Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer über sexualisierte Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum spricht, der spricht nicht über abstrakte Daten, der spricht nicht über Statistiken und nicht über technische Details. Hinter jeder einzelnen Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs steht ein reales Kind, ein Kind, das missbraucht wurde, ein Kind, dessen Leiden mit jeder einzelnen Speicherung, mit jeder einzelnen Weiterleitung und jeder erneuten Verbreitung immer weiter fortgesetzt wird. Deshalb ist eines für uns als CDU-Fraktion ganz klar: Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, und zwar offline und online. (Beifall von der CDU und der SPD.) Genau darum geht es heute, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem Auslaufen der europäischen Übergangsregelung nach der Verordnung (EU) 2021/1232, kurz „Die freiwillige Chatkon- trolle“, am 3. April und der dadurch entstandenen Rechtslücke ist eine erhebliche rechtliche Unsicherheit entstanden. Plattformbetreiber verlieren damit eine bislang bestehende rechtssichere Grundlage, um bekannte Missbrauchsdarstellungen proaktiv aufzuspüren und an Straf- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) verfolgungsbehörden weitermelden zu dürfen. Das Europäische Parlament hat die Verlängerung dieser Regelung am 26. März 2026 ersatzlos abgelehnt. Die politische Debatte darüber war im Parlament hoch emotionalisiert. Die innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Lena Düpont, hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Teil der relevanten Hinweise auf solche kinderpornografischen Darstellungen im Netz - teilweise wird von bis zu 80 Prozent aller Darstellungen gesprochen, die auf diesem Wege den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht wurden - aus diesen Plattformmeldungen stammt und deren Wegfall nun die Ermittlungsarbeit spürbar erschweren könnte. Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Warnung muss man sehr ernst nehmen, denn selbstverständlich gilt: Wenn Ermittlerinnen und Ermittler Hinweise verlieren, wenn internationale Meldestrukturen ausfallen und wenn Plattformen aus Rechtsunsicherheit keine bekannten Missbrauchsinhalte mehr melden, dann entsteht tatsächlich eine Schutz- und Ermittlungslücke. Niemand darf hier so tun, als wäre das belanglos. Genauso falsch wäre es, daraus den Schluss zu ziehen, dass jeder technische Eingriff automatisch legitim wäre. Der europäische Konflikt ist real. Wie schützen wir unsere Kinder wirksam, ohne gleichzeitig die Vertraulichkeit privater Kommunikation, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und rechtsstaatliche Grundprinzipien aufzugeben? Genau an diesem Punkt ist Europa bislang gescheitert. Das Europäische Parlament hat Ende März deutlich gemacht, dass es keine anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation akzeptieren will. Der Antrag fand im parlamentarischen Verfahren insbesondere auch deshalb keine Mehrheit, weil Abgeordnete aus dem linken und aus dem grünen Spektrum, aus Teilen der Sozialdemokratie sowie von der AfD eine Verlängerung abgelehnt haben. Gleichzeitig haben viele Mitgliedstaaten und die EVP-Fraktion auf weitergehende Handlungsmöglichkeiten zur Erkennung und Meldung solcher Inhalte gedrängt. Nun bleibt uns nur das Abwarten auf eine rechtssichere Grundlage, deren Verhandlung jedoch noch mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Der Trilog, der vor wenigen Tagen stattgefunden hat, brachte bisher kein Ergebnis. Diese Entscheidung Ende März verdeutlicht, wie sehr die politischen Bewertungen in dieser Frage auseinandergehen zwischen dem Ziel einer maximal wirksamen Strafverfolgung einerseits und dem strikten Schutz privater Kommunikation andererseits. Genau hier liegt der eigentliche Kern des europäischen Konflikts, denn die Frage lautet nicht einfach: „Mehr oder weniger Sicherheit?