Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unser Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel, die Schaffung echter Wahlfreiheit für Familien im Saarland. Was bedeutet echte Wahlfreiheit eigentlich? - Wahlfreiheit bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, wie sie ihre Kinder in den ersten Lebensjahren betreuen möchten, ohne dass der Staat durch einseitige finanzielle Anreize faktisch vorgibt, welches Modell das Richtige ist, und den Eltern damit nicht wirklich eine Wahl lässt. Genau darum geht es in diesem Gesetz. Ich möchte gleich zu Beginn auf einen Einwand eingehen, der in dieser Debatte sicherlich gleich vorgebracht wird - mit mehr oder weniger Schaum vorm Mund -, den Vorwurf, ein Landesbetreuungsgeld würde Frauen wieder an den Herd fesseln, wäre rückwärtsgewandt et cetera. Dieser Vorwurf ist natürlich falsch und wird der Lebensrealität und den Wünschen in vielen Familien einfach nicht gerecht, denn unser Gesetzentwurf zwingt niemanden zu irgendetwas, ganz im Gegenteil. Unser Landesbetreuungsgeld schafft Möglichkeiten und will kein Verbot von Kindertagesstätten, keine Einschränkung von Erwerbstätigkeit und zwingt niemanden zur Rückkehr in traditionelle Rollenbilder. Richtig ist, dass unser Gesetzentwurf die Möglichkeiten von Familien erweitert und erleichtert. Heute erleben wir doch eine staatliche Förderlandschaft, die faktisch nur ein Modell kennt und unterstützt, nämlich die möglichst frühe institutionelle Fremdbetreuung des Nachwuchses. Wer sein Kind in eine öffentlich geförderte Einrichtung gibt, profitiert von staatlichen Leistungen, welche mit immensen Infrastrukturkosten für die öffentliche Hand einhergehen. Wer sein Kind dagegen in den ersten Lebensjahren, in den prägenden Jahren, selbst betreut oder innerhalb der Familie betreuen lässt, erhält praktisch keine Unterstützung. Das ist keine Neutralität, das ist keine Wahlfreiheit, das ist einfach politische Lenkung. Natürlich ist dies vor allem vom linken politischen Spektrum gewollt, da man neben der großen Umverteilung immer davon träumt, den neuen Menschen nach sozialistischem Gusto zu schaffen. Deshalb ist es stets ein Pfeiler linker Politik, möglichst früh und dadurch möglichst formbar den Nachwuchs der Gesellschaft außerhalb der Familie in die Hände zu bekommen. (Sprechen.) Genau diese Einseitigkeit des Fokus auf Fremdbetreuung in den ersten Jahren soll mit dem Landesbetreuungsgeld korrigiert werden. Es geht uns nicht darum, ein Lebensmodell gegen ein anderes auszuspielen, sondern es geht uns darum, unterschiedliche Lebensentwürfe gleichwertig anzuerkennen, und dazu gehört nun auch einmal die traditionelle Familie und deren Wünsche. Es gibt Familien, in denen beide Elternteile möglichst früh wieder voll arbeiten möchten. Das ist absolut legitim. Es gibt aber auch Familien, die sagen, die ersten Lebensjahre unseres Kindes möchten wir stärker selbst begleiten. Auch das ist absolut legitim. Der Staat sollte beide Entscheidungen respektieren und ermöglichen, statt nur eine davon ideell und finanziell zu privilegieren. Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass gerade in den ersten drei Lebensjahren Eltern besonders stark unter Druck sind, in vielen Bereichen. - Ich mit meinen vier Kindern spreche nicht wie ein Blinder von der Farbe, das können Sie mir glauben. - Viele Familien wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder, sehen sich aber aus finanziellen Gründen dazu gezwungen, früh wieder vollständig in die Erwerbstätigkeit zurückzukehren. Wenn man dies aber nicht möchte, wenn man die ersten Jahre bei seinen Kindern sein möchte, darf dies nicht de facto konterkariert werden. (Abg. Schaufert (AfD)) Das von uns vorgeschlagene Landesbetreuungsgeld schafft zumindest eine gewisse finanzielle Unterstützung. Mit 259 Euro monatlich orientiert sich die vorgeschlagene Leistung bewusst am aktuellen Kindergeldsatz und ist beileibe nicht sehr üppig, stellt aber schon eine pekuniäre Entlastung dar. Niemand behauptet, dass