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Thomas Thumm

AfD 25.03.2021 Sitzungen 7/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur noch kurz ein paar Worte zum Entschließungsantrag: Für Ihre Feststellung in Punkt I, Herr Gebhardt, hätte es weder die Große Anfrage noch Ihren Antrag gebraucht. Aus der Großen Anfrage schlussfolgern wir: Es braucht einen effektiveren, einen innovativeren und einen bürgerfreundlicheren Staat. Es braucht mehr Freiheit und die Wahrung des bestehenden Rechts. Aber es braucht garantiert nicht noch mehr Staat, der den Mandatsträgern lukrative Versorgungsposten nach dem Ausscheiden aus den Parlamenten garantiert. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Darüber verlieren Sie, Herr Gebhardt, in Ihrem Entschließungsantrag kein Wort. Stattdessen wollen Sie zunächst vom Landtag die Feststellung von ohnehin Bekanntem. Denn es gehört doch jenseits der beiden parlamentarischen Initiativen zum breiten und unbestrittenen Allgemeinwissen, dass der wirtschaftliche Aufholprozess in Sachsen zu den westdeutschen Bundesländern noch nicht abgeschlossen ist. Es weiß doch wirklich jeder, dass die durchaus berechtigten Erwartungen der Menschen auf gleiche Löhne für gleiche Arbeit, auf gleiche Ausbildungs- und Karrierechancen noch immer unerfüllte Erwartungen sind. Völlig unbestritten ist zudem, dass besonders in den ländlichen Räumen das Verschwinden von Betrieben oder der Wegfall von Förderung und Unterstützung zu weitreichender Verunsicherung führt. Was aber folgt daraus? – Für Sie nur ein Schaufensterantrag im Landtag, gespickt mit plakativen Forderungen, die nur der Bund umsetzen kann. Wie sollte der Freistaat Sachsen gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West umsetzen? Gibt es mittlerweile wieder eine Zentralregierung, die alles nach Berlin – Verzeihung, nach Sachsen – umverteilt? Gibt es in Sachsen ein eigenes Mindestlohngesetz, das uns die Einführung eines Mindestlohnes erlaubt? Nein, Herr Gebhardt! (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Bund hat vielmehr von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz zur Festsetzung von Mindestlöhnen erschöpfend Gebrauch gemacht. Daher braucht es von Ihnen im Sächsischen Landtag keine Forderung nach 12 Euro Mindestlohn. Dafür gibt es bereits eine Mindestlohnkommission. So könnte ich immer weiter fortfahren; Sie sehen, wohin das führt. Tagesordnungspunkt Sonderpädagogische an sächsischen Drucksache 7/4652, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Bei diesem Thema unterstützt uns wieder, wie Sie bereits sehen, unser Gebärdensprachdolmetscher, den ich hiermit ganz herzlich begrüße. – Wir kommen jetzt zur Rednerreihenfolge: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE sowie die Staatsregierung, falls das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Firmenich.

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