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Daniela Kuge

CDU 01.10.2020 Sitzungen 7/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Prantl! Sie haben keine Zwischenfrage zugelassen, was ich sehr bedaure. Sonst hätte ich Sie nämlich fragen können, was Sie beruflich machen, Arzt oder Apotheker. Vielleicht können Sie es in Ihren nächsten Redebeitrag mit einbauen. Um es vorwegzunehmen: Das Masernschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, und wir befinden uns hier im Sächsischen Landtag. Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten, sichersten und kostengünstigsten Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Die Aufklärung und das Wissen in der Bevölkerung sind notwendig, um eine größere Impfbereitschaft zu erreichen. Der individuelle Schutz vor Erkrankungen und gleichzeitige Schutz der Allgemeinheit vor Ausbreitung einer Krankheit stehen dabei im Vordergrund. Die Sächsische Impfkommission empfiehlt seit Jahrzehnten eine zweimalige Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) für Kinder und Jugendliche und für alle empfänglichen, nicht immunen Personen ab dem Jahrgang 1958. Die selektive Impfpflicht gilt bei der Aufnahme und Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung oder bei einer beruflichen Tätigkeit zum Beispiel im Gesundheitswesen. Das Masernschutzgesetz bedingt keinen Impfzwang. Zitat Bundesministerium: „Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht.“ Das Gesetz enthält weitere Maßnahmen für mehr Infektionsschutz und zur besseren Impfprävention. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert zielgruppenspezifisch. Es gibt keine Fachgebietsgrenzen mehr für Impfen innerhalb der Ärzteschaft. Jeder Arztbesuch ist eine Gelegenheit, den Impfstatus feststellen zu lassen und gegebenenfalls Lücken zu schließen. Der Freistaat einerseits und die Landesärztekammer andererseits bieten umfangreiche Informationen und Angebote bezüglich des Impfens, des Impfstatus sowie der Durchführung von Impfungen an. Die kommunalen Gesundheitsämter bieten Impfberatung und Sprechstunden an. Dafür haben wir auch mehr Geld in den Haushalt eingestellt. Aber Sie haben recht. Alle diese Maßnahmen schaffen keine Herdenimmunität. Deshalb kam das Masernschutzgesetz vom Bund. Wir können hier darüber diskutieren, aber noch haben wir darauf keinen Einfluss. Eventuell könnten die Kollegen, die in den Bundestag wechseln, dieses Thema an geeigneter Stelle neu anbringen. Der Freistaat Sachsen hat den Beschluss des Masernschutzgesetzes in der Sitzung des Bundesrats vom 19. Dezember 2019 mitgetragen. Wie Sie richtig ausgeführt haben, sind derzeit Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Positionierung zum Masernschutzgesetz mit Blick auf das Grundgesetz durch den Bundesverfassungsgerichtshof ist ebenfalls ausstehend. Bereits jetzt wird im Rahmen vor Schulaufnahmeuntersuchungen, der allgemeinen Schuluntersuchungen in Förderschulen sowie der schulärztlichen Untersuchung ab Klasse 6 der Impfstatus überprüft. Erwachsene haben einen Anspruch auf alters-, geschlechts- und zielgruppengerechte ärztliche Gesundheitsuntersuchungen, unter anderem zu bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und darauf aufbauend präventionsorientierte Beratung inklusive der Überprüfung des Impfstatus. Die Beantwortung von kritischen Fragen durch den Arzt im Rahmen der Impfanamnese ist möglich und dann auch abrechenbar. Die allgemeinen Impfberatungen über die Gesundheitsämter und Zentren für Reisemedizin gibt es bereits seit vielen Jahren. Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens läuft in Sachsen. Der ÖGD wird wieder gestärkt. Auch das müssten Sie bereits registriert haben, denn Anfang September wurde der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf Bundesebene beschlossen. Der digitale Impfausweis, der e-Impfpass, soll mit Einführung der elektronischen Patientenakte umgesetzt werden. Die Bereitstellung eines Erinnerungssystems, unabhängig vom Versicherungsstatus, ist denkbar. Im Übrigen gibt es bereits eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten auch für die Ärzteschaft, zum Beispiel den Sächsischen Impftag. So könnte ich die Liste weiterführen, aber ich spare mir die Spucke. Ich habe versucht, in meiner Rede die Punkte in der Reihenfolge des Antrags der AfD abzuarbeiten. Deshalb bitte ich Sie jetzt um Entschuldigung, wenn es ein bisschen konfus war. Aber das lag einfach an der Reihenfolge der Punkte in dem unqualifizierten Antrag. Recht herzlichen Dank. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Daniela Kuge von der CDU-Fraktion. Wir kommen jetzt zur Fraktion DIE LINKE. Susanne Schaper, bitte.

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