Anna Gorskih
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie sagten bereits, das kommende Wintersemester werde als Hybridsemester stattfinden, und deshalb sei davon auszugehen, dass Studierende Prüfungen in digitaler Form ablegen müssten. Diese Formen sind jedoch in den geltenden Prüfungsordnungen bisher nicht geregelt und davon nicht abgedeckt. Ich frage Sie: Welche rechtlichen Regelungen gelten für Studierende, wissenschaftlich Mitarbeitende und Hochschullehrende in Bezug auf digitale Prüfungsformate, und inwieweit werden die Hochschulen ermächtigt, prüfungsrechtliche Grundlagen für digital stattfindende Prüfungen zu schaffen?
