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Gerhard Liebscher

GRÜNE 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch ein paar Sätze zur Aufhellung des Entschließungsantrages. Den aktuellen Doppelhaushalt auszustatten war wirklich keine leichte Aufgabe. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. Selten war das Geld so knapp und der Bedarf so groß. Trotzdem ist es uns gemeinsam gelungen, einen Doppelhaushalt aufzustellen, der sich sehen lassen kann. Wir als Koalition haben uns im Zuge dessen dafür eingesetzt, um folgenden Generationen gleichwertige Entwicklungschancen zu gewähren. Für uns steht dabei immer im Mittelpunkt, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Denn es steht fest: Der Freistaat ist verantwortlich, verantwortlich, über die Bewahrung des natürlichen Erbes zu wachen, und verantwortlich, die soziale Chancengleichheit der Menschen zu erzielen. Der politische Wille, dies zu erreichen, wird auch im Staatsziel des Umweltschutzes und der sächsischen Nachhaltigkeitsstrategie gespiegelt. Die Umsetzung dieses Ziels muss sich auch in den physikalischen Entscheidungen des Freistaats ausdrücken – und genau das haben wir getan. Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir die Grundlage für verbindliche Nachhaltigkeitskriterien in der Wirtschaftsförderung. (Beifall bei den BÜNDNSIGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und SPD) Auch bei der Förderung des kommunalen Straßenbaus wollen wir als Koalition neue Wege gehen. Um den Stau von Förderanträgen und den damit einhergehenden Antragsstopp kurzfristig abzubauen, ersuchen wir die Staatsregierung, die Fördersätze anzupassen und die Projekte nach ihrem verkehrlichen Nutzen zu priorisieren. In einem zweiten Schritt soll bis zum nächsten Frühjahr die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus grundlegend überarbeitet werden. Dabei muss auch im kommunalen Straßenbau gelten: Erhalt geht vor Aus- und Neubau. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dabei besonders wichtig, dass auch bei allen kommunalen Straßenbauvorhaben nach Möglichkeit ein Fuß- und Radweg eingeordnet wird. Dabei gilt es, den vorhandenen Baumbestand besser zu schützen und den Ressourcen- und Flächenverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren. Mit der Änderung der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus und der Integration für Nachhaltigkeitskriterien in der Wirtschaftsförderung wollen wir den Kommunen helfen, zugunsten des Gemeinwohls zu wirtschaften. Unser Ziel besteht darin, die sächsische Wirtschafts- und Verkehrspolitik grundlegend gleichberechtigt sozial- und klimaneutral zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Frau Abg. Kliese, bitte.

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