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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 18.03.2026 Sitzungen 17/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer es noch nicht bemerkt hat, dem sage ich es jetzt: Dies ist heute der erste Punkt, der sich mit dem NVG-Skandal und möglichen Problemen bei der Aufarbeitung desselben beschäftigt. Hier geht es um Befürchtungen, was unter Umständen geschehen könnte, wenn man sich bei der Aufarbeitung der Gemengelage in diesem Sumpf aus Filz und Verstrickungen, aus Ämtern und Funktionen wie die „Partei der Wahrheit“ nähert. Lassen Sie mich Ihnen zu Beginn einen kleinen Einblick in mein Privatleben gewähren. Eines der ersten Dinge, die ich morgens tue, ist das Lesen der Online-Nachrichten auf meinem Handy wie beispielsweise das ePaper der Saarbrücker Zeitung, um zumindest der Fiktion zu erliegen, informiert in den Morgen zu starten. Ich erinnere mich noch an den ersten Artikel um die NVG vom 16.08.2025, der da lautete: Skandal um Neunkircher Verkehrsbetriebe. Städtische Ämter ließen sich in Neunkirchen jahrelang von der Verkehrsgesellschaft Busfahrten bei Betriebsausflügen, etwa zu Weinproben, spendieren. Ich flog kurz über den Artikel, wischte dann weiter und dachte mir spöttisch: Irgendwann findet die Zeitung auch noch heraus, dass der Papst katholisch ist. Weiter ging es dann am 20.08.2025 mit der Schlagzeile in der Saarbrücker Zeitung: Wir dachten, es sei normal, für einen Job bei der NVG der SPD beizutreten. Auch hier war mein erster Gedanke: Wo ist die Geschichte? Wo ist die Neuigkeit? Ich habe beinahe weitergewischt, las dann doch weiter und blieb schließlich an der folgenden Textstelle hängen: Laut Versicherung gab es auch Manipulationen bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr. Hier hätten mehrere Mitarbeiter leere Wahlunterlagen abgeben müssen, damit diese ein anderer für sie ausfüllen (Abg. Schaufert (AfD)) konnte. Andere wiederum hätten beobachtet, wie diese Unterlagen manipuliert worden seien. Das war selbst für einen 56-jährigen Neunkircher Bub ein Aha-Erlebnis, nicht wegen des Inhalts, dass auch bei öffentlichen Wahlen wahrscheinlich gefälscht wird, sondern wegen der Tatsache, dass hier womöglich endlich etwas Belastbares hinsichtlich des ungeheuren Verdachts von Wahlmanipulation und Wahlfälschung vorliegt. Diesen Verdacht auf Wurmfraß am absoluten Fundament der Demokratie, den freien Wahlen, brachte ich dann bei der Kommunalaufsicht vor und erstattete Anzeige, damit diese Ungeheuerlichkeit, sollte sie sich als zutreffend erweisen, auch strafrechtlich geklärt und gewürdigt wird. Ich hoffe, dass hier im Hohen Haus noch so viel Gemeinsamkeit über alle Fraktionen wie über alle Kollegen hinweg herrscht, dass spätestens bei Wahlfälschung öffentlicher Wahlen der Punkt erreicht ist, an dem wir uns alle ernsthaft Sorgen machen und wogegen wir alle gemeinsam vorgehen müssen. Diese Vorwürfe müssen in aller Konsequenz und bis zu Ende aufgearbeitet werden. Das stelle ich hier für uns alle im Hohen Hause fest. Beschäftigt man sich eingehender mit dem Gang der Ermittlungen - gerade in einem Umfeld mit zahlreichen Überschneidungen zwischen Exekutive, Partei, Gewerkschaften, Aufsichtsgremien und so weiter -, dann stolpert man unweigerlich über § 146 und § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ich kürze es in Zukunft mit GVG ab. Außerdem kennt der Hauptprotagonist in diesem Umfeld - das sind in diesem Fall natürlich Sie, liebe Genossen der SPD - seit Jahren nur noch die Wahlschlappe als Kleidungsstück und lebt in panischer und manischer Angst vor dem Mitbewerber AfD. Es fröstelt einen ein wenig, denn diese Paragrafen sind, wenn man mögliche Auswirkungen zu Ende denkt, einfach nur gruselig. Ich möchte sie hier noch einmal in Erinnerung rufen. Ich zitiere § 146 GVG: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ In § 147 GVG heißt es: „Das Recht der Aufsicht und der Leitung steht zu (…) der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes.“ Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags präzisiert das Ganze dann in Drucksache WD 7 - 3000 - 081/23 dahingehend: Solche - ich zitiere - „Weisungen können sich mangels gesetzlicher Beschränkung auf jede staatsanwaltschaftliche Aufgabe und jeden Zeitpunkt beziehen.