Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schmidt. Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2207. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2207 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2207 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Medienrechts (Drucksache 17/2076) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/2195) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Medienrechts, Drucksache 17/2076, in seiner 46. Sitzung am 18. März 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Verweise auf veränderte bundesgesetzliche Regelungen angepasst und bereinigt. Inhaltlich werden die personalrechtlichen Bezüge bei der Landesmedienanstalt sowie die Anforderung an die fachliche Eignung für die Direktorin oder den Direktor neu gefasst. Angesichts der gestiegenen medienrechtlichen Anforderungen soll die Direktorin oder der Direktor künftig Volljuristin beziehungsweise Volljurist sein. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Anzuhörenden, die eine Stellungnahme schriftlich, persönlich sowie digital in der Ausschusssitzung abgegeben haben, herzlich bedanken. (Abg. Haas (SPD)) Ein Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Fraktion und bei Ablehnung der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/2076 unter Berücksichtigung des angenommenen Antrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf. (Beifall von der SPD.)
