Petra Čagalj Sejdi
Danke schön. – Also Nummer eins: Die Ausreisepflicht – oder: dass ein Mensch ausreisepflichtig ist – rechtfertigt aber keine Gewalt an ihm, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Die Ausreisepflicht rechtfertigt es auch nicht, dass wir das Kindeswohl gefährden. Wir reden jetzt nicht nur über den Einzelfall, wir haben auch über alle anderen Fälle gesprochen. Das rechtfertigt also nicht, dass die Polizei zum Beispiel ein unschuldiges Kind, das nichts dafürkann, dass seine Eltern dem nicht nachkommen, durch Nachtabschiebung, durch Gewalt an den Eltern oder durch andere Dinge gefährdet, schädigt, traumatisiert. Der dritte Punkt: Ich habe nicht die AfD kritisiert, dass sie den Namen von Herrn Jahangir benutzt. Ich habe alle hier kritisiert, weil ich es ein Unding finde, einen Menschen zur Schau zu stellen. Und es hat sich wieder gezeigt: Sie kramen hier Einzelheiten aus. Ich warte noch auf die Schuhgröße und das Gewicht vielleicht oder wie oft er sich die Haare färbt. Das hat ein Mensch nicht verdient – niemand –, und das möchte ich mir hier auch verbitten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel, bitte.
