Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich musste schmunzeln, weil ich die Ministerin gesucht habe. Aber wenn Martin Dulig das jetzt kann, freue ich mich sehr darüber. (Staatsminister Martin Dulig: Ich bin Sozialdemokrat!) – Du bist Sozialdemokrat. Wir müssen den Öffentlichen Gesundheitsdienst neu strukturieren und auf sichere Beine stellen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Aber über das Wie müssen wir noch einmal in den Ausschüssen sprechen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Denn wir dürfen nicht nur den ÖGD, also den Öffentlichen Gesundheitsdienst, betrachten, sondern wir müssen es in einem größeren Zusammenhang sehen. Es geht um ein gesundes Miteinander aller Akteure. Die Corona-Pandemie hat den Öffentlichen Gesundheitsdienst aus dem politischen Schatten herausgeholt und wird nun von allen Seiten beleuchtet. Eine mögliche Reform des ÖGD ist nur mit der kommunalen Ebene und den niedergelassenen Ärzten gemeinsam und nicht gegen sie realisierbar. Wir müssen teure Doppelstrukturen vermeiden. Die Vorschläge der LINKEN sind an vielen Stellen einfach zu weitreichend. Die Aufgaben und Befugnisse der Gesundheitsämter sind Pflichtaufgaben der Landkreise und kreisfreien Städten. Der vorliegende Antrag entlässt sie aus ihrer Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des Personals. Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, aber gemeinsam. Bereits im Koalitionsvertrag hat man sich deutlich – das ist vor Corona gewesen – zum Öffentlichen Gesundheitsdienst als tragende Säule der Bevölkerungsmedizin bei der Gesundheitsprävention, zur Förderung und zum Schutz bekannt. Bei den aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 sind bereits Maßnahmen zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgesehen. Seitens des Bundes sieht das Zweite Gesetz zum Schutze der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Folgendes vor: Der ÖGD wird durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterstützt, besonders um die Digitalisierung voranzutreiben. Dafür werden etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter bereitgestellt. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet. Seitens des Freistaates wurden schon während der Pandemie Entscheidungen und Regelungen getroffen. Wir wollen evaluieren und entsprechende Konzepte daraus ableiten. Schauen wir auf den ärztlichen Nachwuchs. Der Freistaat Sachsen unterstützt bereits das Nachwuchsgewinnungsprogramm, beispielsweise in einem Modellprojekt: Medizin studieren in Europa – Öffentlicher Gesundheitsdienst und Psychiatrie. Die Medizinstudenten, die in den Jahren 2019/2020 ein Medizinstudium in Pécs begonnen haben, dieses erfolgreich abschließen und nach Beendigung ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder Hygiene und Umweltmedizin arbeiten, sind vertraglich verpflichtet, für bis zu sechs Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates als Facharzt tätig zu sein. Aber weder Sie noch wir können die Ärzte dazu zwingen, sich für eine Karriere im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entscheiden. Alles in allem muss ich Ihnen sagen: Wir lehnen den Antrag ab, da wir bereits einen Schritt weiter sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –
