Albrecht Pallas
So ist es, Herr Präsident, vielen Dank. Herr Barth, danke für die Kurzintervention. Ich will Ihnen darauf drei Dinge erwidern. Punkt 1: Wenn Sie sich die Entwicklung der Einnahmensituation des Staatshaushaltes in den letzten Jahren anschauen, dann sehen Sie, dass wir insbesondere seit 2014, seit wir Sozialdemokraten mit in der Regierung in Sachsen sind, nicht nur den Status quo halten und neue Aufgaben hinzunehmen konnten, die mehr Geld gekostet haben, nein, es wurden auch positive Saldi in den Haushaltsabschlüssen erzielt. Das stärkt mein Vertrauen darin, dass es noch Spielraum für Aufgabenerfüllung gibt, und dafür, über einen Notgroschen zu reden. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Punkt 2. Sie haben völlig zu Recht die Verfassungslage im Freistaat Sachsen und den Tilgungszeitraum angesprochen, zu dem wir augenblicklich noch verpflichtet sind. Deshalb führt die Koalition die Diskussion – und auch das Parlament wird sie führen –, inwieweit wir diesen Mechanismus verändern wollen. Es war meines Wissens Herr Prof. Ragnitz im Haushalts- und Finanzausschuss, der sagte, dass die Tilgungszeiträume der bundesdeutschen Länder im Schnitt zwischen 20 und 30 Jahren liegen und dies auch für Sachsen ein vorstellbarer Maßstab sein könnte. Insofern freue ich mich schon auf Ihre Unterstützung, den Tilgungszeitraum in der Verfassung zu verlängern. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Punkt 3: Sie lavieren sich drum herum, eine Antwort darauf zu geben, welche Aufgaben Sie bereit sind, im Freistaat Sachsen einzusparen. Wenn Sie das tun, dann können wir auch darüber diskutieren, ob das politisch klug oder unklug ist. Aber solange Sie lavieren und keine ehrliche Antwort geben, kann ich Ihren Redebeitrag nicht so richtig ernst nehmen, Herr Barth. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war Kollege Pallas mit einer Erwiderung. Jetzt haben alle Fraktionen gesprochen, es hat auch keine Fraktion mehr Redebedarf angemeldet. Ich übergebe jetzt an die Staatsregierung, Herr Staatssekretär Popp, bitte. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die bisherigen zwei Personalkommissionen haben die vielfältigen Facetten für eine landesweit moderne Personalpolitik geordnet und auf den Weg gebracht. Dafür danke ich im Namen der Staatsregierung. Wir haben uns dabei mit den Entwicklungen auseinandergesetzt, die den künftigen Personalbedarf prägen. Unser Leitbild ist dabei immer dasselbe gewesen: Unser Freistaat Sachsen verdient einen modernen, demografiefesten und zukunftsorientierten öffentlichen Dienst. Ohne leistungsfähige Behörden und Einrichtungen können die politisch gewollten und rechtlich normierten Aufgaben nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität erfüllt werden. Ohne eine leistungsfähige Verwaltung wird Recht und Ordnung, Wohlstand und der wirtschaftlichen Entwicklung der Boden entzogen. Ohne einen leistungsfähigen Staat ist am Ende unsere Demokratie in Gefahr. (Beifall bei der CDU und der SPD) Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Lande erwarten zu Recht, dass wir uns damit intensiv auseinandersetzen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik beginnt mit der Betrachtung der Realität. Der Bericht der Personalkommission II zeigt verlässlich auf, dass nahezu die Hälfte des Personals bereits zum Jahr 2030 altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet. Das ist schon in neun Jahren, weniger als zwei Legislaturperioden. Für 95 % aller Aufgaben wird ein starker bis sehr starker Aufgabenzuwachs prognostiziert. Dieser Aufgabenzuwachs resultiert nahezu ausschließlich aus neuen Gesetzen oder höheren Anforderungen, beispielsweise durch die Rechtsprechung. Fünf Bereiche binden circa 90 % des Personaleinsatzes auf staatlicher Ebene. Darunter sind die Bereiche Schule, Polizei, Hochschule und Justiz – alles Schwerpunkte sächsischer Politik. Der Fachkräftemangel bereitet dem öffentlichen Dienst und natürlich auch der Wirtschaft zunehmend große Probleme. Die Personalkommission II hat 1 977 Aufgaben im staatlichen Bereich identifiziert. Ich werde das nächste Woche zur Post geben und dem Hohen Haus selbstverständlich zur Verfügung stellen. Nur bei einem Teil dieser Aufgaben wurde mithilfe von Prozessoptimierung, Personalbedarfsberechnung oder Entbürokratisierung bereits nach Verbesserungspotenzialen gesucht. Hier ist noch Luft nach oben, selbstverständlich. An dieser Stelle muss ich hervorheben, dass die Arbeit der Personalkommission vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie stattfand. Die Pandemie selbst und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Staat finden daher im Bericht keinen Niederschlag. Gleichzeitig führt mir die Corona-Pandemie in aller Deutlichkeit vor Augen, dass die, von den beiden Personalkommissionen vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidender denn je sind. Die Arbeit in beiden Kommissionen und die in den letzten Wochen und auch die heute hier dazu geführte Debatte regen mich zu vier Reflexionen an: Erstens. Der öffentliche Dienst wird regelmäßig auf seinen Ressourcenverbrauch reduziert, also Kosten- oder Personalbindung. Im besten Fall werden noch Statistiken herbeigezogen, die Leistungsmengen oder Qualität der Aufgabenerledigungen abbilden. Der Nutzen, der durch die Tätigkeit des öffentlichen Dienstes für die Gesellschaft entsteht, gerät dabei aber allzu leicht aus dem Blick. (Beifall bei der CDU und der SPD –
