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Doreen Schwietzer

AfD 04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ist uns als AfD ein wichtiges Anliegen. Ich nutze die Gelegenheit und bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei allen, die sich im Bereich der Hilfe sowie Unterstützung für Behinderte und deren Belange einsetzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention, auch UN-BRK genannt, ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland geltendes Recht. Mit dem am 8. November 2016 beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wurden seitens der Sächsischen Staatsregierung mehr als 200 Maßnahmen festgelegt. Mehr als vier Jahre sind inzwischen verstrichen. Wie aber sieht es mit der konkreten Umsetzung aus? Hierbei ist noch viel zu tun. So stellte beispielsweise das Selbsthilfenetzwerk Sachsen anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der UN-BRK in einem Beitrag Folgendes fest – ich zitiere –: „Der Gesamtkomplex der Vorgaben der UN-BRK, unter anderem die umfassende Teilhabe auch durch barrierefreien Zugang zu Informationen, zu Produkten, zu angemessenem Wohnraum, zur medizinischen Versorgung, zu öffentlichen Verkehrsmitteln, insgesamt zur gestalteten Umwelt zu gewährleisten, ist bisher nur unzureichend angegangen worden.“ Die AfD steht für den Grundsatz „Selbstbestimmt in jedem Lebensalter und in jeder Lebenslage“. Wir möchten, dass jeder Mensch die Chance hat, im Rahmen seiner Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. (Beifall bei der AfD) Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass die Belange von Menschen mit Behinderung noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Was möchten Sie mit Ihrem Antrag eigentlich erreichen? Die Missstände stehen doch fest. Lassen Sie uns stattdessen die Kräfte darauf konzentrieren, die bestehenden und wesentlichen – auch bekannten – Missstände und Mängel zu beseitigen. Die bestehenden Maßnahmen und Projekte, insbesondere der bereits bestehende ressortübergreifende Aktionsplan müssen endlich umgesetzt werden. Letztlich darauf kommt es den Betroffenen an. Dabei ist uns die Barrierefreiheit ein besonderes Anliegen. Davon profitieren behinderte und ältere Menschen in unserer alternden Gesellschaft gleichermaßen. Sie haben es sicher auch schon einmal selbst erlebt, wie es ist, nicht gut zu Fuß zu sein – sei es aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Sie waren mit dem Kinderwagen oder einem schweren Gepäckstück unterwegs. Dann kann jede Treppe oder Trittstufe eine Herausforderung sein. Wie gut, wenn es einen Aufzug oder eine Rampe gibt. Meine Damen und Herren! Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema in der Behindertenpolitik. Umso wichtiger ist es, dass wir damit in Sachsen endlich schneller vorankommen. Sehr geehrte Frau Staatsministerin, bisher haben Sie diesbezüglich leider zu wenig geliefert. Im Koalitionsvertrag steht zwar, dass Sie die Herstellung der Barrierefreiheit im gesamten öffentlichen Raum unterstützen. Wenn Sie aber mit offenen Augen durch das Land gehen, dann werden Sie feststellen, dass es noch enormen Entwicklungsbedarf gibt. Ich nenne hierfür beispielsweise nur einmal den ÖPNV. Wir brauchen endlich eine barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestellen, Bahnhöfe und Bahnsteige. Dies gilt besonders im ländlichen Raum. Hierbei spreche ich vor allem von vorhandenen und funktionierenden Aufzügen, um überhaupt auf die Bahnsteige zu gelangen. Ein gutes Beispiel ist einmal wieder Hoyerswerda, eine Stadt in der Lausitz im Seenland. Sie hat 33 000 Einwohner und einen erheblich hohen Altersdurchschnitt. Seit dem Jahr 2017 setzen sich die Bürger für ein barrierefreies Erreichen des Bahnsteigs in Hoyerswerda ein. Seit dem Jahr 2018 verhandelt die Stadt mit der Deutschen Bahn über diesen Zugang – bis heute erfolglos. Der Bahnsteig ist derzeit nur über Treppen erreichbar. Ich zitiere aus den Medien: „Bahntechnisch hat Hoyerswerda jede Menge Nachholbedarf. Erst Ende September 2019 hatte die Deutsche Bahn bekannt gegeben, dass es Arbeiten in Hoyerswerda gibt. Dort hatte die Bahn allerdings von den Jahren 2024/2025 gesprochen. Die Sanierung des Bahnhofes soll nun doch früher beginnen. Die Stadtverwaltung betont nun, dass es laut Absprachen zwischen Stadt und Bahn beim Jahr 2023 sein soll. Die Treppen sind im Winter teilweise überfroren und damit Unfallquellen. Nur Rollstuhlfahrer und Menschen mit schwerer Gehbehinderung dürfen ein Nottor nahe des Stellwerker-Gebäudes nutzen.