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Frank Schaufel

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die CoronaKrise gilt jetzt schon als die größte Krise der deutschen Nachkriegsgeschichte; sie ist allgegenwärtig. In der Sondersitzung am 29. April haben Sie, Frau Köpping, verkündet – ich hoffe, sie hört uns eventuell in ihrem Zimmer –, dass die Testkapazitäten auf über 9 000 Tests pro Tag ausgebaut wurden. Dafür habe ich Sie damals gelobt; nur, diese Kapazitäten sind nicht für Tests in Altenheimen oder ambulanten Pflegediensten oder unzureichend im Krankenhaus genutzt worden – dort, wo die größten Risikogruppen sind. Und warum? Weil es um ein Gerangel der Bezahlung zwischen Krankenkassen, Ländern und dem Bund kam. So hätte auch die Bundesregierung durch die Schließung der nationalen Außengrenzen viel schneller reagieren müssen. Auch die fehlende Schutzausrüstung war ein Trauerspiel. Das alles lag aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter vor Ort. Die Corona-Pandemie hat einmal mehr die Missstände im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehr deutlich sichtbar werden lassen. Die Gesundheitsämter agierten eingezwängt in Zuständigkeit und Aufgabenwirrwarr von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften. Die Vielzahl der Fälle hat alle Kapazitäten gesprengt, und es hat auch wertvolle Zeit gekostet, bis die Teams zur Nachverfolgung der Infektionsketten aufgebaut waren. Nach meiner Einschätzung wurden die Personen vorrangig in den Landratsämtern aus anderen Bereichen rekrutiert, denn das Personal war wegen Ihrer jahrelangen Unterfinanzierung, werte Staatsregierung, nicht mehr da. Die Corona-Pandemie hat jetzt auch wieder sehr deutlich gemacht, was jahrelang verschleppt und verschlampt wurde. Folglich ist völlig richtig, dass sich hier dringend etwas ändern muss. Die Ursachen der Missstände müssen endlich angegangen werden. Nun will der Antrag der Linksfraktion aber mehr als das. Statt der alleinigen Beseitigung der Missstände wollen Sie den Öffentlichen Gesundheitsdienst gleich komplett neu ausrichten und mit vielen neuen, teils sinnvollen und teils unsinnigen, Aufgaben wiederum belasten. Völlig außer Acht lassen Sie hierbei, dass der sogenannte Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst längst in Planung ist und von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene umgesetzt werden soll. Die hier gemachten Ankündigungen haben grundsätzlich erst einmal die richtigen Ansatzpunkte, auch wenn sie nicht weit genug gehen. Zumindest werden die dringendsten Probleme hierin fokussiert. Das sind erstens die Verbesserung der Personalausstattung durch Vorgabe von Personalschlüsseln, zweitens die Digitalisierung der Behörden und drittens eine bessere Finanzausstattung der Kommunen. Sie hilft bei der Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben. Die Gesundheitsämter sind chronisch unterfinanziert. Das hat eklatanten Personalmangel zur Folge. Von 1995 bis 2014 wurden deutschlandweit 33 % – ich wiederhole: 33 % – der ärztlichen Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst gestrichen oder blieben unbesetzt. Die verbleibenden Ärzte haben ein hohes Durchschnittsalter. Über die Hälfte sind bereits über 50 Jahre alt. Man könnte das auch einbeziehen, die Hygieneinspektoren sind ähnlich alt. Die Nachbesetzung freier ärztlicher Stellen dauert dann auch teilweise noch mehrere Jahre; so geht es aus der Antwort auf eine Anfrage meines Kollegen André Wendt hervor. Beispiel Erzgebirge: Dort sind wir mittlerweile in Nachbesetzungsverfahren bei 60 Monaten, also fünf Jahren. Auch in den meisten anderen Kreisen braucht es in der Regel ein Jahr und länger, eine Stelle zu besetzen. Seit Jahren kämpfen die Ärzte – Frau Schaper, Sie haben es angesprochen – im Öffentlichen Gesundheitsdienst für die Gleichstellung ihrer Gehälter mit denen der Kollegen in den Kliniken. Wenn ein Arzt vor der Wahl steht, ob er an die Klinik oder im ÖGD arbeitet, so ist die Entscheidung