Petra Čagalj Sejdi
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Inklusion wird im Duden mit gleichberechtigter Teilhabe und Mit-einbezogen-sein erklärt. Doch ist es in der Realität wirklich so? – Können Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft wirklich gleichberechtigt teilhaben, und werden sie überall miteinbezogen? – Ich denke nein – heute 2021 leider immer noch nicht. Egal mit welchem der Betroffenen ich mich darüber unterhalte, ich höre immer wieder dasselbe: Ja, es gibt gute Ansätze, aber, wenn man auf das Große und Ganze schaut, ist noch viel Luft nach oben. Das größte Problem, das wir immer noch haben, ist, dass wir all zuoft ohne die Perspektiven der Betroffenen, die aufgrund ihrer Behinderung von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen sind, denken. Genau das muss sich ändern. Deshalb braucht es eine neue Beteiligungskultur für Menschen von Menschen mit Behinderung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Bei der Überarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll ihre Perspektive und die Perspektive der Angehörigen stärker eingebracht werden und stärker zu Gewicht kommen. Doch dafür brauchen wir ausreichend Zeit. Das wurde uns in der Anhörung widergespiegelt; deshalb haben wir uns entschieden, den Prozess bis Anfang 2023 nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ laufen zu lassen. Ich denke, eine der wichtigsten Voraussetzungen im Bereich Teilhabe ist die Barrierefreiheit, die uns überhaupt erst teilnehmen lässt. Wenn ich mich hier im Landtag umschaue, fällt mir einiges auf, bei dem es an Barrierefreiheit fehlt. Allein die Tatsache, dass nur heute zu einem solchen Antrag Gebärdendolmetscher vor Ort sind – – Was ist mit hörgeschädigten Menschen, die keine Gebärdensprache sprechen? Wie können die unseren Reden folgen, sollten sie hier im Saal sein? – Oder stellen Sie sich in einen Aufzug, schließen Sie die Augen und überlegen Sie, wie ein sehbehinderter Mensch bei uns im Landtag weiß, in welchem Stockwerk er angekommen ist. Man hört es nicht. Oder gehen wir einmal in den Gängen entlang, schauen an die Zimmer, fühlen die Nummernschilder. Man kann sie nicht ertasten. Sie könnten erhaben sein. Auch das ist nicht der Fall. Allein hier bei uns im Haus fehlt es an Barrierefreiheit an allen Ecken und Enden. Wie gerade mein Vorredner sagte, ist es nicht nur ein Problem, das Menschen mit Behinderung betrifft. Es ist wahrscheinlich ein Problem, das uns eines Tages alle betreffen wird, unabhängig davon, ob wir eine Behinderung haben oder nicht, denn allein das Alter bringt es mit sich, dass wir vielleicht nicht mehr so gut sehen, nicht mehr so laufen oder nicht mehr so gut hören können. Das ist ein Grund, hier entschlossen und zügig gemeinsam voranzugehen, und von einer baulichen Barrierefreiheit, von der wir alle profitieren, nicht nur zu träumen, sondern diese auch umzusetzen. Am Ende ist es der Mensch mit dem Rollstuhl, die Eltern mit dem Kinderwagen, das Kind mit den kurzen Beinen, die ältere Dame oder der ältere Herr mit dem Rollator – alle profitieren in irgendeiner Art und Weise von der Barrierefreiheit. Unser Nachbarfreistaat Bayern hat es bereits vorgemacht und sich 2013 auf den Weg gemacht und sich das Ziel gesteckt, bis 2023 den öffentlichen Nahverkehr und den öffentlichen Raum flächendeckend barrierefrei zu gestalten – das heißt, im Bereich Mobilität, Busse, Bahnen, Bahnhöfe, in Schulen und Kitas, in öffentlichen Gebäuden aber auch im Internet, in dem es allzu oft oder fast immer an Barrierefreiheit fehlt. Wir wollen, wir müssen hier in Sachsen nachziehen. Dafür ist es wichtig, dass wir ressortübergreifend ein Programm „Sachsen Barrierefrei 2030“ erarbeiten. Darin müssen die Bereiche, die barrierefrei gestaltet werden sollen, klar benannt sein. Aktuelle Förderprogramme aus den verschiedenen Ministerien müssen gebündelt und Lücken durch neue Fördermöglichkeiten ergänzt werden. Dort muss vor allem die Perspektive der Betroffenen miteinbezogen werden. Wir fangen dabei in Sachsen nicht bei null an. Schauen wir uns einmal um: In den vergangenen Jahren gab es zum Beispiel das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle“. Das wurde von den Kommunen gerne angenommen, sogar so gerne, dass wir die Bedarfe nicht alle decken konnten. Deshalb begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE es auch, dass im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2021/2022 bereits 5 Millionen Euro für Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit eingeplant sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es noch mehr wird. Sachsen muss, Sachsen soll, Sachsen wird bis 2030 barrierefrei gestaltet sein. Barrierefreiheit ist vielfältig, Barrierefreiheit betrifft uns alle. „Barrierefreiheit Sachsen 2030“ bedeutet für mich zum Beispiel deutlich mehr abgesenkte Bordsteine in Stadt- und Ortszentren, mehr Orientierung für Sehbehinderte durch erhabene Schriftzeichen in öffentlichen Gebäuden, mehr leichte Sprache auf Internetseiten, aber auch einen Fokus auf barrierefreies Spielen im öffentlichen Raum, in Parks, auf Spielplätzen. Lassen Sie uns heute diese großen Projekte beschließen. Lassen Sie uns ein wichtiges Zeichen für Teilhabe und für Inklusion setzen. Stimmen Sie für unseren Antrag. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Cagalj Sejdi. Ich bitte jetzt für die SPD-Fraktion Simone Lang an das Rednerpult.
