Marco Böhme
Sehr geehrter Herr Präsident! Hier geht es wieder um das Klimaschutzgesetz. Ja, Klimaschutz kostet Geld. In dem Fall wollen wir dafür 70 Millionen Euro beantragen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu minimieren. Das Nichtstun kostet im Zweifelsfall viele, viele Milliarden Euro oder sogar Menschenleben, wenn wir diese Anpassungen nicht vornehmen. Mit dem Klimaschutzgesetz wird gesetzlich geregelt, dass zum Beispiel alle Kommunen eine kommunale Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie und Konzepte dafür erstellen müssen. Dafür sollen sie Personal finanziert bekommen. Sie sollen aber auch die Finanzierung der Maßnahmen absichern können, wenn es zum Beispiel um eine sichere Trinkwasserversorgung geht oder um Hilfs-, Struktur- und Schutzmaßnahmen gegen Hitzewellen. Es geht darum, neue Mobilitätskonzepte auf kommunaler Ebene umzusetzen, die umweltfreundliche Mobilität für alle garantieren. Es geht um die autonome Energieversorgung der Kommunen. Es geht um eine Wärmewende. Sie sehen also, dass es hier einen massiven Investitionsbedarf gibt. Wir wollen die Landkreise und Kommunen damit nicht alleinlassen. Wenn wir als Gesetzgeber so etwas fordern, dann müssen wir es auch finanzieren. Deshalb dieser Haushaltstitel. (Beifall bei den LINKEN)
