Alexander Wiesner
Parlamentarische Initiativen zur Änderung der Verfassung gab es indes viele. Die erste Konstante war die Ablehnung all dieser Initiativen durch die Regierungsparteien. Die zweite Konstante ist, dass seit 1990 stets die CDU in verschiedenen Regierungen beteiligt war. Nun scheint aber doch etwas Bewegung in das Spiel gekommen zu sein. Ich möchte an dieser Stelle aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 29. Januar 2020 zitieren: „Wir müssen neue Wege gehen, wenn es um die Beteiligung der Bevölkerung geht. … Wir laden die Abgeordneten der anderen Fraktionen ein, mit uns über eine Verfassungsänderung zu sprechen sowie die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung im Freistaat Sachsen zu erhöhen, und zwar bei Volksbegehren, bei Bürgerbegehren, aber auch beim sogenannten Volkseinwand. … Ich bin sehr interessiert an guten Ideen und einer spannenden Diskussion. Ich meine schon, dass dieses Land – nicht nur Sachsen, sondern Deutschland insgesamt – mehr direkte Demokratie braucht, um am Ende stärker zu werden und Entscheidungen, auch Veränderungen, besser abzusichern, als das bis jetzt in den Parlamenten der Fall ist.“ des Entwurfs der sachunmittelbaren Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion AfD Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, auch die AfD-Fraktion möchte die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung erhöhen. Auch wir sind der Auffassung, dass dieses Land mehr direkte Demokratie braucht. Wir wollen diesen Weg gehen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion dem Volk mehr Möglichkeiten geben, sich in Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Wir knüpfen damit an eider damals eingebracht wurde. Die vorliegende Drucksache greift Bewährtes auf und verbessert es, enthält aber auch Instrumente, die in der Vergangenheit zwar diskutiert, aber nicht Gesetz geworden sind. Ich möchte die Schwerpunkte dieses Gesetzentwurfs kurz skizzieren. Erstens. Ein wichtiger Punkt ist die Einführung eines obligatorischen Referendums, wenn die Verfassung geändert werden soll. Die Verfassung regelt die elementarsten Grundsätze, die unser aller Zusammenleben bestimmen. Die AfD-Fraktion ist der Meinung, dass das Volk das letzte Wort haben muss, wenn es um Änderungen dieser Grundsätze geht. Das kann nicht wie bisher davon abhängen, dass ein Volksentscheid nur mit dem Segen der Hälfte des Landtags oder gemäß Artikel 72 auf den Weg gebracht wird. Um dem Rang der Verfassung gerecht zu werden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich am Referendum mindestens 25 % der Stimmberechtigten beteiligen müssen. Anders als bisher ist es aber ausreichend, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Verfassungsänderung zustimmt. Zweitens. Die AfD-Fraktion greift die Idee einer qualifizierten Massenpetition erneut auf. Das bisher bestehende Petitionsrecht wird hierdurch sinnvoll ergänzt. Den Petenten wird die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung in Interaktion eingeräumt. Die qualifizierte Massenpetition versteht sich quasi als Aufruf an den Landtag, sich mit bestimmten Themen zu befassen, ohne dass eine Volksinitiative auf den Weg gebracht werden muss. Drittens. Wir wollen es unseren Bürgern außerdem erleichtern, ihre Ideen über Volksinitiativen einzubringen. In den 28 Jahren, in denen unsere Verfassung besteht, wurden nur neun Volksanträge eingereicht. Nur ein einziger, nämlich der gestrige, wurde vom Landtag beschlossen. Bereits das Quorum von 40.000 Unterstützern erweist sich für viele Initiativen als zu hohe Hürde. Das galt auch für drei Volksbegehren. Nur ein Volksbegehren kam durch und mündete in einem Volksentscheid, nämlich dem zum Sparkassengesetz. Ohne die logistische Unterstützung der Sparkassen wäre auch dieser Erfolg wahrscheinlich nicht möglich gewesen. Dementgegen hat der Landtag seit 1990 über 800 Gesetze beschlossen. Die Sächsische Verfassung nennt in Artikel 3 Abs. 2 den Landtag und das Volk gleichberechtigt zuständig für die Gesetzgebung. Dieser hehre Grundsatz wird jedoch von der Verfassungswirklichkeit konterkariert. Was aber ist die nominelle Gleichberechtigung von Landtag und Volk wert, wenn sie nicht gelebte Wirklichkeit ist? Die AfD-Fraktion will deshalb die Unterstützungsquoren für Volksanträge und Volksbegehren deutlich absenken. Viertens. Das Herzstück des Entwurfs ist das fakultative Referendum. Danach ist ein vom Landtag beschlossenes Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, wenn dies von 0,5 % der Stimmberechtigten verlangt wird. Ausgenommen davon sind Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze. Wir sind uns durchaus bewusst, dass das fakultative Referendum alles andere als unumstritten ist. Erinnert sei an die lebhaften Diskussionen zu einem vergleichbaren GesetzParadigmenwechsel. Die Zeiten der absoluten Mehrheit einer Partei sind vorbei und damit auch die Zeiten eines klaren Wählerauftrages. Wenn zum Beispiel die Wähler in Sachsen ihre Stimmen mehrheitlich bürgerlichen Parteien geben, sie aber eine schwarz-grün-rote Regierung bekommen, dann muss man sich schon fragen, wie ernst das Wählervotum genommen wird. (Beifall bei der AfD) Was ist, wenn in Thüringen die rot-rot-grünen Wahlverlierer die Regierung stellen und dabei von einer CDU toleriert werden, einer CDU, die ihren Wählern vor der Wahl signalisiert hatte, nicht mit Linken zu koalieren oder in ähnlicher Form zusammenzuarbeiten? Aber stellt nicht genau dieses Verhalten eine Zuwiderhandlung bezüglich der Wahlversprechen und somit einen Vertrauensbruch gegenüber den Tagesordnungspunkt Rechtsextremismus mit einem Drucksache 7/3032, Antrag der Fraktionen Der Staatsminister des Innern hat angezeigt, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt als Erster sprechen möchte. Nach § 86 Abs. 1 der Geschäftsordnung muss diesem Verlangen entsprochen werden, sodass ich Herrn Prof. Dr. Wöller das Wort erteile. Bitte, Herr Staatsminister.
