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Christina Baltes

18.03.2026 Sitzungen 17/46

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Frau Heib. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2082. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2082 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2082 in Erster Lesung abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktionen, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Landeszentrale für politische Bildung (Drucksache 17/1729) (Abänderungsan- trag Drucksache 17/2063) Hierzu darf ich den Leiter der Landeszentrale für politische Bildung, Herrn Dr. Erik Harms-Immand, ganz herzlich begrüßen. (Beifall des Hauses.) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich auch gerne Frank-Matthias Hofmann von der LAG Erinnerungsarbeit begrüßen, der als Anzuhörender ebenfalls an diesem Gesetz mitgewirkt hat. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der SPD-Fraktion eingebrachten Ge- (Abg. Haas (SPD)) setzentwurf zum Gesetz über die Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes, Drucksache 17/1729, in seiner 40. Sitzung am 17. September 2025 in Erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen und sie als teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts institutionell abzusichern. Damit werden ihre Aufgaben, Ziele und Grundsätze sowie ihre Stellung im staatlichen Gefüge klar geregelt. Zugleich werden ihre inhaltliche Unabhängigkeit, ihre Überparteilichkeit und ihre Weisungsfreiheit im Bereich der politischen und historisch politischen Bildung gesetzlich verankert. Der Gesetzentwurf trägt damit der besonderen Bedeutung politischer Bildung für eine lebendige und wehrhafte Demokratie Rechnung. Er schafft Transparenz, stärkt die institutionelle Verlässlichkeit der Landeszentrale und sichert ihre Arbeit dauerhaft auf einer klaren rechtlichen Grundlage ab. Gerade in einer Zeit, in der Fragen der institutionellen Absicherung politischer Bildung bundesweit verstärkt in den Blick geraten, kommt einer klaren gesetzlichen Verankerung besondere Bedeutung zu. Vorgesehen ist darüber hinaus die Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats, um den regelmäßigen Austausch mit fachlicher Expertise aus der Wissenschaft zu institutionalisieren und die konzeptionelle Arbeit der Landeszentrale zu begleiten. (Vizepräsidentin Heib übernimmt die Sit- zungsleitung.) Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befasst und hierzu eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Im Zuge der Ausschussberatungen ist der Gesetzentwurf in mehreren Punkten präzisiert und weiterentwickelt worden. Der gemeinsame Abänderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion regelt insbesondere eine zur Aufgabenerfüllung notwendige und auskömmliche personelle und sachliche Ausstattung der Landeszentrale. Ich möchte als Ausschussvorsitzender den beiden Fraktionen danken, dass ein gemeinsamer Abänderungsantrag eingebracht wurde, der uns heute vorliegt. Er stärkt zudem die parlamentarische Rückbindung durch die Anhörung des zuständigen Ausschusses vor der Berufung des wissenschaftlichen Beirats, regelt den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und sieht eine regelmäßige Berichterstattung der Landeszentrale im zuständigen Ausschuss vor. Darüber hinaus werden Auftrag und Grundsätze der Landeszentrale in einzelnen Punkten weiter geschärft, unter anderem mit Blick auf den Umgang mit Diskriminierung und Extremismus, die Vermittlung von Landesgeschichte und Landeskunde sowie die ausdrückliche Bezugnahme auf die Verfassung des Saarlandes. Zu diesen Punkten darf ich mich im Namen des Ausschusses ganz herzlich bei den Anzuhörenden bedanken, auch bei dem neu gewählten Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus. Der gemeinsame Abänderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wurde im Ausschuss einstimmig bei Abwesenheit der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Abwesenheit der AfD-Fraktion, den Gesetzentwurf in der Fassung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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