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Carsten Becker

AfD 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Wir debattieren heute unseren Antrag zum Schutz der Meinungsfreiheit, der im Kern eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft: Wie weit darf der Staat bei der Verfolgung von Äußerungsdelikten gehen, ohne die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz faktisch auszuhöhlen? Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage aus dem März, Drucksache 17/2118, offenbart ein sehr beunruhigendes Bild. Die Zahl der Ermittlungsverfahren bei Äußerungsdelikten ist in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen. Bei § 185 Strafgesetzbuch - Beleidigung - haben sich die Verfahren von 172 im Jahr 2015 auf rund 2.700 im Jahr 2023 mehr als verzehnfacht. Bei den Straftatbeständen § 130 - Volksverhetzung - klettert die Zahl von 26 Fällen im Jahr 2015 auf fast 290 Fälle im Jahr 2024, beim § 86a Strafgesetzbuch und § 187 Strafgesetzbuch zeigen sich ähnliche Entwicklungen. Gleichzeitig räumt die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage ein, dass keine gesonderten Statistiken zu Hausdurchsu- (Abg. Becker (AfD)) chungen geführt werden. Man führte aus, eine Auswertung wäre nur durch die händische Sichtung sämtlicher Verfahrensakten möglich, ein Aufwand, den die Staatsanwaltschaft Saarbrücken als in absehbarer Zeit nicht umsetzbar bezeichnet. Damit bleiben der Landtag und die Öffentlichkeit über das wahre Ausmaß dieser besonders eingriffsintensiven Maßnahme im Unklaren. Wir hatten vorhin die Diskussion über den Fall mit dem Schwachkopf, wo jemand ein Meme geteilt hat - es war nicht einmal ein eigenständiger Beitrag -, ein Meme, das tausendfach geteilt wurde. Der Ersteller hatte deshalb eine Hausdurchsuchung. Ich kann auch an den Fall Norbert Bolz erinnern, der wegen einer satirischen Äußerung bei X auch eine Hausdurchsuchung bekommen hat. Da muss man sich immer die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen. Wenn die Zahl der Verfahren derart explodiert, ohne dass wir wissen, wie oft dabei Wohnungen durchsucht, Computer beschlagnahmt und Menschen in Angst versetzt werden, dann ist das mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit aus unserer Sicht nicht vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass die freie Meinungsäußerung ein elementares Grundrecht ist, auch dann, wenn sie unangenehm, polemisch oder sogar beleidigend ist. Diesen Missbrauch - so kann man jetzt schon fast sagen - einiger Regierungsvertreter und Politiker habe ich im Saarland glücklicherweise noch nicht mitbekommen. Aber ich glaube, Herr Habeck hatte 800 Anzeigen an Bürger geschickt wegen wirklich harmloser Memes. Das ist sehr bedenklich. Ich glaube, jeder, der in der Öffentlichkeit steht, muss mit Widerstand und auch mit der einen oder anderen polemischen Äußerung, mit dem einen oder anderen Angriff umgehen. Da braucht man ein dickes Fell. Von daher verbietet es sich aus meiner Sicht, wegen jeder Kleinigkeit die Staatsanwaltschaft auf die unzufriedenen Bürger loszulassen. Meine Damen und Herren, wir brauchen endlich Transparenz, was das betrifft. Wir brauchen klare Statistiken zu Hausdurchsuchungen bei Äußerungsdelikten und wir brauchen eine Rückbesinnung darauf, dass der Staat Kritik aushalten muss, auch scharfe Kritik. Die Meinungsfreiheit ist kein Luxus, sondern der Schutzschild der Bürger gegen staatliche Übergriffe. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Entwicklung gestoppt wird, bevor die Selbstzensur erfolgt, die die Bürger dann leider ausüben! Wenn man einmal eine Hausdurchsuchung mitgemacht hat, überlegt man sich sehr genau, ob man noch einmal eine polemische Äußerung macht. Das kann in einer freiheitlichen Gesellschaft so nicht sein. Deshalb fordert unser Antrag klare Maßnahmen: Erstens mehr Transparenz, insbesondere bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten, zweitens eine unabhängige Evaluation der Meldestrukturen, ihrer tatsächlichen Auswirkungen auf das Anzeige- und Ermittlungsverhalten. Drittens fordern wir entsprechende Leitlinien für die Staatsanwaltschaften, die eine klare Abgrenzung zwischen strafbarer und noch von der Meinungsfreiheit gedeckter Äußerungen sicherstellen. Meine Damen und Herren, Meinungsfreiheit bedeutet nicht nur das Recht, angenehme Meinungen zu äußern. Sie schützt gerade die Unbequemen, die Provokanten und manchmal die überspitzten Meinungen. Wenn die Bürger schon bei harmlosen Kommentaren mit Ermittlungsverfahren und Hausdurchsuchungen rechnen müssen, dann ist etwas aus dem Gleichgewicht geraten. Unser Antrag, das möchte ich klar betonen, ist kein Freibrief für Straftaten. Er ist ein Plädoyer für Verhältnismäßigkeit und für den Erhalt einer offenen Gesellschaft. Wir bitten daher um Zustimmung. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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