Albrecht Pallas
Genau!) Das stand ja nicht in dem Bericht. Ich habe schon sachgemäß vorgetragen und will das nicht zusammenfassen. Also, wie gesagt: Eigentor zurückgeschossen! Belassen wir es einfach dabei. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Herr Piwarz, Sie können nach vorn gehen und eine Frage stellen. Es stört einfach, wenn Sie ständig von der Seite hineinreflektieren. Sie können rufen, was Sie wollen. Ich höre einfach nicht zu, Herr Piwarz. Das ist das Beste, was man machen kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Machen Sie weiter! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ging um Fußball, davon verstehen Sie nichts!) – Getroffene Hunde bellen, kann ich nur sagen, und, Herr Lippmann, wenn Sie dann am Ende, nachdem Sie Ihre Tiraden in unsere Richtung ausgelassen haben, selbst zu dem Ergebnis kommen, dass man hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung korruptionsgefährdete Arbeitsplätze ermitteln müsste (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wird doch gemacht, Herr Barth!) und die Staatsregierung dafür ja schon etwas tue und alles gut sei und es unseren Antrag nicht brauche, dann machen Sie es sich viel zu einfach. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Seit vier Jahren gibt es die Vorschriften der Staatsregierung, und noch immer sind sie nicht in allen Behörden umgesetzt. Sie von der Koalition vertrauen darauf, dass die Behörden die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung irgendwann einmal in diesem Jahr umsetzen. Ich sage: Wir haben erhebliche Zweifel daran, und dafür gibt es auch gute Gründe. Diese will ich Ihnen jetzt nennen, lieber Herr Lippmann, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Danke!) und zwar trotz der Feststellung des Rechnungshofes, und hier, lieber Herr Gebhardt: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Der Rechnungshof hat sich mit Korruptionsbekämpfung bereits beschäftigt. Also ist er durchaus berechtigt, einen Prüfungsbericht zu verfassen. Also, nicht immer irgendwelche Nebelkerzen zünden und sagen, das gehe nicht! (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Na klar! Lesen Sie doch mal den Rechnungshofbericht. Fragen Sie doch Ihre Leute, die im Haushalts- und Finanzausschuss sitzen: Rechnungshofbericht 2017. Wir als Landtag können so einen Auftrag geben. Trotz der Feststellung des Rechnungshofgeschäftsberichts des Wirtschaftsministeriums, den ich bereits erwähnt hatte, gibt es bis heute keinerlei Fortschritte. Dort teilte man uns durch Beantwortung am 10. Januar 2020 mit, dass man die Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze im Sinne der Verwaltungsvorschrift erst nach Neuorganisation des Ministeriums durchführen wolle. Nun kann man sich fragen: Warum müssen wir mehrere Jahre warten, warum müssen mehrere Jahre ins Land gehen, bevor das Ministerium endlich bereit ist, korruptionsgefährdete Arbeitsplätze festzustellen oder diese einer Gefährdungsanalyse zuzuführen? Brauchen Sie, lieber Herr Wirtschaftsminister Dulig, dazu tatsächlich allen Ernstes einen Weckruf aus dem Landtag? Außerdem: Was hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr unternommen, nachdem es den Rechnungshofbericht zur Kenntnis genommen hat? Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat im Juli 2018 mit der Feststellung korruptionsgefährdeter Arbeitsplätze die Gefährdungsanalyse bekommen. Anlass hierzu scheint auch die erwähnte Prüfung des Rechnungshofes zu sein. Der Elan bei der Untersuchung hielt sich aber offensichtlich in Grenzen, denn bis heute wurden weder korruptionsgefährdete Arbeitsplätze analysiert noch gibt es eine Gefährdungsanalyse. Was schließen wir aus diesen beiden Fällen? Wenn der Landtag die Umsetzung nicht sorgfältig kontrolliert, ist eine vollständige Umsetzung der Regelung in den nächsten fünf Jahren alles andere als wahrscheinlich, denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber noch viel besser. Dies gilt umso mehr, als eine Vielzahl von Behörden selbst mit den Vorarbeiten für gezielte Maßnahmen noch immer säumig ist. Nun lese ich Ihnen einmal etwas vor, dann verstehen Sie vielleicht, dass sich das noch nicht erledigt hat: So haben das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, das Staatsministerium des Innern, das Landeskriminalamt, das Polizeiverwaltungsamt, die Hochschule der Sächsischen Polizei, das Präsidium der Bereitschaftspolizei, die Polizeidirektionen, der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, alle Finanzämter, die Landeszentrale für politische Bildung, das Landesamt für Schule und Bildung, die sächsischen Landeskrankenhäuser und der Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen – Sie sehen, die Liste der Behörden ist sehr lang – noch keine Gefährdungsanalysen vorliegen. Das Landesamt für Verfassungsschutz und die Landesdirektion Sachsen sowie der Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater haben noch nicht einmal Arbeiten zur Gefährdungsanalyse begonnen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wissen alles über Korruption!) Alle vorgenannten Behörden haben uns zwar versichert, die Arbeiten noch in diesem Jahr abzuschließen, wir sind aber der Meinung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Darum sind wir davon überzeugt: Unser Antrag ist das richtige Mittel, um den gemachten Ankündigungen Nachdruck zu verleihen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Barth. Gibt es noch Redebedarf bei der CDU-Fraktion? (Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein!) – Die Fraktion DIE LINKE? – BÜNDNISGRÜNE? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) – SPD? – Nicht. Somit spricht nun die Staatsregierung. Bitte schön, Herr Staatsminister Prof. Wöller.
