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Geert Mackenroth

CDU 25.03.2021 Sitzungen 7/26

Vielen Dank. So funktioniert die Abstimmung innerhalb unserer Fraktion. Vielen Dank, Kollege Anton, wir hatten das vorher so besprochen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe es gelöst!) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Anlass für diese Aktuelle Debatte sind einige Wissenslücken über die Arbeit der Härtefallkommission aufgetreten, die ich als deren Vorsitzender in drei Punkten richtigstellen möchte. Erstens: Die Härtefallkommission ist keine Superrevisionsinstanz. Die Entscheidungen der Gerichte sind auch für uns, für die Härtefallkommission, grundsätzlich bindend. Sie, die Gerichte, nicht die Unterstützer, nicht Dritte, noch sonst wer, haben in unserem Rechtsstaat das letzte Wort, und das finde ich richtig so. Die Härtefallkommission prüft zusätzlich einzelfallbezogene, meist humanitäre Aspekte. Von daher läuft der Titel der Debatte aus meiner Sicht falsch. Natürlich ist jeder Fall für die Härtefallkommission – auch der Fall, der hier in Rede steht – für uns ein Einzelfall. Darauf bin ich persönlich stolz, denn den Rechtsstaat zeichnet die Einzelfallbetrachtung aus. Zweiter Punkt: Auch das Verfahren vor der Härtefallkommission folgt Regeln: § 23 a Aufenthaltsgesetz, Sächsische Härtefallkommissionsverordnung. Wir brauchen einen Härtefallantrag eines unserer neun Mitglieder. Frau Kollegin Nagel, wenn Sie den Minister in einer Kleinen Anfrage gefragt haben, wer denn diesen Antrag gestellt hat – das weiß der Minister nicht, und ich werde es Ihnen nicht sagen, weil ich in allen Dingen der Härtefallkommission an meine Verschwiegenheitspflicht gebunden bin. Sobald dieser Antrag eingegangen ist, prüft der Vorsitzende Ausschlussgründe. Es gibt absolute und relative. Absolute Ausschlussgründe sperren eine erneute Befassung der Kommission. Über die kann sich die Kommission nicht hinwegsetzen. So war das hier der Fall. Wir durften nicht allein erneut über den Fall des Herrn Jahangir beraten, und ich bitte, uns keinen Vorwurf zu machen, weil wir uns an unsere Spielregeln halten. (Zuruf von den LINKEN) Dritter Punkt: Der Innenminister entscheidet ohne Bindung an das Votum der Härtefallkommission in eigener Verantwortung. Das liegt daran, dass er letztlich die politische Verantwortung für die Entscheidung trägt. Er folgt in rund 90 % der Fälle den Bitten der Kommission. Wenn er abweicht, ist das für die Kommissionsmitglieder ein wenig enttäuschend, weil wir uns viel Mühe gegeben haben. Aber, Kollege Richter, Sie haben darauf hingewiesen: Die Erkenntnismöglichkeiten sind unterschiedlich. Die Unterstützer wissen nicht alles. Die Härtefallkommission weiß ein wenig mehr. Sie kennt die Akten der Ausländerbehörde und Ähnliches. Der Innenminister hat weitere zusätzliche Erkenntnisquellen. Das mag unterschiedliche und divergierende Entscheidungen erklären, die zudem durch den Innenminister begründet werden müssen. – So weit, meine Damen und Herren, zur Klarstellung in diesen drei Punkten. In dem konkreten Einzelfall zeichnet sich eine humanitäre Lösung, eine rechtsstaatlich saubere Lösung ab. Ich würde es begrüßen, wenn wir Humanität und Rechtsstaatlichkeit auch in diesem Fall in Einklang bringen könnten. Das ist, wie ich finde, ein Markenzeichen des Rechtsstaates. Kollegin Nagel, Sie haben die Ahmadiyya-Gemeinde angesprochen. Mit denen sind wir schon länger im Gespräch und haben mit ihnen darüber geredet, ob und wie wir die Härtefallkommission instrumentalisieren und einsetzen können, um im Einzelfall weiterzuhelfen. Abschließend möchte ich nicht als Vorsitzender der Kommission, sondern als Mitglied meiner Fraktion sagen: Kollegin Nagel, Ihnen geht es um ein generelles Abschiebemoratorium. Das versuchen Sie mit allen Mitteln durchzusetzen, auch wenn davon in Ihrem ersten Redebeitrag nicht mehr die Rede war und jetzt eine Einschränkung für Corona-Zeiten hinzukommt. All das findet sich im Titel nicht wieder. Sie wissen genau wie ich, dass ein generelles Abschiebemoratorium gegen geltendes Recht verstoßen kann – so jedenfalls gewichtige Stimmen. Ich will Ihnen sagen, dass die von Ihnen erstrebte absolute Änderung des deutschen Asylrechts ohne gesetzliche Grundlage mit meiner Fraktion nicht zu machen ist. Suchen Sie sich dafür die erforderlichen Mehrheiten. Sie werden sie nicht finden. Niemand hat im Freistaat Sachsen den Begriff der Humanität gepachtet. Sie können davon ausgehen, und es ist wahrlich genug geschehen, dass auch wir uns mehrheitlich und intensiv darum bemühen, den humanitären Anforderungen zu entsprechen. Das ist ein mühsamer und langwieriger Weg, auch bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen. Diesen Weg gehen wir weiter, weil wir ihn für den einzig richtigen halten. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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