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Holger Mann

SPD 18.03.2020 Sitzungen 7/7

Auch wenn der Vorlesungsbetrieb an unseren Hochschulen gerade zum Stillstand kommt oder sich zur Online-Lehre wandelt, gilt es die rechtlichen Voraussetzungen für das nächste Semester und so für die nächste Studierendengeneration zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns im Dezember 2017 einige Hausaufgaben zur Neuregelung bei der Hochschulzulassung, insbesondere im Medizinstudium, aufgegeben. Prinzipiell haben wir diese mit der Neufassung des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung erledigt. So haben sich die 16 Länder auf neue Hauptquoten bei der Zulassung verständigt: Wichtigste Neuerung ist wohl der Wegfall der Wartesemester. Zukünftig werden 30 % nach der Abiturbestennote zugelassen, 60 % – wie bislang auch – im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) und 10 % in der neu geschaffenen Eignungsquote. So weit zur Sachlage. Mit der verbindlichen Regelung eines Prozentrangverfahrens werden die länderspezifischen Unterschiede in den Abiturnoten ausgeglichen. Bei den Auswahlverfahren der Hochschulen kommt zudem ein notenunabhängiges Kriterium zwingend zum Einsatz. Dies kann beispielsweise ein Studieneignungstest sein. In der Medizin wird in dieser Hauptquote ein drittes – ebenso schulnotenunabhängiges – Auswahlkriterium verpflichtend zum Einsatz kommen. Denkbar sind dabei standardisierte Gespräche oder eine berufliche Vorqualifikation im medizinischen Bereich, was wir als SPD-Fraktion für sinnvoll halten. Den erwähnten Staatsvertrag haben wir in der vergangenen Legislatur intensiv beraten, angehört und letztendlich ratifiziert. Er ist zum 1. Dezember 2019 in Kraft getreten. Jetzt gilt es, die Anpassungen am Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz fristgemäß vorzunehmen, damit unmittelbar folgend die Sächsische Studienplatzvergabeverordnung und die jeweiligen Auswahlsatzungen der Hochschulen angepasst werden können. Da die Bewerberinnen und Bewerber zum kommenden Wintersemester in den Startlöchern stehen, ist hier Eile geboten. Mit dem heutigen Beschluss sichern wir ein verfassungskonformes Auswahlverfahren ab. Festzuhalten bleibt, dass das Auswahlverfahren für das Medizinstudium vielfältiger und weniger von der Abiturnote abhängig wird. Wichtig war uns als SPD-Fraktion, dass wir den beiden Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig weiterhin ermöglichen, Gespräche oder Berufserfahrung als Kriterium zu Rate zu ziehen. So sichern wir den jeweils eingeschlagenen Weg gesetzlich ab und produzieren keinen Mehraufwand für neue Auswahlverfahren. Selbstverständlich werden wir das Hochschulzulassungsrecht und die zu etablierenden Verfahren weiter begleiten. Vergleichbarkeit, Transparenz und Chancengleichheit sind für die Sozialdemokratie die Richtschnur. Es gilt daher, entsprechende Studierfähigkeitstest zu entwickeln, Gespräche zu standardisieren und eine Begleitforschung zu initiieren. Unabhängig von diesen rechtlichen Vorgaben sei gesagt: Die Herausforderung für die sächsischen Hochschulen, gute und ausreichend Studierende zu gewinnen, wächst. Schon die letzten statistischen Zahlen zeigen, dass die Konkurrenz insbesondere um die deutschen Studierenden größer wird und den Hochschulen in Zukunft noch mehr Initiative bei Werbung, Konzipierung aktueller Studienangebote und eine stärkere Orientierung am Arbeitsmarkt abfordern wird. Dies wird angesichts der noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie noch wichtiger und erfordert auch neue Prioritätensetzung. Wir sind uns dessen bewusst und erwarten im Zuge der neu zu beratenden Hochschulentwicklungsplanung in diesem Jahr Vorschläge des Wissenschaftsministeriums. Aus unserer Sicht braucht es in Sachsen bessere Konzepte, um mehr weibliche Studierende zu gewinnen, die Studienangebote auf Felder mit hohem Fachkräftebedarf im Bereich Pflege und Gesundheit, Sozialwissenschaften und angewandte Informatik auszubauen, die Anstrengungen im Bereich guter Lehre und Qualitätssicherung zu forcieren und Angebote des E-Learnings zügig und vernetzt auszubauen. Nur so können wir den Studienerfolg steigern und die Chancen unseres Landes erhöhen, auch in Zukunft den Fachkräftebedarf zu decken. Wie wichtig dies ist, bekommen wir in diesen Tagen drastisch vor Augen geführt. Kurzum: Um die Voraussetzungen für all das zu schaffen, bitte ich im Namen der SPD-Fraktion zum Änderungsantrag, der einen rechtsförmlichen Aspekt formal korrigiert, zum geänderten Gesetzentwurf für das Sächsische Hochschulzulassungsgesetz sowie zur beantragten Eilausfertigung um Ihre Zustimmung. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Drucksache 7/1770, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/1972, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter, Herr Gebhardt, das Wort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) – Das ist auch nicht der Fall. Damit können wir auch schon zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/1972. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Tagesordnungspunkt Grenzen sichern – Sicherheit aller Drucksache 7/1935, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Ich erteile Herrn Wippel von der AfD-Fraktion das Wort.

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