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André Barth

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Es geht um § 7 a des Gesetzentwurfes. Der sieht nämlich die Möglichkeit einer über- und außerplanmäßigen Schaffung von Stellen vor, weil dies die Sächsische Haushaltsordnung nicht vorgibt. In der Sächsischen Haushaltsordnung werden nämlich nur über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen erwähnt. Im Jahr 2016 hatten wir eine interessante Konstellation: Schwarz-Rot wollte 238 Polizisten neu einstellen, hatte aber keine Lust, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Der Nachtragshaushalt hätte noch rechtzeitig durchgezogen werden können. Der Juristische Dienst und die Oppositionsparteien haben damals deutlich gesagt, die Regelung wird ausgeweitet, über den Wortlaut gezogen und Ähnliches. Deshalb haben wir eine Gesetzesänderung als Änderungsantrag eingebracht, bei dem wir das unabweisbare Ereignis so hinreichend konkret darstellen, dass wir uns eine solche Debatte künftig sparen können. Dann haben wir noch ein weiteres Problem: Wir beantragen nämlich die Aufhebung des § 10 Abs. 9, weil bei der Bildung bzw. Auflösung von Staatsbetrieben sowie bei deren Eingliederung aufgrund unserer Verfassung nach Artikel 83 Abs. 1 dies nur durch Gesetz geregelt werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann lasse ich jetzt auch diesen abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltung. Bei Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, dass wir paragrafenweise abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich frage Sie jetzt, ob wir die Paragrafen einzeln abstimmen oder ob ich sie alle zusammenfassen und kurz benennen kann. Zur Benennung bin ich verpflichtet. (André Barth, AfD: Komplett! –

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