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Oliver Fritzsche

CDU 18.03.2020 Sitzungen 7/7

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für ein verfassungskonformes Auswahlverfahren zur Hochschulzulassung im Freistaat Sachsen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. Dezember 2017 hat den Bundesländern auferlegt, bei knappen Studienplätzen eine gleichheitsgerechte Verteilung sicherzustellen und Kriterien festzulegen, welche sich in stärkerem Maße an der Eignung der Studienbewerber orientieren. Auch in Zeiten besonderer Herausforderungen ist es unser Auftrag, die Belange des Freistaates Sachsen und hier insbesondere der Studierenden an unseren Hochschulen rechtssicher und zukunftsfest zu gestalten. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt die Hinweise und Festlegungen des Urteils umfassend auf und sorgt für diese Klarheit. Wir wollen bereits zum Wintersemester 2020/2021 dafür Sorge tragen, dass unsere Hochschulen ein gerechtes und transparentes Verfahren zur Hochschulzulassung anwenden und umsetzen können. Wir schaffen dabei eine Vorabquote für Studienanfänger, welche bereits über berufliche Qualifikationen verfügen, regeln eine gesetzliche Zuständigkeit für die Vorabquote für ausländische Studienanfänger und schaffen klare und nachvollziehbare Auswahlkriterien in den Hauptquoten. Weitere Regelungen finden sich im Gesetzentwurf zu Fra-– Gut. Will noch eine andere Fraktion dazu sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Ich gehe jetzt artikelweise vor. Es sind nur zwei Artikel, die ich gleich zusammenziehen kann. Es beginnt mit der Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes und Artikel 2 Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Wer gibt seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt. Wer nun in Gänze dem aufgerufenen Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder einige Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt und damit beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann nehme ich das so als angenommen entgegen und kann den Tagesordnungspunkt schließen. zu Protokoll gen von Eignungstests, Auswahlgesprächen und schulnotenunabhängigen Kriterien, welche in die Bewertung zur Studienzulassung einfließen. Des Weiteren ermächtigen wir die sächsischen Hochschulen zum Erlass von Auswahlordnungen und das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften für die Auswahlverfahren während der technischen Übergangszeit und der Übergangszeit ohne Eignungstest für den Bereich der Pharmazie. Wir gewährleisten die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und der sächsischen Hochschulen. Zur heutigen Plenarsitzung legt die Koalition nach erfolgter Beratung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vor, welcher darüber hinaus ein rechtssicheres Inkrafttreten des Gesetzes sicherstellen soll. Ich möchte diesen Antrag hiermit für die Koalition einbringen und bitte zum Änderungsantrag und zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses um Zustimmung.

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