es ein volles Einkommen ersetzt, das soll es auch gar nicht. Es ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung und eine konkrete Unterstützung für Familien, die einen Teil der Betreuung selbst übernehmen wollen. Werte Kollegen, diese Leistung ist selbst für das stets klamme Saarland finanziell moderat und leistbar. Der Ausbau öffentlicher Betreuungsplätze ist enorm kostenintensiv. Jeder zusätzliche Krippenplatz, Kita- oder Betreuungsplatz verursacht erhebliche Investitionskosten in Gebäude, Ausstattung und Infrastruktur und dauerhaft hohe laufende Kosten für Personal, Betrieb und Verwaltung. Gerade im Bereich der U3-Betreuung liegen die Kosten pro Platz vielfach deutlich höher als die im Gesetzentwurf vorgesehenen 259 Euro monatlich. Die Kosten je Betreuungsumfang liegen bei deutlich über 1.000 Euro pro Monat und Kind. Mittlerweile wird von Durchschnittskosten von rund 1.600 Euro monatlich für einen ganztägigen Platz in der U3-Betreuung gesprochen. Demgegenüber sind die vorgeschlagenen 259 Euro monatlich eine echt wirtschaftliche Alternative. Wenn Eltern sich entscheiden, die Betreuung ihres Kindes in den ersten Lebensjahren selbst oder innerhalb der Familie zu organisieren, dann ist dies für den Staat kein zusätzlicher Kostenfaktor, sondern im Vergleich zur institutionellen Betreuung sogar ausgesprochen kostengünstig und darüber hinaus noch eine kostengünstige Investition in die Zukunft, erspart es doch möglicherweise später im Jugend- und Schulalter massiv Geld, wenn die prägenden Jahre zu Hause verbracht wurden und die Eltern Liebe, Zuneigung, Bindung wie Werte vermittelten. Wir alle wissen, dass sich die Situation im Bereich der öffentlichen Kinderbetreuung nicht nur finanziell seit Jahren zuspitzt. Fachkräftemangel, Unterpersonalisierung und Überlastung prägen vielerorts bei der Fremdbetreuung die Realität. Viele Einrichtungen arbeiten über jegliches Limit hinaus. Eltern erleben eingeschränkte Öffnungszeiten, Betreuungsausfälle und ständig wechselndes Personal. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten unter hoher Belastung. Die ehrliche Wahrheit lautet doch, ein schneller Durchbruch ist derzeit nicht in Sicht. Selbst wenn weiter erhebliche Mittel investiert werden sollten, fehlen vielerorts schlicht die Fachkräfte in dem Bereich. Was soll man mit einer Kinderbetreuungseinrichtung ohne Mitarbeiter? Deshalb ist die vorgeschlagene Leistung eben kein übermäßiger finanzieller Kraftakt, sondern im Verhältnis sogar ausgesprochen wirtschaftlich und günstig. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die gesellschaftliche Wertschätzung von Erziehungsleistung. Wir sprechen oft über Familienfreundlichkeit, aber gleichzeitig behandeln wir die eigene Betreuung leiblicher Kinder finanziell häufig so, als wäre sie wirtschaftlich wertlos. Das ist sie absolut nicht. Die Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder ist eine fundamentale wie naturgegebene gesellschaftliche Leistung. Wenn Eltern in den ersten Lebensjahren bewusst Zeit investieren, Verantwortung übernehmen und auf Erwerbseinkommen verzichten oder dieses reduzieren, dann verdient dies unsere Anerkennung und ist ein wertvoller Dienst für uns alle. Unser Gesetzentwurf ist kein Angriff auf berufstätige Eltern. Er ist kein Angriff auf Kindertagesstätten. Er ist schon gar kein Rückschritt. Er ist Versuch, Familienpolitik ausgewogener zu gestalten. Eine moderne Familienpolitik zeichnet sich nicht dadurch aus, dass der Staat vorgibt, welches Lebensmodell richtig ist. Moderne Familienpolitik bedeutet Vertrauen in die Entscheidung der Familien und Eltern selbst. Genau dieses Vertrauen spricht das Saarländische Landesbetreuungsgeldgesetz den Eltern aus. Es erkennt unterschiedliche Lebensentwürfe an. Es schafft mehr Entscheidungsfreiheit und es setzt ein Signal dafür, dass familiäre Erziehungsleistung ebenso gesellschaftliche Anerkennung verdient wie die institutionelle Fremdbetreuung. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
