Juliane Nagel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich würde gleich die Drucksachen 7/6284 und 7/6285 zusammen einbringen und wir können darüber auch zusammen abstimmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD: Hallo!) Wir wollen auch weiterhin nicht zulassen, dass in Sachsen Geflüchtete inhaftiert werden, nur damit sie abgeschoben werden können. Flucht ist und bleibt für uns kein Verbrechen. Das war so und das bleibt so. Leider sind wir offensichtlich in diesem Haus die einzige Fraktion, die das so sieht. Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam sind mit nichts zu legitimierende Grundrechtseingriffe in unseren Augen. Dass diese Form der Freiheitsentziehung ohne Straftat kaum noch Beachtung findet, ist ein Armutszeugnis. Gerade weil – ich will die Redezeit nutzen, um darauf hinzuweisen – die Schwellen zum Vollzug von Abschiebungen vom Bundesgesetzgeber in den letzten Jahren immer weiter verschärft wurden und auch die Schwelle für Gewahrsam und Haftanordnung immer niedriger geworden ist. Wenn wir uns den konkreten Vollzug von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam in Sachsen anschauen, müssen wir konstatieren, dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen in der Hamburger Straße in Dresden bedroht ist. Von den fast 250 Menschen, die seit der Eröffnung der Abschiebehafteinrichtung im Dezember 2018 inhaftiert wurden, haben mindestens vier versucht, sich das Leben zu nehmen. (Zuruf von der AfD: Das sind 2 %!) Auch Selbstverletzungen gehören zur Realität hinter den Mauern. Abschiebehaft macht krank, nicht nur physisch, sondern vor allem auch psychisch. In einigen Fällen mussten auch in Sachsen bereits Menschen aus der Abschiebungshaft entlassen werden, da sie dort rechtswidrig einsaßen. Dies gelang vor allem aufgrund der engagierten ehrenamtlichen Arbeit der AbschiebehaftKontaktgruppe, die zwar einzelfallbezogen Zugang zur Einrichtung hat, aber dort immer noch keine regulären Beratungstermine anbieten darf, sodass Leute niedrigschwellig dahinkommen können. Das ist schade. Das fänden wir anders besser. Ich bin froh, dass es diese Menschen gibt, die die oft schludrigen Haftanordnungen einer kritischen Prüfung unterziehen. Ich möchte es kurz erwähnen: Es gibt einen renommierten Anwalt, der in diesem Bereich arbeitet. Er sagt: Circa 50 % der Haftanordnungen für Abschiebehaft bundesweit sind rechtswidrig. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Ich möchte daran erinnern, dass es im Januar 2020 drei Inhaftierte selbst in die Hand nahmen. Sie stiegen über den Zaun und verließen die Abschiebehaft. Es ist keine Straftat, die Abschiebehaft zu verlassen. Einer davon war Herr B. Er war werdender Vater. Das wurde von den zuständigen Behörden in der Entscheidung, ob er hierbleiben darf oder das Land verlassen muss, nicht einbezogen. So laufen oft Fälle hier, in diesem Freistaat Sachsen, ab. Lassen Sie uns das dunkle Kapitel der Abschiebehaft in Sachsen beenden. Wir fordern mit unseren Anträgen, dass die Kosten für den Betrieb der Abschiebehafteinrichtungen gestrichen werden und dass auch die Kosten, die für Inhaftierungen in anderen Bundesländern verauslagt werden, aus dem Haushalt gestrichen werden. Wir bitten um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Kollegin Nagel hat die Änderungsanträge, Drucksachen 7/6284 und 7/6285 eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf? – Am Mikrofon 1 Albrecht Pallas, bitte.