doch ziemlich einfach, wenn man in der Klinik 2 000 bis 3 000 Euro monatlich mehr verdienen kann. Insofern ist also das Ziel der LINKEN, die Erhöhung der ärztlichen Gehälter im ÖGD, nachvollziehbar; nur ist hierbei zu bedenken, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst auch in Konkurrenz mit den Krankenhäusern steht. Bei dem oft vorherrschenden akuten Ärztemangel ziehen Sie damit nur Ärzte aus den Kliniken in die Ämter. Diese fehlen dann wiederum in den Kliniken oder auch in ambulanten Praxen, wo es derzeit auch schon vor allem an Hausärzten mangelt. Wir haben heute schon 500 Ärzte im Rentenalter, die bei der Versorgung der ambulanten Bereiche noch unterstützen; das gebe ich zu bedenken. Die Unterfinanzierung muss also ein Ende haben. Sie ist aber nicht alleiniges Problem und damit nicht die alleinige Lösung für den Generationswechsel in den Gesundheitsämtern. Warum Sie, werte LINKE, nun also nicht am Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachsteuern, sondern etwas komplett Neues wollen, ist für mich unverständlich. Weiterhin führen Sie aus, dass Sie ein Landesgesundheitsamt einrichten wollen. Das kann man machen, aber ob dieses das Mittel der Wahl ist, ist fraglich. Wir bekommen eine weitere Behörde und blähen die Bürokratie weiter auf. Das schränkt dann unter Umständen die Flexibilität vor Ort ein und verursacht richtig hohe Kosten, die vielleicht woanders im ÖGD besser angelegt wären. Auch hier sind die Aufgaben für das Landesgesundheitsamt keine Aufgaben, die den ÖGD letztendlich entscheidend voranbringen. Vor Ort mangelt es – nochmals – an Personal. Das größte Problem Ihres Antrags ist aber, dass Sie den ÖGD erneut mit vielfältigen und teils unsinnigen Aufgaben überlasten. Sie wollen beispielsweise, dass der ÖGD die ambulante ärztliche Versorgung bei Unterversorgung wahrnimmt. Aber hier gibt es bereits vielfältige Möglichkeiten, die Gleiches bezwecken, aber derzeit nicht umgesetzt werden oder teilweise wegen der hohen Hürden nicht umgesetzt werden können. Das sind beispielsweise kommunale MVZs oder kommunale Eigeneinrichtungen zur ambulanten ärztlichen Versorgung. Von beiden Einrichtungen gibt es in Sachsen keine einzige. Die Kommunen können Ärzte zur Begegnung einer drohenden oder festgestellten Unterversorgung anstellen. Sie erhalten so die Möglichkeit, sich aktiv an der Gesundheitsversorgung zu beteiligen. Beide Modelle sind bereits gesetzliche Realität. Warum also neue Dinge schaffen, wenn die bestehenden Regelungen nicht ausgenutzt werden und die Kassenärztliche Vereinigung ihre Spielräume noch nicht einmal ausnutzt? Auch das ist für mich unverständlich. Ich finde, dass die Gesundheitsämter in den letzten Jahren mit dem Präventionsgesetz, dem Prostituiertenschutzgesetz und mit dem Masernschutzgesetz genug neue Aufgaben dazubekommen haben. Versetzen Sie doch erst einmal die Gesundheitsämter in die Lage, diese Aufgaben angemessen zu bewältigen. Ihr Antrag verfolgt also grundsätzlich zwar richtige Ziele, macht aber den zweiten Schritt vor dem ersten und schießt übers Ziel hinaus. Wir sind an einem Punkt, an dem es schlichtweg darum geht, dass der ÖGD überhaupt wieder leistungsfähig wird. Wenn das geschafft ist, könnte über weitere Umstrukturierungen nachgedacht werden. Letztlich können Sie doch nicht ernsthaft verlangen, dass man diesen doch sehr weitreichenden Forderungen so ohne Weiteres zustimmt. (Zurufe von den LINKEN: Doch!) Sie fordern die Staatsregierung auf, binnen fünf Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufgaben und die Struktur sowie die Ausrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes komplett verändert. Hierfür wollen Sie dann auch noch ohne Anhörung von Sachverständigen unsere Zustimmung haben. Das tragen wir nicht mit und wir lehnen diesen Antrag ab. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Schaufel für die AfD-Fraktion. Jetzt bitte ich Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.

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