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André Barth

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Frau Präsidentin! Es geht um die Änderungsanträge in den Drucksachen 7/6535 und 7/6537. Herr Hartmann, über was haben wir in diesem Doppelhaushalt noch gar nicht gesprochen? Können Sie mir diese Frage beantworten? (Sören Voigt, CDU: Erdbeereis! – Unruhe im Saal) – Nein, über Kopplungsvermerke! Deshalb stellen wir diesen Antrag. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Landespolizei beseitigt Kampfmittelschäden aus dem Zweiten Weltkrieg. Die Bediensteten des Freistaates machen das nicht alles selbst. (Unruhe im Saal) Für die Voruntersuchungen von Flächen und Boden sowie bei der Kampfmittelräumungsbeseitigung werden auch aus Kapazitätsgründen private Unternehmen eingesetzt. Diese Aufträge verursachen Kosten von durchschnittlich 5 Millionen Euro. Weil wir als Land auch Bundesflächen verwalten, erhalten wir einen Anteil vom Bund. Dafür sieht der Haushaltsplan 1 Million Euro pro Jahr vor – als Einnahmetitel –, obwohl die Erstattung in den vergangenen Jahren weit über 5 Millionen Euro lag. Im letzten Jahr waren es 6,3 Millionen Euro. Warum planen Sie so niedrig? Das versteht man erst, wenn man die Wirkungsweise des Kopplungsvermerkes versteht. Der lautet nämlich: Die Ausgabebefugnis erhöht sich um die Mehreinnahme bei der Titelgruppe 320, Titelgruppe 75. Dies führt dazu, dass die Ausgabebefugnis für den Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen des Haushaltsvollzuges voraussichtlich um 3 Millionen Euro oder mehr höher liegen wird. Daher plant die Regierung Einnahmen und Ausgaben vorsätzlich niedriger, als nach der bisherigen Entwicklung zu erwarten ist. Trotzdem verfügt die Regierung im Rahmen des Haushaltsvollzuges über ausreichend Ausgabemittel und kann den Abgeordneten des Landtags daher eine lange Nase drehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber Herr Barth hat es gemerkt!) Aber nach § 11 Abs. 2 der Sächsischen Haushaltsordnung, lieber Herr Gebhardt, sind alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und die zu erwartenden Ausgaben im Haushaltsplan aufzunehmen. Dies gebietet auch eine realistische Prognose der Beträge. Es ist typisch für Sie als CDU, dass Sie von uns erst an die Einhaltung der Vorschriften erinnert werden müssen, die Sie selbst erlassen haben. (Beifall bei der AfD) Nun können Sie ja denken, liebe Regierungskoalition, dass Sie sich nicht an Haushaltsrecht zu halten brauchen, solange Sie die Mehrheit haben. Aber angesichts der derzeitigen Umfragewerte sollten Sie sich Ihrer derzeitigen Mehrheit nicht zu sehr sicher sein. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Barth, Ihre Redezeit!

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