“, die Frage ist, wie ein Rechtsstaat in einer vollständig digitalisierten, verschlüsselten Kommunikationswelt handlungsfähig bleibt, ohne seine eigenen Grundprinzipien aufzugeben. Besonders hervorzuheben ist dabei der Anspruch, Kinderschutz nicht gegen Datenschutz auszuspielen, sondern beides miteinander in Einklang zu bringen. Es ist auch unstrittig, ein Rückzug des Rechtsstaates aus der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum ist nicht akzeptabel. Ebenso unstrittig ist aber auch: Wirksamkeit darf nicht durch anlasslose oder flächendeckende Überwachung privater Kommunikation erkauft werden. Meine Damen und Herren, Europa steht an einer Weggabelung, nicht zwischen Sicherheit und Freiheit, sondern zwischen zwei unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie wir beides zusammenbringen können. Dieser Antrag ist ein Versuch, genau diese Balance zu beschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch innerhalb Deutschlands, innerhalb der deutschen Bundesregierung sehen wir diese Spannungen zwischen Sicherheitsinteressen auf der einen Seite und Datenschutz, Grundrechten sowie vertraulicher Kommunikation auf der anderen Seite. Deshalb ist der vorliegende Antrag auch so wichtig. Uns ist wichtig, dass wir im Parlament uns auch darüber unterhalten und darüber diskutieren, denn dieser Antrag versucht gerade nicht, einfache Antworten auf schwierige Fragen zu geben. Er sagt nicht: Kinderschutz oder Freiheit. Er sagt ganz klar: Wir brauchen beides. Wir brauchen wirksamen Kinderschutz, funktionierende Strafverfolgung, internationale Kooperationen, handlungsfähige Ermittlungsstrukturen und gleichzeitig klare rechtsstaatliche Grenzen. Deshalb ist es richtig, wenn dieser Antrag fordert, dass die Landesregierung sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine rechtssichere, verhältnismäßige und praxistaugliche Nachfolgeregelung einsetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag reduziert Kinderschutz nicht auf Technik. Wir wissen doch, Kinder werden nicht alleine durch Algorithmen geschützt. Sie werden geschützt durch gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Staatsanwälte, Jugendämter, Kinderschutzfachkräfte, Beratungsstellen, Medienbildung, Prävention, Schulen mit funktionierenden Schutzkonzepten und, ganz wichtig, durch Eltern, die digitale Gefahren überhaupt erkennen können. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Antrag genau diese Bereiche stärkt und zusammenführt: Prävention, Opferhilfe, internationale Zusammenarbeit, Löschung von Inhalten, beweissichere Auswertung und bessere Unterstützung für Betroffene. Ja, auch moderne technische Ermittlungswerkzeuge wie die IP-Adressendatenspeicherung und auch KI-gestützte Analyseverfahren können dabei eine Rolle spielen, etwa bei der beweissicheren Auswertung bereits sichergestellter Daten, aber eben nur unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen, (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) mit klaren gesetzlichen Grenzen und wirksamer Kontrolle. Nicht alles, was technisch möglich ist, darf auch politisch selbstverständlich werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder vor sexualisierter Gewalt im Netz zu schützen und gleichzeitig Freiheit und Vertraulichkeit digitaler Kommunikation zu bewahren, ist keine einfache Aufgabe, aber genau dafür tragen wir Verantwortung, nicht für ideologische Reflexe, nicht für symbolpolitische Zuspitzungen, sondern für Lösungen, die Kinder tatsächlich schützen und zugleich unseren Rechtsstaat bewahren. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Deshalb braucht Europa eine baldige, tragfähige und rechtssichere Nachfolgeregelung, keine rechtlichen Grauzonen, keine Schutzlücken, aber eben auch keine anlasslose Dauerüberwachung privater Kommunikation. Wer Kinder schützt, muss den Rechtsstaat stärken und nicht relativieren. Ich begrüße es sehr, dass die SPD-Landtagsfraktion unserem Antrag beigetreten ist. Damit erkennen Sie die Bedeutung und Wichtigkeit unserer Themensetzung an! Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, offline wie online. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten. Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu unserem Antrag! (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
