Doreen Schwietzer
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann der Linksfraktion zustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach, nee!) – Ja, es muss zwar weiterentwickelt werden, so wie das in dem Antrag vermerkt ist, aber nicht unter allen Umständen. Es muss immer ein Fokus auf die Bürokratie gesetzt werden, es darf nicht aufgebauscht werden. Das Bundesteilhabegesetz hat dies allerdings verstärkt. Wenn man sich in der Materie auskennt, dann weiß man: Vorher haben die Träger die Eingliederungshilfen gestellt, jetzt muss der Betreuer die Mietverträge, Sachkostenzuschüsse und Werkstattverträge bearbeiten. Meist können die Menschen mit Behinderung das gar nicht bewältigen. Ich möchte mich für das Durchhalten der ehrenamtlichen Betreuer in diesem Bereich bedanken. Sogar die Amtsgerichte und die Betreuungsbehörden sind der Auffassung, dass viele Sachen nur noch von Berufsbetreuern übernommen werden können, weil die Bürokratie durch dieses Bundesteilhabegesetz zugenommen hat. Nun sagt die kommunale Familie: Jetzt wird nach Kostenstellen aufgeteilt. Das heißt, dass für einen behinderten Menschen, der in einer Unterbringung lebt, dort drei Ansprechpartner sind: ein Ansprechpartner für Werkstattvertrag, ein Ansprechpartner für Mietvertrag, ein Ansprechpartner für Sachkostenzuschuss. Wenn eine Rentenerhöhung kommt, gehen dreimal die Anträge bzw. der Bescheid zu drei Sachbearbeitern. Das kann nicht das Ziel sein! Das hier – sage ich einmal – „weiterentwickelt werden soll“. Ich bitte die Regierung, die Betroffenen – ich meine die Menschen mit Behinderung –, die teilweise überfordert sind, da ein Stückchen aus der Verantwortung zu nehmen und auch das Ehrenamt bitte zu entlasten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Staatsregierung, wenn gewünscht. – Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
