Holger Mann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Sodann! Wir haben im Mai bereits intensiv im Kulturausschuss zu Ihrem damaligen Antrag „Soziale Absicherung der Künstler und Künstlerinnen in Zeiten der Corona-Pandemie“ diskutiert. Damals waren es nur zwei Forderungen im Kontext der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden: ein Überbrückungsgeld und die Ausweitung der Künstlersozialkasse. Ich habe schon im Ausschuss erörtert, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Kulturschaffende zu unterstützen. In der Zwischenzeit sind acht Wochen vergangen, und DIE LINKE legt jetzt einen Antrag vor, der zwar in der Überschrift die Kulturschaffenden adressiert, aber eigentlich ein Grundeinkommen einführen möchte. Deshalb frage ich, worüber wir jetzt diskutieren: erneut über die verschiedenen ergriffenen Maßnahmen für Kunst und Kultur im Freistaat oder über die Maßnahmen für Soloselbstständige, also vom Handwerker bis zum Schausteller, oder über die Einführung eines Grundeinkommens. Für letztere, also die sozialpolitische Grundsatzdebatte, empfehle ich auch mangels Redezeit, das Protokoll vom 30. November 2018 zu lesen, wo mein Kollege Henning Homann bereits unsere Haltung zu einem bedingungslosen Grundeinkommen dargelegt hat. Ich nehme an, dass Sozialministerin Köpping nachher in ihrem Beitrag darauf eingeht. Für uns als SPD ist klar, dass wir die Sozialversicherung weiterentwickeln wollen, ein Bürgergeld soll zukünftig die Grundsicherung übernehmen und flexibler und einfacher ausgestaltet werden. Auf Bundesebene hat Bundesarbeitsund Sozialminister Hubertus Heil angekündigt, Soloselbstständigen einen besseren Zugang zur Sozialversicherung zu öffnen. Das Grundeinkommen allein aber weist bis heute kein kongruentes Konzept auf. Bei dem, was Sie heute in Ihrem Antrag fordern – Sie haben ja eine ganze Reihe von Berufsgruppen aufgeführt –, selbst wenn wir annehmen, dass die Maßnahmen nur ein halbes Jahr wirken und zeitlich begrenzt sind, komme ich locker auf 100 000 Menschen in Sachsen, die mit diesem Grundeinkommen gefördert werden sollen. Ich gehe implizit schon einmal davon aus, dass Sie einen Haushaltsantrag von mehr als 700 Millionen Euro vorlegen, um dieses landesweite Grundeinkommen finanziell abzusichern. Ich denke, das ist nicht tragfähig und nicht finanzierbar. Zurück zu den Künstlerinnen und Künstlern. In den vergangenen acht Wochen haben sowohl Bund als auch dankenswerterweise der Freistaat Sachsen weitere CoronaHilfen für die verschiedenen Kultursparten aufgelegt. Mit 68 Millionen Euro aus dem Corona-Hilfsfonds des Freistaates werden Kunst, Kultur, auch Tourismus und Medienbranche, die eng damit verknüpft sind, adressiert. Wenn viele Maßnahmen auf die Sicherung von Institutionen abzielen, wird genau darüber gewährleistet, dass Kulturschaffende wieder Aufträge und Honorare erhalten. Ich möchte noch einmal drei Maßnahmen herausgreifen – sie wurden teilweise schon genannt –, die direkt den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen: Das Stipendium „Denkzeit“ – es liegen bereits 2 800 Anträge vor und ein Großteil davon wird sicher bewilligt werden – schafft Geld und Möglichkeiten für Kulturschaffende, sich in Zeiten der Corona-Pandemie kreativ auseinanderzusetzen. Zu „Denkzeit“ kommt „Denkzeit-Event“, um weiteren Branchen einen Zugang zu gewährleisten. Im Bildungsbereich, den Sie auch adressieren wollten, wurden Ganztagsmittel weitergezahlt, gab es Unterstützung für Volkshochschulen, Träger der Erwachsenenbildung, der freien Musikschulen mit ihren Honorarlehrkräften. Viele Soloselbstständige haben Unterstützung erfahren. Zum Dritten, weil es immer wieder in Abrede gestellt wird: Martin Dulig hat als Arbeitsminister den Unternehmerlohn bis zur Höhe von 1 625 Euro in sein Programm „Sachsen hilft sofort“ eingeschrieben. Da auch kritisiert wird, dass das nicht genutzt werde, möchte ich doch ein paar Zahlen für die Kunst- und Kreativwirtschaftsszene mit Stand Ende Juni nennen. Es wurden allein bei der SAB 6 000 Anträge zum Zuschussprogramm mit einem Volumen von über 35 Millionen und aus dem Programm „Sachsen hilft sofort“ circa 1 200 Anträge mit 30 Millionen Volumen gestellt. Es wird also von Kultur- und Kreativschaffenden genutzt und ist eine unmittelbare Hilfe. Deshalb bin ich dankbar, dass diese im Freistaat Sachsen auf den Weg gebracht wurde. Zu guter Letzt bleibt die Frage nach der Grundsicherung. Aus unserer Sicht hat der Bundestag schnell gehandelt und das SGB II geöffnet. Für Soloselbstständige wurden leichtere Möglichkeiten geschaffen, um Zugang zu erhalten. Mir ist sehr bewusst – das kam auch schon zur Sprache –, dass gerade für viele Künstlerinnen und Künstler dieser Schritt alles andere als leicht war. Auf der anderen Seite muss man sagen: Es war der einfachste und schnellste Weg zu helfen, anstatt neue Verwaltungsverfahren mit mehr Personal und Bürokratieaufwand auf die Strecke zu bringen. Es wurden vorhandene Strukturen unseres Sozialstaates genutzt. Gerade mit Blick darauf, dass sich jeder andere im Sozialstaat auf Gleichbehandlung berufen kann – das kam hier teilweise schon zur Rede – und dass wir auch Zielgruppen adressiert haben, die bisher nicht in Sozialversicherungen in diesem Maße eingezahlt haben, sehe ich das als eine respektable Unterstützung dieser Gruppen, die sich hier darauf verlassen können, dass ihre Existenz darüber abgesichert wird, für die Zeit der Corona-Krise. Deshalb möchte ich zum Schluss Danke sagen an die Künstlerinnen und Künstler, die sich weiterhin in die gesellschaftliche Debatte einbringen, stetig für gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen und sich auf diese Hilfsangebote eingelassen haben, auch wenn es persönlich oft kein einfacher, wenngleich sicher der richtige Schritt war. Mein Dank geht auch an die Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Monaten in der SAB sieben Tage in der Woche über 100 000 Anträge bearbeitet und beschieden haben und dazu beigetragen haben, dass diese Hilfen fließen konnten. Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und Arbeitsagenturen. Auf dieses System kann man vertrauen. Abschließend sei daher gesagt: Die SPD verfolgt einen anderen Weg zur sozialen Sicherung. Die Debatte um ein Grundeinkommen führt gerade in einer solchen akuten Situation eher in die Einbahnstraße und ist eine sozialpolitische Entscheidung. Sie ist von so großer Tragweite, dass sie nicht in Sachsen geführt werden kann. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mann für die SPD-Fraktion. Damit wäre die erste Rederunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Herr Brünler für die Fraktion DIE LINKE, bitte schön.
