landtag.sachsen.de ↗

Norbert Mayer

AfD 04.02.2021 Sitzungen 7/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2019 haben wir unser Wahlergebnis in Sachsen deutlich verbessern können. Damit arbeiten nun neun Abgeordnete der Alternative für Deutschland als komplette Neubesetzung im Petitionsausschuss. Das gibt mir Anlass, auch im Namen meiner Ausschusskollegen der AfD meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Petitionsdienst im Landtag zu richten. Sie haben geduldig alle unsere Anfängerfragen beantwortet und uns Neulingen die Einarbeitung in die Materie erleichtert. Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Das möchte ich auch insgesamt auf die Kollegen im Petitionsausschuss beziehen. Durch den Wechsel der Legislaturperiode mitten im Berichtsjahr 2019 sind viele Petitionen erst einmal liegen geblieben und mussten und müssen nun abgearbeitet werden. Es ist eine der Besonderheiten unseres Ausschusses, dass die Arbeit über Legislaturperioden hinweg weiterläuft. Der neue Petitionsausschuss kam erst Mitte Januar 2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Das bedeutet, dass wir Neuen an den hier im Bericht dargestellten Petitionen noch nicht mitgearbeitet haben. Unsere Vorgänger befassten sich im 1. Halbjahr 2019 gleichwohl mit einer Reihe wichtiger Anliegen unserer Bürger. Beispielsweise konnte eine Petition aus dem Jahre 2015 zur Struktur der Trinkwasserversorgung in Weißwasser und den Umlandgemeinden zum Abschluss gebracht werden. Ebenso ging es um die sehr kontrovers diskutierte Frage der Begrenzung der Wolfspopulation. Ein wesentlicher Teil der Arbeit betraf Petitionen zu den Themen Sozialversicherung, Rente, Pflege und Gesundheit. Im Petitionsausschuss erarbeiten die Fraktionen die Beschlussempfehlungen gemeinsam. Oft werden die Berichte zu den Petitionen im Konsens beschlossen. Sonst entscheidet die Mehrheit in der Abstimmung. Als Vertreter der größten Oppositionsfraktion haben wir in einigen grundsätzlichen Fragen naturgemäß andere Standpunkte und drücken das bei der Abstimmung auch aus. Im Plenum und Protokoll liegt dann eine Auflistung der im Ausschuss abweichend abgestimmten Berichte vor. Dass es hier keine Unterscheidung zwischen Ablehnung und Enthaltung gibt, kann im Einzelfall zu Missverständnissen führen. Auch deshalb werden wir immer wieder die Möglichkeit wahrnehmen, Berichte zu einzelnen Petitionen aus der Sammeldrucksache herauszuziehen und dazu im Plenum zu sprechen, wie das beispielsweise gestern durch unseren Kollegen Dornau zum Thema Weidetierprämie der Fall war. So geben wir Ihnen und der Öffentlichkeit die Möglichkeit, eine alternative Sichtweise der Dinge zu erfahren. Nicht einmal Petitionen sind alternativlos, wie Sie sehen. Wir dürfen als Petitionsausschuss aber nicht Hoffnungen wecken, wo keine sind. Der Petitionsausschuss ist keine Superrevisionsinstanz für sämtliche staatliche Entscheidungen oder für privatrechtliche Konflikte in unserem Land. Das von der Sächsischen Verfassung garantierte Petitionsrecht hat seine Grenzen, und zwar an anderen grundlegenden Verfassungsprinzipien. Konkret ist das vor allem die richterliche Unabhängigkeit. Als Petitionsausschuss sind wir nicht befugt, Entscheidungen von Gerichten zu überprüfen, abzuändern oder gar aufzuheben. Zum anderen sind Angelegenheiten der Kommunen durch die im Grundgesetz Artikel 28 garantierte kommunale Selbstverwaltung weitgehend unserem Zugriff entzogen. Dort können wir dennoch, zum Beispiel durch Vereinbarungen von Vor-Ort-Terminen mit den Betroffenen, zur Konfliktlösung beitragen. Auf kommunale Ebene gibt es oft eigene Petitionsausschüsse, die eine hervorragende Arbeit leisten. Uns als Vertretern der AfD-Landtagsfraktion im Petitionsausschuss ist es wichtig, dem konkreten Anliegen des einzelnen Bürgers Gehör zu verschaffen und – soweit erforderlich – den Amtsschimmel in seine rechtlichen Schranken zu verweisen. Wir haben die Aufgabe und den Anspruch an uns selbst, für die Bürger das Grundrecht Petition mit Leben zu erfüllen und jedes einzelne uns vorgetragene Anliegen mit Sorgfalt zu behandeln. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Mayer. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE, an Frau Kollegin Tändler-Walenta.

Alle Reden von Norbert Mayer Protokoll ↗