Sebastian Schorr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute in Zweiter Lesung ein Gesetz, das weit mehr ist als redaktionelle Änderungen und Anpassungen, wie das der Kollege gesagt hat, denn das Landesplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für den neuen Landesentwicklungsplan, also für das zentrale Steuerungsinstrument der Raumordnung im Saarland. Über den Landesentwicklungsplan, den LEP, werden später ganz konkret Vorgaben für die kommunale Entwicklung gemacht, für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und kommunale Planungen, wo etwas entstehen oder auch nicht entstehen darf. Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat bereits seit sehr langer Zeit darauf hingewiesen, dass für die vorgesehenen Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist und in diesem Zusammenhang Fragen der Konnexität betroffen sind. Trotzdem hat die Landesregierung diese gesetzliche Änderung - offensichtlich, wie man merkt - lange Zeit für nicht notwendig gehalten. Nun soll diese Änderung plötzlich in einer regelrechten Hauruckaktion verabschiedet werden, obwohl bis heute zentrale rechtliche und auch finanzielle Fragen ungeklärt sind. Genau deshalb haben wir bereits in der Ersten Lesung erhebliche Bedenken geäußert. Spätestens nach der Anhörung muss man feststellen: Keine dieser offenen Fragen wurde bislang aus- (Abg. Schorr (CDU)) geräumt, im Gegenteil: Das Gesetz wurde Ende März durch die Landesregierung eingebracht und in Erster Lesung behandelt. Am 7. Mai fand die Anhörung statt, mit zahlreichen offenen Fragen - auf die ich nachher noch eingehen werde -, erheblichen Zweifeln an der Kostenfolgeschätzung, massiver Kritik des Saarländischen Städte- und Gemeindetags und der großen Frage: Ist das überhaupt verfassungskonform, was wir hier machen? Bereits vier Tage nach der Anhörung, nämlich am 11. Mai, wurde das Gesetz im Ausschuss mit der Mehrheit der SPD weiter behandelt und faktisch unverändert durch das Verfahren gebracht, ohne neue Kostenberechnung, ohne neue Begründung, ohne ordnungsgemäß abgeschlossenes Beteiligungsverfahren, wie es das Gesetz vorsieht. Zur Einordnung: Zwischen Anhörung und Ausschuss lagen gerade einmal vier Tage, einschließlich eines Wochenendes, und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt weiterhin zahlreiche zentrale Fragen offen waren. Meine Damen und Herren, das ist kein sorgfältiges Gesetzgebungsverfahren mehr. Ehrlich gesagt entsteht zunehmend der Eindruck, dass der SPD all diese offenen Fragen schlicht egal sind, solange das Gesetz irgendwie beschlossen wird. Genau an diesem Punkt reden wir über den eigentlichen Kern des Problems: den Bruch des Konnexitätsprinzips. Das Konnexitätsprinzip ist kein politischer Wunsch der Opposition oder der saarländischen Kommunen, es ist geltendes Verfassungsrecht. Artikel 120 der saarländischen Verfassung ist eindeutig: Wenn das Land Kommunen neue Aufgaben überträgt oder bestehende Aufgaben wesentlich verändert, dann muss aufgrund einer Kostenfolgeabschätzung ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Genau dafür gibt es das Konnexitätsausführungsgesetz. Dort heißt es in § 1 Absatz 2 ausdrücklich - wenn ich zitieren darf, Frau Präsidentin: „Mit den kommunalen Spitzenverbänden ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, um möglichst zu einer einvernehmlichen Beurteilung der finanziellen Folgen dieser Übertragung oder Veränderung zu gelangen.“ Genau dieses Verfahren hat gerade nicht ordnungsgemäß stattgefunden, sondern bisher überhaupt nicht. Dem hat die Landesregierung in der Anhörung überhaupt nicht widersprochen. Dort gibt es auch nicht den Versuch, zu argumentieren, dass man dieses Verfahren durchgeführt hätte, das die Verfassung und das Konnexitätsausführungsgesetz vorschreiben. An dieser Stelle muss man klar zwischen zwei völlig unterschiedlichen Verfahren unterscheiden: Die externe Anhörung der Landesregierung dient dazu, allgemeine Stellungnahmen zu einem Gesetzentwurf einzuholen, und erfolgt vor Einbringung in den Landtag. Das Beteiligungsverfahren nach dem