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David Maaß

SPD 20.05.2026 Sitzungen 17/48

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schorr, auf die Hintergründe des Abstimmungsverhaltens, das heute zutage treten wird, will ich gleich in meiner Rede noch einmal eingehen. Überrascht bin ich jedenfalls angesichts der Diskrepanz zwischen dem, was tatsächlich in den Anhörungen gesagt worden ist, und dem, was Sie hier vortragen. Wie Sie vorhin schon angemerkt haben, ist das Gesetz sehr abstrakt. Ich glaube, in der Bevölkerung werden wohl die wenigsten mit dem „Saarländischen Landesplanungsgesetz“ etwas verbinden können. Aber das Gesetz beschreibt das Zusammenbringen von Wohnraumentwicklung, wirtschaftlicher Entwicklung, Flächennutzung, Klimaschutz und auch kommunaler Planung sinnvoll. Dafür brauchen wir eine sichere und vor allem auch moderne Grundlage. Wie vorhin schon gehört, erfüllt der Gesetzentwurf zwei Aufgaben: Zum einen schafft er die gesetzlich normierte Grundlage für den Landesentwicklungsplan, zum anderen werden über diesen Gesetzentwurf die erforderlichen Anpassungen und auch die Rechtsbereinigung im Landesrecht vorgenommen. Ein zentraler Punkt ist, wie eben schon gehört, die Wohnsiedlungsentwicklung, ein Punkt, bei dessen Betrachtung sich eher der nüchterne Blick lohnt. In der Anhörung, aber schon in der Ersten und jetzt auch in der Zweiten Lesung wurde insbesondere von der CDU der Eindruck erweckt, jede Kommune würde pauschal mit dauerhaften Pflichten belegt. Ich will dazu ein paar Fakten nennen, lieber Kollege Schorr: Aus der Anhörung, aber auch aus den Aussagen des Ministeriums beziehungsweise der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung im Innenausschuss hat sich ergeben, dass es eben keine pauschale Pflicht für alle Kommunen, entsprechende Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte bereitzustellen, geben werde, weil dies eben nur anlassbezogen greife. Es wurde mitgeteilt, dass es bereits 14 Kommunen gebe, die Grundlagen oder sogar schon Konzepte vorhielten. Es wurde dargestellt, dass man aufseiten der Landesregierung mit circa elf bis zwölf relevanten Fällen pro Jahr rechne, bei denen entsprechende Bauleitplanverfahren geprüft beziehungsweise in Gang gesetzt würden. Man hat die Fortschreibung im Zuge der Konsensgespräche beziehungsweise der externen und nun auch der parlamentarischen Anhörung von fünf auf sieben Jahre entschärft. Man hat auch versucht, die konkreten Kosten zu ermitteln. Das ist natürlich immer schwierig, bedeutet einen Blick in die Glaskugel. Die Landesregierung hat dafür drei saarländische Planungsbüros kontaktiert, die anhand eines Leistungskatalogs einen Mittelwert gebildet haben. Man hat dabei auch - das habe ich Ihrer Rede so nicht entnommen, ich glaube, Sie haben das Gegenteil behauptet - interne Verwaltungskosten berücksichtigt, mit insgesamt 15 Prozent. (Abg. Maaß (SPD)) Auf dieser Grundlage kommt man zum Ergebnis, dass der Schwellenwert nach KonnexAG eben nicht erreicht wird. Seitens der Landesregierung wurde auch darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Absatz 7 KonnnexAG auf Verlangen eines kommunalen Spitzenverbands jederzeit eine spätere Überprüfung stattfinden könne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man merkt, die CDU richtet sich in der Konnexitätsdebatte häuslich ein. Die Kollegen und Kolleginnen aus meinem Arbeitskreis schmunzeln, denn das haben wir auch schon im Innenausschuss gemerkt. Umso erstaunlicher war es - Sie haben vorhin die Timeline definiert -, dass in den Auswertungs- und Beschlusssitzungen, die wir dazu durchgeführt haben, Wortbeiträge von Ihnen zu dieser Thematik, ich will es diplomatisch formulieren, relativ dünn gesät waren. Es ist keineswegs unüblich, dass es zwischen der Landesregierung, die einen Gesetzentwurf vorlegt, und den Playern, die angehört werden, verschiedene Meinungen gibt, dass es oft auch einen Dissens gibt, gerade wenn es um finanziellen Auswirkungen eines Gesetzes geht. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig die Schlussfolgerung der CDU, das alles wäre verfassungswidrig beziehungsweise könne hier nicht beschlossen werden. Auch das haben wir ja im Innenausschuss schon mehrfach debattiert, lieber Kollege Schorr. Man sollte sich einfach einmal die Aufgaben anschauen, die man hat: Wir als Gesetzgeber haben die Player anzuhören, ihre Impulse mitzunehmen, und dann ist es unsere Aufgabe, etwas umzusetzen oder auch nicht umzusetzen. Nichts umzusetzen, ist auch legitim. Hat eine Fraktion eine andere Meinung, kann sie sich jederzeit enthalten oder dagegen stimmen. Vorliegend wurde der Dissens frühzeitig vom SSGT mit dem Ministerium besprochen. Es gab die Konsensgespräche, in denen einiges aufgegriffen wurde. Es wurde dabei vieles konkretisiert und die Landesregierung hat ihre Annahmen erläutert. Die Landesregierung hat auch Anpassungen vorgenommen. Auf die gemäß KonnexAG vorgesehene Möglichkeit einer späteren Überprüfung, ich habe das vorhin schon angesprochen, ist zu verweisen. Unterschiedliche Rechtsauffassungen in einem Anhörverfahren sind nichts Neues, durch sie wird aber nicht ein Gesetz in Gänze angreifbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, die unterschiedlichen Bewertungen abzuwägen und verantwortungsvoll Entscheidungen zu treffen. Ich darf festhalten, dass das, was im Gesetzentwurf steht, gut für das Saarland und für die saarländischen Kommunen ist. Des Weiteren darf ich feststellen, dass die CDU es über viele Jahre nicht auf die Kette bekommen hat, den Landesentwicklungsplan zu modernisieren. Wir machen das jetzt, und der erste Step hierbei ist die Annahme dieses Entwurfs in Zweiter Lesung. Wir sollten alle bei der Sache bleiben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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