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Holger Gasse

CDU 30.01.2020 Sitzungen 7/6

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Taubert, das Hohe Haus hat sich in den zurückliegenden Legislaturperioden wiederholt mit Volksanträgen und Volksbegehren auseinandergesetzt – Sie haben es bereits erwähnt –, auch mit solchen, in denen es um die Zukunft und Entwicklung unseres sächsischen Schulsystems ging. Das zeigt uns, dass die seit 1994 ermöglichte Volksgesetzgebung ein Instrument ist, um die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sinnvoll und nutzbar zu gestalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Der heute in erster Beratung dem Hohen Hause vorliegende Volksantrag und der ihm zugrundeliegende Gesetzentwurf begehrt die Ermöglichung längeren gemeinsamen Lernens im Rahmen des erfolgreichen sächsischen gegliederten Schulsystems. Diesem Ansinnen werden wir, das sei an dieser Stelle vorausgeschickt, als Koalition im Rahmen der weiteren parlamentarischen Befassung in geeignetem Maße Rechnung tragen. Der Anspruch meiner Fraktion an das sächsische Schulsystem ist und bleibt es, unseren Schülerinnen und Schülern die besten und ihren Bedürfnissen und Kompetenzen entsprechende Schulabschlüsse zu ermöglichen. Diese Zielstellung bildet die Grundlage unserer bildungspolitischen Entscheidungen. Mit dem gegliederten sächsischen Schulsystem haben wir seit Beginn der Neunzigerjahre sehr gute Erfahrungen gemacht. Nationale und internationale Vergleiche zeigen dies sehr deutlich. Insofern war es für unsere Fraktion wichtig, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die 7. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags ein klares Bekenntnis zum gegliederten sächsischen Schulsystem formuliert und von den Koalitionspartnern auch getragen wird. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD sieht das explizit vor. Gleichwohl haben wir uns auch gemeinsam dazu bekannt, dem Anliegen des Volksantrages nach längerem gemeinsamen Lernen Rechnung zu tragen. Auch dies sieht der Koalitionsvertrag entsprechend vor. Mit der heutigen ersten Beratung des Volksantrags eröffnen wir das parlamentarische Verfahren. In dessen Verlauf werden wir den zugrundeliegenden Gesetzentwurf hinsichtlich seiner Auswirkungen auf unser bestehendes Schulsystem und die Schulstandorte im Freistaat Sachsen, aber insbesondere hinsichtlich der Wirkungen auf den schulischen Alltag und unseren erklärten Willen nach bestmöglichen Abschlüssen für unsere Schülerinnen und Schüler intensiv beraten und prüfen. An die beantragte Überweisung an den zuständigen Fachausschuss werden sich intensive Beratungen, öffentliche Anhörungen und letztendlich eine Beschlussempfehlung anschließen, die wir im Hohen Hause zu gegebener Zeit diskutieren werden. Wir stellen, und auch das ist zwischen den Koalitionspartnern fest vereinbart, ein zügiges und geordnetes Beratungsverfahren sicher und tragen somit dem Anliegen der Unterzeichner des Volksantrages Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf und unsere vereinbarten Rahmenbedingungen zur Einführung von Gemeinschaftsschulen im Freistaat Sachsen bilden dabei die Grundlage für unsere Verhandlungen. Unsere grundsätzlichen Prämissen habe ich damit kurz für meine Fraktion umrissen. Im Zuge des Verfahrens werden wir die Interessen der Antragsteller einerseits – der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern –, aber andererseits auch der sächsischen Lehrkräfte genau und intensiv abwägen und eine Beschlussempfehlung erarbeiten und vorlegen, die dem möglichst gleichermaßen Rechnung trägt. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Gasse für die CDU-Fraktion. Nun die AfD-Fraktion; Herr Hahn, bitte schön.

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