Juliane Nagel
Heute befassen wir uns mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes. Grund dafür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017. Demnach soll ein verfassungskonformes Auswahlverfahren zur Zulassung zu den medizinischen Studiengängen angestrebt werden, und zwar bis zur nächsten Bewerbungsphase zum Wintersemester 2020/2021. Nun müssen also die Auswahlkriterien für die Zulassung zu den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin entsprechend angepasst und gemäß den Vorgaben des Staatsvertrags in einem Landesgesetz festgelegt werden. Diese Änderung der Zulassung gilt folglich auch für die sächsischen Hochschulen. Positiv am vorgelegten Gesetzentwurf bewerten wir, dass es endlich die Möglichkeit gibt, schulnotenunabhängige Kriterien bei der Zulassung zum Hochschulstudium zumindest bei den medizinischen Studiengängen zu berücksichtigen. Das bietet auch denjenigen eine Chance auf einen Studienplatz, die eben nicht mit einem Einser-Abi aus der Schule kommen. Und das kommt außerdem auch Studieninteressierten zugute, die zum Beispiel bereits berufliche Vorerfahrung gesammelt haben. Der Grund, warum wir heute hier jedoch wieder über Zulassungsbeschränkungen für die medizinischen Studiengänge sprechen, ist der, dass es eben immer noch nicht genügend Studienplätze gibt. Die aktuelle Lage in Sachsen, Deutschland und der Welt zeigt uns doch, dass wir unbedingt mehr Medizinerinnen und Mediziner brauchen. Anstatt endlich die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen, dass wirklich alle Bewerberinnen und Bewerber einen Platz bekommen, reden wir heute wieder nur darüber, welche Hürden eingebaut werden können, damit wirklich nur die Besten der Besten studieren. Schaut man sich nun die Vorschläge der Koalition an, so ist es am Ende ja doch wieder das Abizeugnis, das ausschlaggebend sein soll für die Aufnahme zum Studium in einem der medizinischen Studiengänge; denn künftig sollen 30 statt wie bisher 20 % der Plätze an die Besten eines Abiturjahrgangs gehen. Das ist ein Stück weit Augenwischerei. Aber damit nicht genug. Auch die zusätzlichen Kriterien wie Eignungsfeststellungsprüfungen, Auswahlgespräche oder andere mündliche Verfahren wirken stark sozial-selektiv. Ganz konkret geht es uns hierbei um die mündlichen Zulassungsgespräche. Wie kann es eigentlich sein, dass ein solch subjektives Verfahren wie ein Gespräch eine solch hohe Relevanz erhält? Ein simples Beispiel: Was ist denn mit Menschen, die vor lauter Aufregung und Nervosität ein vielleicht nicht ganz so tolles Bild bei diesem Gespräch abgeben? Was ist, wenn der subjektive Eindruck, der dabei entsteht, am Ende dazu führt, dass eine fähige Person auf ihrem Bildungsweg gehindert wird? Es gibt so viele Faktoren, die ein solches Gespräch beeinflussen können. Auch die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. beurteilt die erhebliche Gewichtung solch unstrukturierter, an keine Kriterien gebundenen Gespräche oder ähnlicher mündlichen Verfahren in der Zusätzlichen Eignungsquote sehr kritisch und schlicht unfair. Und da reden wir ja noch nicht mal davon, dass hier vor allem Bewerberinnen und Bewerber begünstigt werden, die ein besonders hohes kulturelles Kapital mitbringen, also junge Menschen, die sich gewählt ausdrücken, Praktika – am besten noch im Ausland absolviert – vorweisen können oder eben ein gewisses äußeres Erscheinungsbild mitbringen, weil sie es aus ihrer Familie so kennen. So sieht es auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und merkt dazu kritisch an: Es ist für uns allerdings nicht verständlich, warum das Zulassungsgespräch eine derart hohe Relevanz innerhalb der ZEQ erhält. Zulassungsgespräche sind höchst subjektive Verfahren, die oft von sehr vielen Faktoren beeinflusst sind, die nichts mit der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber zu tun haben. Sie können die soziale Homogenisierung innerhalb der so vergebenen Studiengänge verstärken, da bei persönlichen Auswahlgesprächen oftmals nach dem kulturellen Kapital selektiert wird statt nach fachlicher Qualifikation. Folglich soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu den sowieso schon vorhandenen sozialen Schranken in unserem Bildungssystem eine noch weitere beim Hochschulzugang eingebaut werden, was eine stärkere soziale Homogenisierung der hier betroffenen Studiengänge zur Folge hätte. Was ist eigentlich mit den Eignungsprüfungen, die ebenfalls als ein weiteres Auswahlkriterium festgeschrieben werden sollen? Was ist mit den damit einhergehenden Kosten? Für Menschen aus ärmeren Verhältnissen ist es grundsätzlich schwieriger, einen Studienplatz zu bekommen. Und dann kommen oft auch noch Kosten für die Bewerbung dazu, um zum Beispiel an einem Eignungstest teilnehmen zu können. Das führt ebenfalls dazu, dass Studieninteressierte, die sich einen solchen Test nicht leisten können, keine Chance haben. Das zementiert doch die Ungerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Wieder einmal werden mit den diesem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Regelungen am Ende diejenigen den Kürzeren ziehen, die so schon am stärksten kulturell und ökonomisch benachteiligt sind. Ein wirklich gleichberechtigter Zugang zur Bildung sieht nun wirklich anders aus. Für uns als LINKE darf der Zugang zu Bildung weder vom Geldbeutel der Eltern noch von der Dicke des eigenen Portemonnaies abhängen. Jede Zulassungsbeschränkung vergrößert die Ungleichheit und Ungerechtigkeit in unserem Bildungssystem. Es müssen endlich gleiche Möglichkeiten für alle beim Zugang zu Hochschulbildung hergestellt werden, damit jeder und jede das Recht wahrnehmen kann, seinen und ihren Beruf frei zu wählen. Insgesamt, so mein kritisches Fazit, legt die Staatsregierung einen Gesetzesentwurf vor, in dem für uns als LINKE noch sehr viel Luft nach oben ist. Deswegen wird sich unsere Fraktion bei der Abstimmung enthalten.
