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Dr. Joachim Keiler

AfD 11.06.2020 Sitzungen 7/11

Herr Gebhardt, Sie zitieren mich falsch. Ich habe gestern mit keinem Wort behauptet, dass die AfD alle Informationen hätte und deshalb Ihr Informationserteilungsgesetz nicht benötigt wird, sondern ich habe ausschließlich gesagt, dass Artikel 50 der Sächsischen Verfassung ausreicht. Ihr Antrag belegt, dass Sie augenscheinlich nicht zugehört haben. Das ist eine Frage, wie ich den Artikel 50 ausfülle. Es gibt dazu Rechtsprechung. Ihr Antrag, Drucksache 7/2259, belegt offensichtlich, dass Sie der Meinung sind, dass Sie zu wenig Informationen im Zuge der Corona-Krise bekommen. Wenn Sie nun sagen, ein Ausschuss würde das nicht verbessern, dann setzen Sie sich in Widerspruch zu Ihrem eigenen Antrag. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollege Gebhardt, Sie möchten erwidern?

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