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Albrecht Pallas

SPD 18.03.2020 Sitzungen 7/7

Unsere Gesellschaft steht wegen der Corona-Pandemie in der größten Krise seit 75 Jahren – seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Wir haben es in der Fachregierungserklärung heute Morgen gehört und ermessen anhand der zahlreichen Beschränkungen, die in den letzten Tagen beschlossen wurden, wie weitreichend die Veränderungen sein werden. Trotz zahlreicher Fake News, die durch die sozialen Netze geistern, bleiben die Menschen hierzulande gelassen. Sie verstehen die Notwendigkeit aller Maßnahmen zum Schutz vor allem älterer und geschwächter Menschen. Das liegt vor allem an der Tatkraft und der klaren Kommunikation der Regierung, der Behörden und Wissenschaftler. Es ist die Stunde dieser Krisenmanagerinnen und -manager. Gleichwohl ist es wichtig, dass der Sächsische Landtag mit uns Abgeordneten als gewählte Volksvertreter arbeitsfähig bleibt. Wir müssen die wichtigen Maßnahmen der Regierung zum Gesundheitsschutz und zur Linderung der Folgen für die Menschen in diesem Land unterstützen. Und was macht die AfD? Sie besteht darauf, einen Antrag hier zu behandeln, der nicht nur seit Tagen überholt ist. Er ist auch noch auf so vielen Ebenen falsch – ich weiß gar nicht, wo ich beginnen soll. Das reicht vom konkreten Antragsinhalt, über den Zeitpunkt der Debatte bis hin zur generellen Motivlage, welche dem Antrag zugrunde liegt. Selbst wenn ich Ihnen zugutehalten wollte, dass der Antrag zwei Wochen alt ist und wir eine sehr dynamische Lage haben, frage ich Sie: Warum um alles in der Welt halten Sie daran fest, diesen heute beschließen zu wollen? Die Antwort ist klar: Es geht Ihnen mit dem Antrag nicht darum, gemeinsam Lösungen für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zum Wohle der Menschen in Sachsen zu finden. Das wurde auch heute Morgen in der Aussprache zur Fachregierungserklärung sehr deutlich. Es geht der AfD nach bewährtem Muster darum, den Leuten Bedrohungslagen einzureden und ihnen Angst zu machen – bevorzugt mit asylpolitischem Anstrich. Anschließend spielen Sie sich mit Pseudomaßnahmen auf und wollen dadurch die von Ihnen selbst verunsicherten Menschen wie Bauernfänger an sich binden. Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch die momentane Situation verunsichert fühlen, wollen Sie einreden, dass die aktuelle Bedrohung im Zusammenhang mit Corona mit Grenzübertritten von potenziell mit dem Virus infizierten Migranten zusammenhängt. Deswegen fordern Sie an allen Grenzen Übungen der Polizei zur Machtdemonstration gegen die Einreise von Migrantinnen und Migranten? Mehr als Ihre eigene Selbstbefriedigung würde dabei gar nicht herauskommen. Ganz nebenbei bemerkt, kommen Sie viel zu spät. Der Grenzverkehr wurde inzwischen europaweit eingeschränkt – aber mit einer ganz anderen Zielstellung. Es sollen damit nicht unbedingt notwendige Grenzübertritte für alle Personen reduziert werden – also insbesondere auch für EU-Bürger –, um die Verbreitung des Corona-Erregers zu verlangsamen. Das hat überhaupt nichts mit Einreisen im asylrechtlichen Kontext zu tun. Hinzu kommt: Sind Sie heute wirklich immer noch der Ansicht, dass die Bereitschaftspolizei und weitere Polizeikräfte aktuell derartige „Übungen" veranstalten sollten? Die Polizei ist mit der gegenwärtigen Situation nicht überlastet, aber gut ausgelastet. Daher richte ich an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank an alle Polizeibediensteten und auch die Beschäftigten an allen übrigen Stellen der öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Gesundheitswesen. Sie alle geben ihr Bestes, damit wir gemeinsam als Gesellschaft diese Herausforderung bewältigen können. Den Antragstellern kann ich nur zurufen: Lassen Sie diese Menschen endlich ihre wichtige Arbeit machen und hören Sie auf, sie für Ihre eigenen gefährlichen Zwecke zu instrumentalisieren! Diese Menschen haben wirklich Besseres verdient! Zu diesem Antrag kann ich nur sagen: Die NPD hätte es nicht besser machen können. Nein, die AfD ist und bleibt Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen Wahlprüfungsausschusses Drucksache 7/1884 (zu Drucksache 7/1885 (zu Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht einer der Berichterstatter des Ausschusses das Wort, Herr Gebhardt zur Drucksache 7/1884 und Herr Ulbrich zur Drucksache 7/1885? – Auch nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun einzeln über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses ab. Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/1884 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und § 17 Absatz 2 und § 52 Absatz – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Pleinkompetent und hat gar nichts zur Lösung der aktuellen Herausforderungen beizutragen. Das haben die Debatten am heutigen Plenartag eindrucksvoll gezeigt. Und es scheint eine Gemeinsamkeit zwischen Populisten zu sein, wenn man sich das aktuelle Krisenmanagement beispielsweise in den USA anschaut. Diesen Antrag wird die SPD daher aus guten Gründen ablehnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wir kommen zu und Berichte des zu Wahleinsprüchen Aktenzeichen 1011.07.14) Aktenzeichen 1011.07.15) um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist dieser Drucksache einstimmig zugestimmt worden. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/1885 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich ebenfalls nicht. Somit ist der Drucksache 7/1885 ebenfalls einstimmig zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Wir kommen zum Berichte der Ausschüsse gemäß 2 der Geschäftsordnung – 7/1974 nums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit auch beendet. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung des Berichts das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Es liegt zudem auch kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen es betrifft, Tagesordnungspunkt Erste Beratung des Entwurfs Sächsisches hausärztlichen Versorgung in Bereichen (Sächsisches Landarztgesetz Drucksache 7/1941, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums gemäß § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die einreichende AfD-Fraktion. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

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