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André Barth

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte jetzt flapsig sagen: Je später der Tag wird, desto besser werden die Reden der CDU-Haushaltspolitiker; (Beifall bei der AfD) aber das ist vielleicht doch zu flapsig und unangemessen. Herr Pohle, danke für die Worte, die Sie hier gesprochen haben. Danke dafür, dass Sie die Steuerzahler in das Zentrum Ihrer Rede gestellt haben. Vielleicht gibt das auch dem einen oder anderen hier im Haus noch mal ein bisschen zu denken. Herr Gebhardt, vielleicht gibt das auch Ihnen zu denken, die Sie einfach sagen: Satteln wir halt noch eine Milliarde drauf und dann machen wir Dorfläden … (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Unser Haushalt war solider als eurer!) – Herr Gebhardt, das schauen wir uns nach dem Haushalt noch mal an. – Die Gegenfinanzierung ist der Titel – ich habe ihn mir gemerkt – 15 10 359 01. Also schauen Sie mal, das ist die Haushaltsausgleichsrücklage. Ich sage trotzdem vorab: Wir können diesem Haushaltsgesetz nicht zustimmen. Sie werden überrascht sein: Das liegt nicht an den Stellen. Das liegt nicht an den kw-Vermerken. (Staatsminister Christian Piwarz: Sondern?) – Das liegt auch nicht an Ihnen, Herr Piwarz, da Sie hier ständig dazwischenreden. (Beifall bei der AfD) Woran das liegt, würde ich versuchen in meiner Rede auszuführen: (Zurufe) Als wir vor zweieinhalb Jahren zum Haushaltsgesetz 2019/2020 debattierten, hat Herr Patt Folgendes gesagt – ich zitiere –: „In Sachsen ist alles finanziert. Wir machen das nicht auf Pump. Das wird alles aus den laufenden Einnahmen finanziert. Das ist ebenfalls ein Grundsatz in Sachsen: Wir können immer.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren! So schnell ändern sich die Zeiten. Schon im Jahr 2020 waren Sie und wir gezwungen, im Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigung von 6 Milliarden Euro vorzusehen. In diesem Haushaltsgesetz ist in § 1 a ebenfalls eine Kreditermächtigung – über den Corona-Bewältigungsfonds – vorgesehen. Die Beträge werden im Haushaltsplan mit 1,3 Milliarden Euro für dieses und mit einer weiteren Milliarde Euro für nächstes Jahr konkretisiert. Sie sollten sich daher nicht zu sicher sein, dass die guten Zeiten steigender Steuereinnahmen ewig andauern. Nebenbei gesagt: Dies ist mit Ihrer Wählergunst so ähnlich; in dieser Beziehung scheint die CDU ebenfalls zu stagnieren. Ich drücke es höflich aus. (Beifall bei der AfD) Die Kreditermächtigung ist allerdings die einzige wesentliche Änderung. Ansonsten hat sich gegenüber dem vergangenen Haushaltsgesetz nicht viel geändert, obwohl damals alle Oppositionsparteien die mit vielen Ausnahmeregelungen durchsetzten Regelungen des Budgetrechts des Parlaments heftig kritisiert hatten. Das Haushaltsgesetz strotzt weiterhin vor lauter Ermächtigungen an die Staatsregierung und Ausnahmen von den Haushaltsvorschriften. Die Regierungskoalition hat zwar im Laufe der Haushaltsverhandlungen die Beträge teilweise reduziert, die Ermächtigungen an das Finanzministerium im Grundsatz jedoch unangetastet gelassen. Ich will Ihnen dafür drei Beispiele nennen: Erstens. In § 5 werden erneut Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen für Beteiligungen in Höhe von 250 Millionen Euro, zur Wirtschaftsförderung über 2 Milliarden Euro und für die atomrechtliche Deckungsvorsorge über 65 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Auf diese Weise können pro Jahr Risiken von 2,3 Milliarden Euro angesammelt werden. Diese Rahmen sind aus Sicht meiner Fraktion seit Jahren überdimensioniert. Dies hat auch der Sächsische Rechnungshof – schon in seinem Jahresbericht des Jahres 2017 – festgestellt. Trotzdem hat sich nichts geändert. Ein weiteres, vielleicht noch krasseres Beispiel ist § 10 Abs. 4. Danach kann das Finanzministerium Ausgabenmittel und Verpflichtungsermächtigungen aus einzelnen Titeln zugunsten von Investitionen umschichten und Investitionsmittel aus dem Gesamthaushalt verstärken. Man kann sich ernsthaft fragen: Warum haben wir in den letzten Tagen hier teilweise ausgiebig und heftig gestritten, wenn der Finanzminister im Rahmen der Haushaltsdurchführung doch wieder alle Ausgabenmittel auch in Investitionstitel umschichten kann? Ein weiteres Beispiel: § 7 a. Das ist eine Regelung, die den Dorn im Auge war. Wie so viele Regelungen in diesem Gesetz beginnt es mit den Worten: „Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt …“ Danach kann hier das Finanzministerium ausnahmsweise Personalstellen schaffen, wenn ein unabwendbares Bedürfnis dafür besteht. Dies ist eine Abweichung vom Grundsatz der Sächsischen Haushaltsordnung, nach dem Stellen nur im Haushaltsplan geschaffen werden können. Der Sächsische Rechnungshof meint, dass diese Vorschrift mit dem Budgetrecht unseres Parlaments nicht vereinbar sei. Seiner Ansicht nach solle die Regelung auf die Beschaffung nur befristeter Stellen beschränkt werden. So weit wollen wir nicht gehen; jedoch sind wir der Ansicht, dass diese Ausnahme deutlichen Beschränkungen unterworfen werden soll. Das erklären wir Ihnen mit unserem Änderungsantrag. Zusätzlich zur Ermächtigung und vielen Deckungen im Gesetz sind im Haushaltsplan selbst noch zahlreiche Deckungsvermerke festzustellen. Ein Beispiel hatte ich in meiner Rede zum Einzelplan 14 genannt. Die Verstärkungsmittel sind auch ein Beispiel. Auf diese Weise kann die Staatsregierung nahezu ungehindert wirtschaften, ohne einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen zu müssen. Haushaltsklarheit und das Budgetrecht des Parlaments bleiben aber hiermit auf der Strecke. Wir sind daher der Ansicht, dass das Haushaltsgesetz grundlegend überarbeitet werden müsste. Dabei sind die Ausnahmen von der Verbindlichkeit der Haushaltsansätze auf ein Minimum zu beschränken; ansonsten verliert der Haushaltsgesetzgeber, dieses Parlament, schleichend einen Großteil seiner Kompetenz, die Leitlinien der Finanzpolitik im Freistaat Sachsen selbst zu bestimmen. Meine Damen und Herren! Aufgrund der grundlegenden Bedeutung des Haushalts für das staatliche Handeln dürfen Ausnahmen vom Budgetrecht des Landtags nicht ausufern. Das ist aber bei den vorliegenden Regelungen und den gesetzlichen Fällen hier nicht mehr der Fall. Deshalb lehnen wir das Haushaltsgesetz ab. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion, Herr Abgeordneter Brünler, bitte.

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