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Juliane Nagel

Die Linke 30.01.2020 Sitzungen 7/6

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Haha!-Rufe von der AfD) Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. In Zeiten der Niedrigzinspolitik werden Immobilien zu attraktiven Anlagemöglichkeiten, und dies nicht vor allem für die, die ihre geringe Altersvorsorge aufbessern wollen, sondern zunehmend für profitorientierte oder gar börsennotierte Unternehmen. Unter explodierenden und steigenden Mieten leiden vor allem die Menschen. Sachsen ist ein Land der Mieterinnen und Mieter. Zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen wohnen zur Miete. Es ist kein Geheimnis, dass stark steigende Mieten, vor allem im Neubau und bei Neuvermietung, vor allem ein Problem der Großstädte sind. Laut Sozialreport der Stadt Leipzig stiegen die Angebotsmieten in Leipzig zwischen 2013 und 2018 um 30 %, in neueren Wohngebäuden sogar um fast 50 %. Die derzeit in vielen Vierteln der Stadt aufgerufenen Kaltmieten im Neubau beginnen in der Regel bei circa 10 Euro pro Quadratmeter kalt. In Dresden gestaltet sich das Bild ähnlich. In der städtischen Bürgerinnen- und Bürgerumfrage 2018 wurden steigende Mieten noch vor Pegida als gravierendstes Problem wahrgenommen. In beiden Städten müssen bis zum Jahr 2025 jeweils 10 000 Sozialwohnungen entstehen, um die Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das ist sicher noch niedrig gestapelt. Auch aus kleineren Städten und Landkreisen Sachsens sind bereits Bedarfsmeldungen zu vernehmen. Dabei ist gerade die Stadt Leipzig besonders gebeutelt. Im Jahr 2015 fielen in Leipzig mit einem Schlag über 20 000 Wohnungen aus den Belegungsbindungen. Erst im Jahr 2017 konnte sich die Staatsregierung dazu durchringen, wieder eine Förderrichtlinie für die soziale Wohnraumförderung aufzulegen. Die Bundesmittel, die Sachsen für sozialen Wohnungsbau bekam, wurden bis dahin und auch fortfolgend zweckentfremdet eingesetzt – Eigenheime auf dem Land statt Sozialwohnungen in den Städten. Diese Praxis moniert inzwischen sogar Bundesbauminister Horst Seehofer, den ich für gewöhnlich nicht zitiere, und fordert die Länder auf, die Bundeszuweisungen mit eigenen Mitteln aus dem Haushalt aufzustocken. des Entwurfs Wohnraum im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Wir können den Berichten aus Dresden und Leipzig entnehmen, wie schleppend die Errichtung der neu geförderten Wohnungen vonstattengeht. Man kann sie in Leipzig an ein paar Händen abzählen. Der Leidensdruck von Menschen, die im Sozialleistungsbezug sind, von Menschen mit geringem Einkommen, für Alleinerziehende, für große Familien oder für Rentnerinnen und Rentner wird dagegen immer größer. Wohnen ist ein elementares Bedürfnis und kann durch kein Ersatzgut substituiert werden. Die Wohnraumversorgung ist aufgrund der hohen Bedeutung Bestandteil der Daseinsvorsorge und auch in unserer Sächsischen Verfassung als Staatsziel verankert. Wie Sie wissen, ging im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2007 die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens auf die Länder über. Der Freistaat Sachsen handelt in diesem elementaren Bereich aber trotzdem „stiefmütterlich“, so muss man es nennen. Hieran knüpft unser Gesetzentwurf. Kurz und knapp gesagt: Wir möchten vom Prinzip der Förderrichtlinienlogik weg. Wir möchten Klarheit, Rechtsverbindlichkeit und eine gesetzliche Grundlage für die soziale Wohnraumförderung in Sachsen. Wir möchten eine aktive staatliche Wohnungspolitik. Wir bringen deshalb wieder ein Gesetz in das Verfahren, welches wir bereits am Ende der vergangenen Legislatur eingebracht hatten. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass die neue Koalition die positiven Zeichen, die wahrlich im Koalitionsvertrag zum Thema Wohnraumversorgung zu finden sind, auf eine vernünftige Basis stellen möchte. Wir machen Ihnen quasi ein Angebot: Mit der Beschlussfassung des Landtages über den vorliegenden Gesetzentwurf zöge der Freistaat Sachsen mit der Gesetzgebung in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gleich. Der Gesetzentwurf – ich will das knapp benennen – hat drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt liegt in der Verstetigung der sozialen Wohnraumförderung auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Anhebung der Einkommensgrenzen zum Bezug eines Wohnberechtigungsscheines. Drittens schlagen wir die Einführung eines sächsischen Wohnraumberichtes vor. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der zeitlich befristeten Förderrichtlinien im Freistaat Sachsen – zu nennen sind die Richtlinien zum gebundenen Mietwohnraum, zur Familienwohnung oder zur integrativen Quartiersentwicklung –, die alle nur sehr spezifische Förderperspektiven enthalten, denken wir, dass durch die Verankerung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung in einem Gesetz die dauerhafte und verstetigte Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum deutlich besser gewährleistet und auch kontinuierlich auf die Zukunft gerichtet ist. Wichtig ist uns zweitens, in diesem Gesetz den Personenkreis, der in mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen leben kann, zu erweitern. Es geht um das Recht, mit einem Wohnberechtigungsschein dort einzuziehen. Ich möchte Ihnen nicht die Zahlen vorbeten, das können Sie im Gesetzentwurf selbst nachlesen. Sachsen liegt an der unteren Grenze im Rahmen der vom Bund vorgegebenen anrechenbaren Einkommensgrenzen. Wir möchten diese Einkommensgrenzen erheblich erhöhen und somit die Menschen – gerade im Niedriglohnland Sachsen – unterstützen, sich der steigenden Mieten zu erwehren. Dazu sei auch Folgendes gesagt: Die Einkommensgrenzen sind nach unserem Vorschlag auch jährlich zu dynamisieren, also an die Preisentwicklung anzupassen. Last but not least, das Berichtswesen ist keine Nebensache in unserem Gesetzentwurf, sondern ein sehr zentraler Punkt. Wir möchten mit unserem Gesetzentwurf einen jährlichen Wohnraumbericht initiieren. Das zuständige Ministerium soll demnach zur Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung in Sachsen mit leistbarem Wohnraum berichten. Ebenso soll das Ministerium uns, dem Landtag, regelmäßig statistische Daten zur Mietentwicklung, zur Mietbelastung der Bevölkerung, zu den Wohnungsbeständen, aber auch zu Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit vorlegen. Genau diese Grundlage brauchen wir, um eine aktive und wirksame soziale Wohnungspolitik in Sachsen machen zu können und zu steuern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zahlreiche Fragen im Bereich der Wohnungspolitik, die wir mit Tagesordnungspunkt Schulgartenunterricht Ausstattung mit Schulgärten Drucksache 7/861, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, sofern gewünscht. Ich erteile zuerst das Wort an die Einreicherin, die AfDFraktion. Herr Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

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