Stephan Hösl
Ich selbst überzeugte mich bei diesem Thema bei einer sozialen Einrichtung, die sich um sozial Schwache kümmert und ihnen Mittagessen bereitet. Dort kamen mehrere Menschen mit Rollstühlen. Sie konnten die Treppen nicht überwinden. Durch diese Aktion, durch dieses Förderprogramm, ist den Menschen ermöglicht worden, dass sie zweimal in der Woche ein warmes Essen bekommen. Auch der Gastronomiebereich ist ausdrücklich miteinbezogen. Darüber hinaus werden kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in bestehenden Ambulanzen, Arztpraxen und Zahnarztpraxen gefördert. Bedingung ist, man muss natürlich im Eigentum des Hauses an der Stelle sein. In einem zweiten Schritt wurden über 200 Maßnahmen ressortübergreifend für verschiedene Bereiche erarbeitet, unter anderem für Bildung, Arbeit und Mobilität. Ich frage Sie: Ist das nichts? Die im Aktionsplan beschlossenen Maßnahmen sind aber nicht einmalig, sondern sollen in jeder Legislaturperiode in einem partizipativen Prozess im Hinblick auf die Wirksamkeit überprüft werden. Anhand dieser Ergebnisse ist der Aktionsplan kontinuierlich fortzuschreiben. Der sechste Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen, welcher 2019 vorgelegt wurde, geht darauf deutlich ein. Auch im März 2019 wurde das Gesetz zur Unterstützung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen durch CDU und SPD vorgelegt. Folgende Schwerpunkte wurden dabei gesetzt: Anpassung des Behinderungsbegriffes an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention, Ausbau der Verwendung von leichter Sprache zur Stärkung der Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen, Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung, Förderung der Teilhabe, besondere Pflichten für den Freistaat Sachsen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, die Änderung des Wahlrechts. Diese Dinge könnte ich durchaus fortsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, diese stichpunktartige Aufzählung macht doch deutlich, dass in den vergangenen Jahren in den Bereichen der Inklusion viel angegangen und umgesetzt worden ist. Auch zukünftig sollten wir alles daransetzen, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und sie immer wieder an die Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Allein die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in seiner vierten Stufe hat zu einem nicht unerheblichen Paradigmenwechsel bei der Staatsregierung geführt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hösl, gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Herr Richter, wollten Sie keine?
