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Marco Böhme

Die Linke 16.07.2020 Sitzungen 7/13

Einfach mal den Antrag lesen!) Wo war ich stehen geblieben? – Genau: Eines will ich Ihnen auch sagen: Bei Soloselbstständigen in der Kulturund Kreativwirtschaft zwischen Betriebskosten und Lebenshaltungskosten zu unterscheiden, entbehrt jeglichen Bezugs zur Realität. Sie arbeiten eben nicht kapitalintensiv. Bei ihnen vermischt sich oft Privat- und Berufsleben. „Selbst und ständig“ heißt die Devise. Das Betriebskapital besteht bei ihnen eben nicht aus großen Büroräumen, welche enorme Energie- und Nebenkosten produzieren, aus Leasingraten für große, schöne Autos, sondern, wie es schon im Namen steckt: kreativ, aus ihren Gedanken, Ideen und Fähigkeiten. Eben diese geht es am Leben zu erhalten. Das gilt nicht nur für Soloselbstständige und Kleinunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern, Herr Barth, für unglaublich viele weitere Solistinnen und Solisten, (André Barth, AfD: Ah!) Unternehmerinnen und Unternehmer, (André Barth, AfD: Aha!) welche mit ihrer Hände Arbeit versuchen, auf dem Markt zu bestehen und ihren Lebensunterhalt frei zu erwirtschaften, ob Dozentinnen und Dozenten, Fensterputzerinnen und Fensterputzer, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Friseurinnen und Friseure, Marktständlerinnen und Marktständler, freie Journalistinnen und Journalisten, Moderatorinnen und Moderatoren, Unternehmer in der Reise-, Tourismus-, Gastronomie- und Hotelleriebranche usw. Jenen hilft der Verweis, dann beantrage doch Grundsicherung – gemeint ist und bleibt Hartz IV –, eben nichts. Mit dem sogenannten vereinfachten Zugang bis Mai dieses Jahres erhielten gerade einmal 27 000 Selbstständige Hartz IV – 27 000 von 4,1 Millionen! Die Hürden sind nach wie vor zu hoch; denn nach wie vor gilt die Anrechnung des Partnereinkommens in einer Bedarfsgemeinschaft. Schon aus diesem Grund trifft die Regelung für viele nicht zu. Weiterhin wird das Kindergeld angerechnet. Zwar wird die Vermögensprüfung ausgesetzt, aber, einmal ehrlich, welcher Soloselbstständige hat schon 60 000 Euro auf der hohen Kante liegen. Wenn, dann verbergen sich dahinter Rücklagen für das Alter, welche dann erst aufgebraucht werden müssten. Das ist doch geradezu absurd. Richtig ist auch, dass die Kosten der Unterkunft ohne Prüfung der Angemessenheit übernommen werden, aber nur bis zum 30. September 2020. Was ist danach? Wird es dann Umzugsaufforderungen geben? Man kann doch nicht einfach davon ausgehen, dass ab dem 1. September alles wieder normal sein wird; im Gegenteil: Viele Ökonomen und Institute sagen für den Herbst eine große Insolvenzwelle voraus. Das ist dann auch Ihrer Darlehensduselei zu verdanken. Ihrem Mantra „Grundsicherung!“ – welche eh nicht zum Leben reicht, auch nicht für die volle Teilhabe an der Gesellschaft, wie just der Paritätische wieder feststellte und eine deutliche Aufstockung forderte – bleiben Sie treu. Statt wirklich zu helfen, verbleiben Sie von CDU, SPD und GRÜNEN in der Hartz-IV-Logik. Das verwundert mich bei Ihnen als den Parteien, die es eingeführt haben, nicht wirklich. Es erschreckt mich aber immer wieder aufs Neue. Unser Antrag heute soll dabei helfen, Insolvenzen in der Bugwelle von Corona zu verhindern. Er soll den vielen Soloselbstständigen und Kleinunternehmern ermöglichen, weiterzumachen und die wenigen Aufträge, die sie noch haben, wahrzunehmen. Ihnen sollen, ohne bürokratischen Aufwand – und folglich die Schmälerung des Hartz-IV-Regelsatzes – Investitionen in die Zukunft ihres Geschäftes, ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Damit wollen wir ihnen ein wenig Sicherheit in Zeiten der Krise geben. Wir fordern ein zeitlich begrenztes Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen in Höhe von monatlich 1 180 Euro, angelehnt an den Bundesratsbeschluss. Ich finde, dass Ihnen die Zukunft unserer sehr kleinteiligen Wirtschaft hier in Sachsen das auch wert sein sollte. Andere Bundesländer denken schon viel weiter. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Sodann für die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Nun hat die Fraktion der CDU das Wort. Frau Kollegin Kuge, bitte schön.

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