“ Eine inhaltliche Einschränkung dieses Weisungsrechts ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Im Klartext heißt das, so erschreckend dies auch ist: Justizminister können Staatsanwälten zu Ermittlungen sogar bei schweren Straftaten wie auch im Verfahren gegen Parteifreunde Weisungen erteilen. Dazu kommt noch, dass diese Anweisungen weder schriftlich erfolgen noch begründet werden müssen. Spätestens an diesem Punkt schaut man wieder besorgt auf das Geflecht, wie es sich momentan im Zuge der NVG-Affäre in Neunkirchen zeigt. Es ist das vermeintlich dichte Geflecht aus Macht, Filz, persönlichen Interessen, Bereicherung, Untreue et cetera. Man stellt sich die hilflosen Fragen: Wie soll man das Geflecht aufklären oder auflösen? Wer soll das tun? Geht das überhaupt, wenn tatsächliche Aufklärung für die mächtigen Protagonisten unter Umständen einem politischen Selbstmord gleichkäme? Die SPD stellt Minister, Bürgermeister und Funktionsträger. Diese Verflechtung schafft ganz klar ein Spannungsverhältnis. Wer politische Verantwortung trägt, hat auch die Macht, weisungsbegründende Instrumente zu nutzen und diese theoretisch zu missbrauchen. Dass eine Partei Personal auf allen Ebenen stellt, ist demokratisch legitim. Eine Intransparenz in der Ausübung von Weisungsrechten ist dies aber nicht. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Werte Kollegen! Ich hoffe, Sie sehen das genauso wie wir von der AfD, dass wir hier mit dem uneingeschränkten Weisungsrecht aus § 146 GVG ein Problem haben. Ich gebe zu, dass wir das GVG hier im Hohen Hause nicht ändern können, aber wir können es präzisieren, indem wir gerade dem § 146 GVG eine robuste und nachvollziehbare Dokumentationspflicht für das Saarland in Form des vorliegenden Gesetzentwurfs hinzufügen. Eines möchte ich noch kurz und klar sagen. Verehrte Justizministerin Frau Berg, es liegt uns und auch mir fern, Ihnen hier in irgendeiner Weise Fehlverhalten in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft zu unterstellen. Das ist nicht unsere Absicht. Das wird an dieser Stelle ganz klar von mir gesagt. Dennoch bleibt einfach dieses „lieber nicht die Möglichkeit einräumen“, das wir in vielen anderen Bereichen auch gesetzlich regeln, um Missbrauch zu verhindern. Dass wir hier weder auf einem Verschwörungstheorietrip sind noch den Teufel an die Wand malen, macht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 eindringlich deutlich, in der deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen wird, einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Die Begründung des EuGHs ist, die Staatsanwaltschaften in Deutschland seien mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden. Mit Verlaub, was brauchen wir noch mehr, um hier regulierend beziehungsweise abmildernd einzugreifen? - Für den Fall, dass die Regelungen gleich noch verteidigt werden, merke ich an, die Regelung des § 146 GVG bleibt erhalten und soll durch unseren Gesetzentwurf nur (Abg. Schaufert (AfD)) einer Dokumentationspflicht unterzogen werden, liebe Kollegen. Wir müssen uns hier ehrlich machen, gerade wenn immer wieder Entsprechendes gebetsmühlenartig gefordert wird, manchmal auch aus dem Glashaus, aus dem der berühmte Stein fliegt, und wenn nach schonungsloser Aufklärung und Vorgehen mit ganzer Härte des Gesetzes gerufen wird, dass wir hier einen kleinen Systemfehler vorliegen haben. Werte Kollegen, lassen Sie uns daher hier und heute gemeinsam zumindest eine Sicherung zu § 146 GVG vornehmen und unserer Justiz sowie unserem Gemeinwohl einen Dienst erweisen, indem wir den Schatten einer möglichen undokumentierten Beeinflussung und Einmischung wegnehmen. Ich sage es nochmals, Frau Berg, Sie haben aktuell diese Position inne, wir machen Ihnen hier keinen Vorwurf, wir möchten Ihnen und Ihren Nachfolgern einfach das Instrument nehmen, undokumentiert nach Regelungen des § 146 GVG tätig zu werden. Unser Gesetzentwurf verändert im Grunde nicht die womöglich sinnvolle Regelung, Staatsanwaltschaften klare Anweisungen zu geben, denn auch diese können sich verrennen. Wir möchten eine absolut saubere strafrechtliche Aufklärung zu jedem Sachverhalt ermöglichen. Bei Ermittlungen darf in der Bevölkerung niemals der Verdacht aufkommen: „Es war ja klar, dass nichts dabei rauskommt. Da haben die mit Sicherheit was dran gedreht.“ - Das ist absolutes Gift für die Demokratie wie für die Akzeptanz staatlichen Handelns. Unser Gesetzentwurf ist kein Instrument der Parteipolitisierung. Er schafft einen einfachen und klaren Mechanismus: Schriftlichkeit, Begründung, ein unveränderbares elektronisches Weisungsregister, Einsichtsrechte für Betroffene und eine parlamentarische Kontrolle. Kein Minister wird dadurch in seiner Arbeit behindert. Im Gegenteil, rechtmäßiges Handeln wird geschützt und entlastet. Wer rechtmäßig handelt, hat nichts zu befürchten. Wer intransparent handelt, wird sichtbar. Werte Kollegen, stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. Dann gehen wir in eine Anhörung und tun alles für Aufklärung und Akzeptanz. Das haben unsere Staatsanwaltschaften und die Saarländer verdient. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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