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Franziska Schubert

GRÜNE 01.10.2020 Sitzungen 7/15

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere heute angestoßene Debatte hat neben der energiepolitischen natürlich auch die geopolitische Dimension. Denn bei Nord Stream 2 geht es mitnichten nur um Energieversorgung und mitnichten nur um Wirtschaftspolitik. Der Deutsche Bundestag hat im November 2019 den Weg für die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 freigemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP wurde die Umsetzung einer EU-Gasrichtlinie in nationales Recht beschlossen. Seither behauptet die Bundesregierung, die EU habe Nord Stream 2 eine Rechtsgrundlage gegeben und darum sei es ja ein europäisches und mitnichten ein deutsches Projekt. In der „Financial Times“ war in dieser Woche ein Interview zu lesen mit Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Er sagte sehr deutlich: „Nord Stream 2 ist kein europäisches Projekt. Die Europäische Kommission hat nie starken Enthusiasmus für Nord Stream 2 gezeigt.“ Das Projekt Nord Stream 2 ist eines, das vor allem in Nordund Ostmitteleuropa von Beginn an kritisiert wird, und das zu Recht. Denn natürlich erkennen diese Staaten die geopolitischen Interessen Russlands hinter diesem Projekt und beobachten ganz genau, wie sich Deutschland in dieser Situation verhält. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Es ist ein ziemlich trauriges Bild, das die deutsche Bundesregierung hier abgibt. Auf der einen Seite wird auf Bundesebene gern immer dann, wenn es passt, nach europäischer Solidarität geschrien und auf der anderen Seite ist man wenig solidarisch und macht sein Verhalten von rein wirtschaftlichen Interessen abhängig. Nord Stream 2 ist ein zutiefst geopolitisches Projekt und kein rein wirtschaftliches, wie oft behauptet wird. Über Gazprom als russischem Staatskonzern werden Energielieferungen als politisches Druckmittel gegenüber Nachbarländern eingesetzt, denn Russland träumt noch immer den Traum von Hegemonie und Expansion. Die neue Pipeline umgeht bewusst den Weg durch die Ukraine. Eine Beibehaltung der ukrainischen Transitroute erfordert daher Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine, und natürlich will Russland genau diese Ausgangsposition in den Verhandlungen haben. Scheitern die Verhandlungen nämlich, dann steht die ukrainische Pipeline-Infrastruktur vor dem Aus. Die Ukraine wäre deutlich geschwächt und gegenüber Moskau extrem angreifbar. Das kann mit Blick auf den andauernden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Im August 2016 wurde bekannt, dass sich die fünf westeuropäischen Partner aus dem Projekt zurückgezogen haben und Gazprom alleiniger Eigentümer der Projektgesellschaft Nord Stream 2 AG geworden ist. Seit dem Jahr 2016 hält die Tochtergesellschaft Gazprom Gerosgaz Holdings alle Anteile an der Projektgesellschaft. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Projektgesellschaft ist Gerhard Schröder. Neben seinem Posten bei Nord Stream 2 ist er Aufsichtsratsvorsitzender des staatlichen russischen Energiekonzerns Rosneft sowie Aufsichtsratsvorsitzender der bereits bestehenden Ostsee-Pipeline Nord Stream. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Das hat natürlich alles mit allem nichts zu tun. Ich weiß schon. Es ist bigott vonseiten der Bundesregierung, einerseits den Umgang mit Oppositionellen, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtlern sowie Kriege zu kritisieren und andererseits die Geschäfte derer zu unterstützen, die dafür verantwortlich sind. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Nun komme ich zu dem Punkt, der uns BÜNDNISGRÜNEN essenziell wichtig ist: Menschenrechte. Für die Beziehungen zwischen Staaten bedeutet das: Partnerschaft braucht Menschenrechte als Grundlage. Die Partnerschaft mit Russland ist nicht durch Sanktionen beschädigt, sondern durch die Verletzung von Menschenrechten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Wie gravierend das in Russland ist, zeigt uns der Umgang mit Oppositionellen, mit Menschen, die anders leben und lieben, mit Menschenrechtlerinnen und -rechtlern. Der Mordanschlag auf den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny ist aktuell das prominenteste Beispiel. Es gibt weitere Beispiele: die Unterstützung des Diktators Lukaschenko gegen die Demokratiebewegung in Belarus, den anhaltenden verdeckten Krieg in der Ukraine und nicht zuletzt die russischen Bombardements in Syrien mit vielen zivilen Opfern. All das beschädigt die Partnerschaft und deren Wertefundament, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es ist unsere Aufgabe, auch aus Sachsen heraus, dies gegenüber autoritären Herrschaftssystemen konsequent zu verdeutlichen, und das auch mit wirtschaftlichen Mitteln. Es gibt einen feinen und wesentlichen Unterschied: Die Kritik an der politischen Staatsführung hat nichts damit zu tun, dass man zu Kultur, Menschen und Land persönliche und freundschaftliche Beziehungen und selbstverständlich auch den Dialog pflegt. Natürlich haben wir in Sachsen genau in diesen Punkten traditionell solche Beziehungen. Man kann sich Kultur und Menschen in Ländern wie Russland, Ungarn und Weißrussland verbunden fühlen; die Kritik an Menschenrechtsverletzungen der politischen Führung solcher Länder ist dennoch, wenn nicht sogar deshalb, notwendig. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wenn Sie uns fragen, ob wir das Projekt Nord Stream 2 stoppen wollen, wenn wir es könnten, dann sage ich Ja. Sollte es im Zuge offener Rechts- und Genehmigungsverfahren zu einem Baustopp kommen, dann wäre das richtig – und zwar aus so vielen Gründen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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