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Heike Sylvia Winzent

20.05.2026 Sitzungen 17/48

Die Landtagsfraktionen der SPD und CDU haben mich beauftragt, das Gesetz zu begründen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion bringen heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten in den Landtag ein. Sie haben mich gebeten, den Gesetzentwurf zu begründen und dieser Bitte komme ich gerne nach, wie es guter Brauch in unserem Hause ist. Wir knüpfen mit den vorgesehenen Änderungen an Tagesordnungspunkt 3 an, die Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen. Der Landtag hat in einem Grundsatzbeschluss am 24.11.1993 einstimmig entschieden, bei Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten die Abgeordnetenentschädigung inhalts- und zeitgleich anzupassen. Wie soeben erörtert, ist für die Beamtinnen und Beamten insbesondere eine gestaffelte Erhöhung der Tabellenentgelte vorgesehen. Diese stufenweise Anhebung wird auf den Landtag übertragen, das heißt die Abgeordnetenentschädigung und parallel dazu die Unkostenpauschale werden jeweils zum 01.04.2026 um 2,8 Prozent, zum 01.03.2027 um weitere 2 Prozent und zum 01.01.2028 um 1,0 Prozent erhöht. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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