Martin Modschiedler
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert nun einen „Bericht der Staatsregierung zum Stand der Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen“. So heißt dieses Konstrukt. Zudem soll der Sächsische Rechnungshof ein Gutachten zu den Fragen der präventiven Korruptionsbekämpfung erstellen. Und das alles soll bis zum 30. Juni 2020 bzw. 30. Juni 2021 vorgelegt werden, Herr Barth. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Da sind auch noch zwei Fristen enthalten; die haben Sie schön unterschlagen. Für alle die, die nicht in der Materie stecken, worum es konkret geht und was geschehen soll – das ist ein Rahmen, der in die Verordnung gebaut worden ist: Die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen sollen ihre korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze und auch die Dienstposten feststellen; dann erstellen sie eine Gefährdungsanalyse zur Bestimmung des Korruptionsgrades, und dann legen sie konkrete Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung zu bestimmten Themen fest bzw. wie es umgesetzt wird. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Dazu sind Beispiele genannt. Es ist kein Muss, sondern es sind Möglichkeiten, wie man damit umgeht. Dazu gehören die Aus- und Fortbildung zum Thema Antikorruption, die mögliche Personalrotation, versteckte Vorgangskontrollen oder die Umsetzung des Mehr-Augen-Prinzips. Das sind verschiedene Maßnahmen, die getroffen werden können. Jetzt haben wir durch die ungeheure Arbeitswut von Herrn Barth oder die Copy-and-Paste-Aktion der AfD seit Oktober 2019 70 Kleine Anfragen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das muss sich lohnen! – Albrecht Pallas, SPD: Ja!) bei denen oben die Daten geändert worden sind zum Thema präventive Korruptionsbekämpfung. Das beginnt bei Institutionen wie Staatstheatern, Finanzämtern, Ministerien, Gerichten, Polizeidirektionen und reicht bis hin zur Sächsischen Gestütsverwaltung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist es! – Zuruf von der AfD) Korruptionsverdacht bei Pferden, das wird schon ziemlich hart. Das ist die Bandbreite, Herr Barth, von der Sie gerade geredet haben. (Zurufe der Abg. André Barth, AfD, und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) 60 Anfragen sind auch in der Zwischenzeit schon beantwortet, und die Staatsregierung hat Ihnen einen vollumfänglichen Überblick – das haben Sie auch vorgetragen – zu dem aktuellen Stand der präventiven Korruptionsbekämpfung in den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen gegeben. (André Barth, AfD: Fünf Jahre nach Erlass der Vorschrift!) Es ist ein fortlaufendes Verfahren, Herr Barth. Daraus können wir ersehen, dass die Gefährdungsanalyse schon erfolgt ist – Sie haben es vorgetragen – oder derzeit in Arbeit ist oder sie beginnt; bzw. ist der Abschluss auch für das Jahr 2020, wie es in der Verordnung vorgeschrieben ist, geplant. (André Barth, AfD: Fünf Jahre nach Erlass der Vorschrift!) Das heißt im Klartext: Das, was Sie hier fordern, passiert, und zwar genau so, wie es auch in der Verordnung enthalten ist. Ja, es ist richtig, das ist auch noch nicht abgeschlossen, aber es steht in der Verordnung auch nicht, dass es abgeschlossen sein soll. So, nun kommen wir zu den Beispielen. Sie nannten das Landesamt für Verfassungsschutz, das Staatsministerium der Finanzen – Sie sagten es –, vorbildlich sei (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) das Sächsische Oberbergamt, aber auch wichtig sind die Justizvollzugsanstalten und die Staatsanwaltschaften, die TU Dresden oder die Landestalsperrenverwaltung. Hier sind nämlich diese Feststellungen der korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze bereits abgeschlossen, und zwar vorfristig. Und was redet Herr Barth? Er sagt: Es ist ein Riesenskandal, der hier wieder passiert ist. (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und von der AfD) Deshalb lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Wir als CDU, unsere Koalitionspartner und auch die Staatsregierung sind sich dieser Korruptionsbekämpfung durchaus bewusst. Natürlich. Und das unterstreicht auch die Einführung dieser Verwaltungsvorschrift zur präventiven und auch zur repressiven Korruptionsbekämpfung. Das machen die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen deutlich. Das belegt auch die Einsetzung von Antikorruptionsbeauftragten und Innenrevisoren in den Staatsministerien und Behörden. Das heißt, es wird auch umgesetzt. Die erforderlichen präventiven Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung sind ergriffen worden, und sie werden auch künftig fortgeführt. Darum frage ich mich: Warum jetzt gerade einen erneuten Bericht abgeben und bis zum 30. Juni 2021 ein Gutachten durch den Rechnungshof erstellen lassen? Das haben Sie gefordert. Die gewünschten Informationen liegen Ihnen vor. Wirklich interessant wird der Antrag auch in dem Teil, in dem Sie den Rechnungshof um ein Gutachten ersuchen. Im § 88 Abs. 3 der Sächsischen Haushaltsordnung steht dazu: „Der Rechnungshof erstattet auf Ersuchen des Landtages, seines Haushalts- und Finanzausschusses oder der Staatsregierung Gutachten über Fragen, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates von Bedeutung sind.“ Nun frage ich mich, was Korruption damit zu tun hat. Der Rechnungshof ist hier schlichtweg der falsche Ansprechpartner. Er prüft – und das tut er sehr erfolgreich – die Haushalts- und die Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen. Deshalb noch einmal zusammengefasst: Die Regierungskoalition und die Staatsregierung nehmen die Themen Korruption und auch die präventive Korruptionsbekämpfung ernst, und sie handeln auch entsprechend. Das ist gut so. Ich denke, es muss natürlich auch geschaut werden, dass man dieses auch noch intensivieren und ausbauen kann. Aber ich warne ausdrücklich davor, hier einen Generalverdacht aufzubauen und mit dem Antrag das Bild vom Altparteienfilz, der korrupten Eliten und – – (André Barth, AfD: Das hat niemand gesagt!) – Ich höre. Wir Juristen – Sie sind auch mal als Anwalt tätig gewesen – wissen genau, dass man zwischen den Zeilen lesen kann. (André Barth, AfD: Mit keinem Wort habe ich so etwas gesagt!) Da hört man nämlich wieder heraus: Schlagworte wie marodes Staatssystem, diese korrupten Eliten, Betroffenheit, Empörungsmaschinerie – wir haben es ja schon – werden damit wieder hervorgeholt. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen, die in den Behörden und deren Staatsministerien mit dem Thema Korruptionsbekämpfung betraut sind, eben einfach einmal ihren Job machen. Kein Generalverdacht, lassen Sie die Leute arbeiten! Ich danke ihnen schon jetzt für die bisher geleistete hervorragende Arbeit. Ihren Antrag lehnen wir ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Modschiedler. Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE dran. Herr Gebhardt, bitte schön.