“ Ob es später einen Aufzug geben wird, ist allerdings noch offen. Das sind sechs Jahre! Erst dann soll eventuell die Umsetzung des Umbaus beginnen. Das kann nicht Ihr Ernst sein! Es muss gehandelt werden. Das ist auch nicht der einzige Bahnhof in Sachsen mit solchen Problemen. Eine barrierefreie Bereitstellung von Informationen zum ÖPNV, zum Beispiel Fahrpläne für Menschen mit Sehbehinderung, ist notwendig. Bedenken Sie, dass für Menschen mit Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel oftmals die einzige Möglichkeit sind, um mobil zu sein. Der Arztbesuch, Besuche bei Freunden oder Verwandten – das ist schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Noch einen ganz wichtigen Punkt möchte ich benennen: die Barrierefreiheit in Arztpraxen. Die freie Arztwahl ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Für Menschen mit Behinderungen stimmt das allerdings nur sehr bedingt; denn oft fehlt es an der nötigen Barrierefreiheit in diesen Praxen. Diese Einschränkung der ärztlichen Versorgung kann für die Betroffenen zum Problem werden. Ältere Menschen sind verstärkt auf ärztliche Hilfe angewiesen. Sie wissen, dass gerade ältere Menschen in häufigerem Maße betroffen sind, die Barrierefreiheit nutzen zu können. Nur etwa jede dritte Arztpraxis ist barrierefrei eingerichtet worden. Bei zwei Dritteln der Praxen fehlen wichtige Merkmale, zum Beispiel die ebenerdige Erreichbarkeit, eine behindertengerechte Toilette oder spezielle Untersuchungsmöbel. Folgende Beispiele möchte ich nennen. Erstens. Rollstuhlgerechte Bedingungen sind nur in 15 % bis 38 % der Fälle gegeben. Einen behindertengerechter Parkplatz gibt es nur bei 2 bis 9 %, eine behindertengerechte Toilette bei 1 bis 7 %. Sie sehen, dass noch eine ganze Menge zu tun ist. Wir verfolgen das Ziel der Inklusion mit Blick auf die Lebensrealität der einzelnen Menschen. Das bedeutet konkret Folgendes: Wir halten fest an bewährten Strukturen. Deswegen weise ich darauf hin, dass wir in Sachsen, aber auch in vielen anderen Bundesländern gute Förderschulen haben. Meine Damen und Herren, ich bin bei Ihnen, dass Schüler mit körperlichen Behinderungen am Schulunterricht und am -alltag voll teilnehmen können, wenn wir ihnen dies durch bauliche Maßnahmen und Anpassungen ermöglichen. Es wurde diesbezüglich schon viel erreicht, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Bei Schülern mit geistiger Behinderung haben wir allerdings eine ganz andere Situation als bei Kindern mit körperlichen Behinderungen. Hierbei benötigen wir eine ganz individuelle Förderung – im Interesse der Kinder. (Beifall bei der AfD) Die Förderschulen sind die idealen Orte, um die vorhandenen Fähigkeiten und Talente optimal herausarbeiten zu können. Damit erhalten sie eine bessere Chance im Alltag und im späteren Berufsleben. Die Maßnahmen, die im Aktionsplan zum gemeinsamen Lernen in inklusiven Schulen vorgesehen sind, sehen nur pauschale Lösungen vor, um mehr gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderungen zu fördern. Diese können wir daher nicht mittragen. Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl wir die grundsätzliche Richtung Ihres Antrages befürworten, appellieren wir aber, den Landesaktionsplan sofort umzusetzen. Eine weitere Evaluierung ergibt den Eindruck, Sie wollen erst einmal die Umsetzung nach hinten verschieben. Setzen Sie endlich den Landesaktionsplan um und denken Sie daran: Bürokratie kann einfach nicht noch mehr aufgebauscht werden. Aus diesem Grund enthalten wir uns bei Ihrem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Ich bitte als Nächstes für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg ans Rednerpult.

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