Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländer! Heute geht es zu dieser späten Stunde um das Thema Schwarzwild-Bejagung. Jedem ist das Problem wohl mittlerweile bekannt, es kommt einem auch immer näher, wenn man irgendwo in der Stadt wohnt. Schwarzwild verliert sämtliche Scheu, geht in die Städte, richtet dort Schäden an, wird insgesamt zu einer gewissen Gefahr. Nachdem eben die Wellen ein klein wenig hochgeschlagen sind, möchte ich mich zunächst bei den beiden Ministern, die anwesend sind, bei Frau Berg und Herrn Jost, bedanken, dass das alles hier im Saarland eigentlich so weit auf einem guten Weg ist und auch Verständnis für die Jägerschaft und die Problematik besteht. Bei unserem Antrag ist natürlich das Landesrecht nur bedingt involviert, allerdings können wir über den Bundesrat doch einiges beitragen. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Der Antrag behandelt drei große Aspekte. Der eine Aspekt ist die Sicherheit von Mensch und Umwelt, sprich das, was passiert, wenn man schießt, sei es mit Pfeil und Bogen oder sei es mit den normalen Geschossen, die derzeit ausschließlich erlaubt sind. Der zweite Aspekt ist der strategische Sicherheitsaspekt, ob verschiedene moderne Techniken für die Jagd erlaubt werden sollten. Und über allem steht natürlich der Aspekt des Tierschutzes. Ich möchte zuerst einmal anfangen mit der Problematik, was in den Städten oder insgesamt bei der Schwarzwild-Bejagung zu beachten ist. Es ist ja so, dass die Populationen zunehmen. Dann kommt auch noch der Seuchenaspekt mit der ASP dazu. Wir werden irgendwann damit rechnen müssen, dass man sie stärker bekämpfen muss, als das jetzt der Fall ist. Dazu wurden mit der Durchführungsverordnung des MUKMAV, die seit 2025 gültig ist, schon verschiedene richtige Aspekte gesetzt, es wurde den Jägern das eine oder andere Handwerkszeug an die Hand gegeben. Es ist allerdings immer noch so, dass viele Dinge einfach sehr problematisch sind, was diese modernen Techniken angeht - das betrifft Wärmebildtechnik, Restlichtverstärker und IR-Technik - und die Frage, wie das Ganze derzeit durch das Waffengesetz, das auf diese Technik noch gar nicht wirklich vorbereitet war, im Moment gehandhabt wird. Es gibt da die unmöglichsten Konstruktionen von Vorsatzgeräten und Nachsatzgeräten, aber alle Geräte müssen Dual-Use-tauglich sein, also sie müssen funktionieren, ohne an die Waffe geschraubt zu sein. Dann darf man sie auf das Zielfernrohr schrauben, allerdings auch nicht an der Waffe befestigen. Das ist wirklich ein großes Problem, wie man damit in der in der Praxis auf dem Hochsitz oder auf der Jagd umgeht. Die Frage ist auch: Wann darf man es benutzen? Und vor allem ist es so: Jeder kleine Verstoß, jeder kleine Fehler, der dort passiert - zum Beispiel darf auf gar keinen Fall irgendeine Lichtquelle an der Waffe montiert sein -, führt nahezu sofort zum Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis, also des Jagdscheins und aller Waffen, die man hat. Das ist für viele Jäger wirklich kaum durchschaubar. Und dann kommt noch dazu, dass das von Bundesland zu Bundesland komplett unterschiedlich ist. Dabei gibt es eigentlich Lösungen, und zwar einfache, dass man von diesem Dual Use wegkommt und auch Geräte erlaubt, in denen Infrarot-Einheiten oder Wärmebild-Einheiten verbaut sind. Das ist natürlich etwas, was nur auf Bundesebene beschlossen werden kann. Das wäre ein großer Fortschritt. Das gibt es in anderen (Abg. Schaufert (AfD)) europäischen Ländern, zum Beispiel in Polen und Großbritannien, auch in Skandinavien wird es so gehandhabt. Das ist auch keine allzu große Gefahr für die innere Sicherheit, wie man erkennen kann; das wäre etwas, was wirklich notwendig wäre. Gehen wir von der eigentlichen Jagd eher in das städtische Umfeld, in die befrieden Bezirke und die Nähe von Menschen. Ich glaube, ich muss nicht großartig ausführen, dass der Büchsenschuss in einer Stadt aus den unterschiedlichsten Gründen - für jeden verständlich - ausscheidet. Dadurch ist allerdings das wichtigste Instrument für eine effektive Schwarzwild-Bejagung in der Nähe von menschlichen Behausungen oder gar in Städten oder befriedeten Bezirken genommen. Damit wäre die Frage, ob es nicht wirklich an der Zeit wäre, dies auch bei uns zu erlauben, wie es in Ländern wie Dänemark gehandhabt wird oder zum Beispiel in der Stadt Madrid, wo spezielle Jäger mit Pfeil und Bogen auf die Jagd nach Schwarzwild gehen und die Bestände stark reduziert haben. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag, dass sich das Saarland der Bundesratsinitiative von Hessen auf Bundesebene anschließt und diese noch ein klein wenig ergänzt um die Punkte, wie sie in unserem Antrag beschrieben sind. Das wäre wirklich ein Schritt vorwärts gegen Schwarzwild. Jeder kennt es, dass sie jegliche Scheu vor Menschen verloren haben und sich mittlerweile in alten Kleingartensiedlungen, Industrieanlagen und in Städten eingenistet haben. Handlung ist angesagt, dem müssen wir nachkommen. Ich finde, unser Antrag ist in der Beziehung ganz gut, ich bitte um Zustimmung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
