André Barth
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Barth!) – Lieber Herr Gebhardt! Stellen Sie sich vor, ein sächsischer Straßenverkehrsteilnehmer parkt falsch, erhält einen Bußgeldbescheid und zahlt diesen nicht. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Was tut dann die zuständige Behörde? Sie vollstreckt, gegebenenfalls auch im Wege der Erzwingungshaft. Doch was passiert, wenn sich die Staatsregierung eine Antikorruptionsrichtlinie gibt und diese nicht konsequent um- (Zuruf von der AfD) Deshalb setze ich mich – auch aufgrund meiner Erfahrungen in meiner Jugendzeit – seit vielen Jahren dafür ein, dass unser Rechtsstaat stark genug ist, um Gewalt entgegenzutreten und die Werte zu verteidigen, die Millionen von Menschen in diesem Freistaat Sachsen, auch in der Bundesrepublik, vertreten, die keine Gewalt akzeptieren, egal, woher sie kommt. Das ist die Realität und nicht die infamen Unterstellungen der AfD. In unserem demokratischen Rechtsstaat gewinnt nicht der, der am lautesten schreit oder mit dem Finger auf andere zeigt, sondern diejenigen, die mit Klarheit für unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft eintreten. Ich kann Ihnen nur sagen: Ihre niederträchtigen, absurden Angriffe sind mir einmal mehr Ansporn, noch stärker und mit einer noch größeren Leidenschaft für die Grundwerte unseres Rechtsstaates als Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung einzutreten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Die zweite Debatte ist damit abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zum in den Behörden Sachsen ernsthaft betreiben Antrag der Fraktion AfD setzt? Es passiert nichts oder zumindest nicht viel, wie die Beantwortung vieler Kleiner Anfragen zeigte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das mit Schwachsinn zu tun?) – Genau hier setzt der Antrag unserer Fraktion an, lieber Herr Gebhardt. Zuhören, zuhören! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihre Anfragen!) Wir wollen mit unserem Antrag, dass die Staatsregierung endlich die im Jahr 2015 erlassene Antikorruptionsrichtlinie konsequent umsetzt. Diese Richtlinie schreibt den Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen vor, in einer ersten Stufe ihre jeweiligen korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festzustellen, in einer zweiten Stufe diese einer konkreten Gefährdungsanalyse zu unterziehen und sodann in einer dritten Stufe gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption zu ergreifen. Wir fragten uns: Wird diese Vorschrift im Freistaat Sachsen auch konsequent angewandt? Die Antworten auf unsere vielen Kleinen Anfragen zeigten die ganze Bandbreite von „umgesetzt“ bis „überhaupt nicht umgesetzt“ auf. Bezeichnend ist, dass es in vielen Behörden schon an Vorarbeiten zur Korruptionsbekämpfung fehlt, und dies vier Jahre nach Inkrafttreten der Vorschrift. Dies, meine Damen und Herren, grenzt in einzelnen Behörden an Arbeitsverweigerung. Wir fangen einmal mit der Frage an, was die Behörden im Einzelnen antworteten. Aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums, also aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums, das die Verwaltungsvorschrift vor fünf Jahren erarbeitete, hieß es: „Nach der Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption sind noch keine korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze festgestellt und einer Gefährdungsanalyse unterzogen worden.“ „Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen“, hieß es weiter. Das Landesamt für Verfassungsschutz hingegen hat gleich alle Arbeitsplätze als korruptionsgefährdet eingestuft. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja! –