Konnexitätsausführungsgesetz hingegen ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit einem ganz konkreten Zweck, nämlich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die finanziellen Folgen zu bewerten und möglichst zu einer einvernehmlichen Einschätzung zu gelangen. Dies sollte ebenfalls vor der Einbringung in den Landtag geschehen. Das eine ersetzt also ausdrücklich nicht das andere. Ich bin immerhin froh, dass die Landesregierung diesen Unterschied mittlerweile offenbar akzeptiert hat. Denn zwischenzeitlich entstand durchaus der Eindruck, dass man die externe Anhörung als Ersatz für das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren verstanden hat. Zumindest wirft es erhebliche Fragen auf, warum die eigentliche Kostenfolgenabschätzung und die Konnexitätsfragen im Rahmen der externen Anhörung überhaupt nicht an den Saarländischen Städte- und Gemeindetag übermittelt wurden. (Beifall von der CDU.) Dabei reden wir eben nicht mehr nur über politische Meinungsverschiedenheiten, sondern über die Missachtung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens. Besonders bemerkenswert ist auch die Gesetzesbegründung der Landesregierung, in der es ausdrücklich heißt: „Die landesweite Verpflichtung zur Erstellung von Wohnsiedlungsentwicklungskonzepten ist dem Grunde nach konnexitätsrelevant, da sie eine neue, formal normierte Pflicht begründet.“ Die Landesregierung erkennt also selbst, dass hier neue Pflichten für die Kommunen geschaffen werden und somit der Konnexitätsgedanke betroffen ist. Umso gravierender sind die Widersprüche im weiteren Verfahren. Denn die Konnexitätsstelle im Innenministerium formuliert eigentlich klare Maßstäbe. In ihren Unterlagen wird ausdrücklich erklärt, dass das strikte Konnexitätsprinzip - Verfassungsrang - die Kommunen vor finanziellen Belastungen schützen soll, dass vollständige - ich wiederhole: vollständige! - Kostenfolgenabschätzungen erforderlich sind und dass die Entscheidungsgrundlage frühzeitig offengelegt werden muss. Außerdem wird ausdrücklich betont, dass eine Umgehung des Gesetzes nicht möglich sei. Genau diese Maßstäbe wurden hier offensichtlich nicht eingehalten; die Anhörung hat gezeigt, dass das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren so nicht stattgefunden hat. Zudem wurde in der Anhörung erklärt, dass im Zuge eines Konsensgespräches zwischen der Regierung und dem SSGT, das ausdrücklich nicht zu einem Konsens geführt habe, weshalb der Dissens bestehen bleibe, die Berechnungsgrundlage mittlerweile seitens des Ministeriums geändert worden sei und die im Gesetz vorgelegte Begründung so nicht mehr stimme. (Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU).) (Abg. Schorr (CDU)) Diese geänderte Begründung liegt aber zumindest uns, dem Parlament, nicht vor. Ungeachtet dessen soll nun weiterhin auf Grundlage der alten Drucksache und einer Kostenberechnung von 200.000 Euro Beschluss gefasst werden, obwohl nach Aussage des Saarländischen Städte- und Gemeindetags die Personalkosten der Kommunen, die Kosten der Öffentlichkeitsbeteiligung und weitere Belastungen durch Maßnahmen des LEP bislang nicht vollständig berücksichtigt worden seien. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass diese unvollständige Kostenberechnung unter der Grenze von 250.000 Euro liegt! Deshalb wäre es aus unserer Sicht dringend geboten, dass die Landtagsverwaltung selbst dieses Verfahren und die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch einmal prüft, bevor hier heute darüber abgestimmt wird. Meine Damen und Herren, deutlicher kann der Widerspruch zwischen Anspruch und Realität eigentlich kaum werden. Die Konnexitätsstelle des Innenministeriums widerspricht dem eigentlichen Verfahren. Die Landesregierung erklärt selbst, dass die Bewertungsgrundlage und die Begründung nicht mehr stimmen. Das alles interessiert die SPD-Mehrheit aber nicht, man möchte es dennoch einfach abschließend behandeln und heute darüber abstimmen. Eine moderne Landesplanung braucht aber doch Akzeptanz, und Akzeptanz entsteht nur, wenn Verfahren sauber eingehalten werden.
