Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir kommen jetzt zu unserem zweiten Antrag, der unmittelbar aus den Vorgängen rund um die NVG resultiert und dabei einen Kernbereich unseres demokratischen Selbstverständnisses berührt: das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln, in Transparenz und in die Integrität politischer Entscheidungen. Öffentliche Beteiligungsgesellschaften sind kein Randthema. Sie sind ein zentrales Instrument der Daseinsvorsorge. Hier werden Entscheidungen getroffen, die unmittelbare Auswirkung auf das tägliche Leben der Menschen haben. Gerade deshalb müssen hier besonders hohe Maßstäbe an Kontrolle, Transparenz und Unabhängigkeit gelten. Genau hier setzt unser Antrag an. Er benennt strukturelle Risiken, die sich aus in Jahrzehnten gewachsenen Strukturen ergeben haben. Es geht um Strukturen, in denen parteipolitische Nähe eine Rolle, wenn nicht gar die Rolle bei der Besetzung spielt und in denen über Jahre hinweg Verfilzungen entstehen - vergleichbar mit Haaren, die man lange nicht reinigt und durchkämmt. Meine Damen und Herren, das ist nicht per se unzulässig. Das ist sogar ein legitimes Recht, welches die Bürger den Parteien durch Wahlergebnisse mit auf den Weg geben. Aber es ist dennoch problematisch. Wo Mehrfachrollen vor allem auf verschiedenen Weisungs- und Kontrollebenen bestehen, entstehen zwangsläufig Interessenskonflikte. Wo Nähe herrscht, fehlt oft Distanz. Wo Schmutz auftaucht, heißt es oft: Schwamm drüber. Wo Kontrolle von Personen ausgeübt wird, die selbst Teil des Systems sind und die ihre Funktion und ihre Stellung erst dadurch erreicht haben, stellt sich die grundsätzliche Frage: Wie unabhängig kann diese Kontrolle tatsächlich sein? Diese Fragen sind, wie wir wissen, nicht abstrakt. Sie haben durch die jüngsten Entwicklungen rund um die NVG eine ganz konkrete Dimension erhalten. Der sogenannte NVG-Skandal hat deutlich gemacht, wie eng die Verflechtungen zwischen politischer Verantwortung, wirtschaftlichen Entscheidungen und Aufsichtsfunktion möglicherweise bis hin zu Weisungen und juristischer Aufarbeitung sein können. Sie erinnern sich? - Das hatten wir gerade eben. Dabei geht es nicht darum, vorschnell über einzelne Institutionen, Parteien oder Personen zu urteilen. Es geht um etwas Grundsätzlicheres, nämlich die Strukturen, die solche Konstellationen überhaupt ermöglichen. Wenn politische Mandatsträger gleichzeitig Einfluss auf Aufklärung, Kontrolle und personelle Entscheidungen haben, dann entsteht zumindest der Eindruck, dass eine unabhängige Aufarbeitung erschwert und unter Umständen gar nicht mehr möglich sein könnte. Allein dieser Eindruck ist für eine funktionierende Demokratie ein handfestes Problem. Vertrauen ist ein sensibles Gut. Es entsteht langsam und kann sehr schnell verloren gehen. Genau hier setzt unsere Idee einer Enquetekommission an. Eine Enquetekommission bietet die Möglichkeit, jenseits des politischen Tagesgeschäfts strukturiert, sachlich und unter Einbindung externer Expertise zu arbeiten. Sie kann Zusammenhänge analysieren, die im normalen parlamentarischen Betrieb oft zu kurz kommen. (Abg. Schaufert (AfD)) Eine Enquetekommission kann langfristige Entwicklungen betrachten und - das ist entscheidend - sie kann Handlungsempfehlungen erarbeiten, die über parteipolitische Grenzen hinaus Bestand haben sollten. Unser Antrag formuliert dazu einen klaren Auftrag: Es geht um die Untersuchung von Risiken in Steuerung, Aufsicht und Kontrolle. Es geht um die Frage, inwieweit personelle Verflechtungen strukturelle Abhängigkeiten erzeugen. Es geht darum, zu prüfen, ob bestehende Regelungen ausreichend sind, um Missbrauch, Intransparenz und Interessenkonflikte zu verhindern. Kollegen, das sind alles keine parteipolitischen Fragen. Das sind Fragen der guten Regierungsführung. Diese muss sich ständig weiterentwickeln, gerade wenn sich zeigt, dass bestehende Mechanismen an ihre Grenzen stoßen. Der NVG-Komplex führt uns vor Augen, dass genau solche Grenzen existieren. Wir werden gewahr, dass Aufsichten nicht immer so unabhängig sind, wie sie sein sollten. Wir werden gewahr, dass personelle Überschneidungen nicht nur ein organisatorisches Detail, sondern ein strukturelles Risiko darstellen können. Deshalb reicht es nicht aus, punktuell mal hier, mal da nachzuschärfen. Wir brauchen eine umfassende Analyse. Wir müssen uns fragen: Wie werden Aufsichtsgremien besetzt? Welche Regeln gelten für Interessenkonflikte? Wie kann sichergestellt werden, dass Kontrolle tatsächlich unabhängig erfolgt? Vor allem: Welche institutionellen Vorkehrungen braucht es, damit Aufklärung auch dann funktioniert, wenn politische, parteipolitische Bezüge im Spiel sind? Eine Enquetekommission kann genau diese Fragen systematisch bearbeiten. Es geht hier nicht um Misstrauen gegenüber einzelnen Personen. Es geht um verantwortungsvolle Strukturen. Gute Strukturen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie nicht von der Integrität Einzelner abhängen, sondern dass sie Fehlentwicklungen von vornherein ausschließen. Meine Damen und Herren, Kollegen der SPD, aber auch der CDU, die Einsetzung einer Enquetekommission ist kein Schuldeingeständnis. Im Gegenteil, sie ist Ausdruck von Stärke und politischem Handlungswillen. Sie zeigt, dass man bereit ist, sich selbst kritisch zu hinterfragen und dass noch der Anspruch besteht, staatliches Handeln kontinuierlich zu verbessern. Gerade vor dem Hintergrund der Ergebnisse rund um die NVG ist dieser Schritt nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Wir dürfen nicht warten, bis sich ähnliche Fälle wiederholen. Wir müssen jetzt die strukturellen Voraussetzungen schaffen, um solche Entwicklungen künftig bestmöglich zu verhindern. Deshalb bitte ich Sie: Begreifen auch Sie diesen Antrag als Chance - als Chance, Transparenz zu stärken, als Chance, klare Regeln zu schaffen, und als Chance, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität politischen Handelns nachhaltig zu sichern. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
