Stephan Hösl
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst einmal finde ich es sehr schön, dass das heute mit einem Gebärdendolmetscher übersetzt wird. Dem vorliegenden Antrag „;Nichts über uns ohne uns‘ – Inklusion in Sachsen weiter voranbringen“ möchte ich ein Zitat voranstellen. Georg Riemann, ein Schweizer Journalist, sagte einmal: „Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderung braucht nicht Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen nottut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen, Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe nur dort, wo es anders nicht geht.“ Aus diesem Grund trägt der Antrag zum Inklusionsgesetz den Titel „Nichts über uns ohne uns“. Bereits diese wenigen Worte zeigen die Bedeutung einer der wichtigsten gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre. Der Umgang mit Menschen mit Behinderung erlebte einen gravierenden und notwendigen Paradigmenwechsel. 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention über die Belange von Menschen ratifiziert. Damit hat sich das Land verpflichtet, die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen. Im Fokus steht seitdem in allen Bereichen: Die Betroffenen sprechen mit. Seitdem ist auf Bundes- und Landesebene viel passiert. Ich möchte einige Beispiele von der Bundesebene einbringen. Im September 2011 veröffentlichte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Konkrete Ziele für die Inklusion sind zum Beispiel: Behinderte und nicht behinderte Kinder besuchen die Schulen und Kindergärten. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen barrierefrei werden, zum Beispiel in Sachsen weiter voranbringen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD durch Rampen für Rollstuhlfahrer und Aufzüge statt Treppen. Der im Sommer 2013 veröffentlichte Teilhabebericht der Bundesregierung nahm zum ersten Mal die tatsächliche Lebenslage der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Für den Bericht wurden nicht nur statistische Daten aufbereitet; vielmehr bewerteten die Betroffenen selbst, in welchem Maße sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei wurde deutlich: Die Befragten fühlten sich weniger eingeschränkt, wenn sie über gute familiäre Beziehungen verfügen. Auch wer finanziell gut aufgestellt ist, hat mehr Möglichkeiten zur Teilhabe. Ältere Menschen mit Behinderungen fühlen sich am häufigsten ausgegrenzt – und vor allem ältere Menschen haben Behinderung. Knapp die Hälfte der Schwerbehinderten gehört der Altersgruppe zwischen 55 und 75 Jahren an. Ein weiteres gutes Viertel ist älter als 75 Jahre. Die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes und die Wirkung in der ersten Stufe in 2017 und die Stufe 4 wird 2023 umgesetzt – dem neuen gesellschaftlichen Verständnis von einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UNBehindertenrechtskonvention wird damit Rechnung getragen. Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung wurden dem gewandelten Rollenverständnis von Menschen mit Behinderung entsprechend voll umfänglich unterstützt. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt, in dessen Mittelpunkt die Menschen mit ihren individuellen behinderungsspezifischen Bedürfnissen stehen. Weiterentwicklung des Behindertenbegriffes, Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem – – Auf die länderspezifischen sächsischen Punkte möchte ich in einer zweiten Rederunde eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Hösl für die CDU-Fraktion. Es spricht jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi.
