Stefan Löw
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, das uns auf den ersten Blick technisch erscheint, aber in Wahrheit eine zentrale Grundlage für unser Land schafft. Denn es geht um die rechtssichere Grundlage für den neuen Landesentwicklungsplan, den sogenannten LEP. Der Landesentwicklungsplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Landesplanung. Er legt verbindlich fest, wie sich unser Land räumlich entwickelt, also wo gewohnt, gearbeitet, investiert und geschützt wird. Ohne die entsprechende Grundlage können wir diesen Plan nicht beschließen. Das ist ein rechtsstaatliches Erfordernis. Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesentwicklungsplan muss Antworten auf die großen Herausforderungen demografischer Wandel, Klimawandel, Energiewende, steigender Flächendruck geben. Gerade weil der LEP so weitreichend ist, braucht er ein besonders gründliches und transparentes Verfahren. Deshalb haben wir bewusst auf eine breite Beteiligung gesetzt. Kommunen, Verbände, öffentliche Stellen, Bürgerinnen und Bürger wurden umfassend einbezogen. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung war die Resonanz überwältigend. Es sind rund 360 Stellungnahmen mit über 1.300 Einzelaspekten eingegangen. Seitens der Kommunen und Verbände wurde sogar eine Fristverlängerung erbeten. All diese Hinweise wurden geprüft, abgewogen und - wo sinnvoll - in den Entwurf übernommen. Dieser überarbeitete Entwurf wurde nochmals einer zweiten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung zugeführt. Die aktuelle Auswertung dauert an. Ja, die Sichtung und Bewertung dieser Vielzahl von Stellungnahmen erfordert Zeit. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist eine öffentliche Beteiligung. Genau das ist eine funktionierende und lebendige Demokratie. Auch wenn es einmal etwas länger dauert, lohnt es sich doch. Denn am Ende haben wir einen Plan, der (Abg. Löw (SPD)) fachlich belastbar und in der Praxis tragfähig ist. Gleichzeitig bringt die Siedlungsentwicklung auch echte Fortschritte. Sie schafft mehr Flexibilität für Kommunen, Entscheidungen orientieren sich stärker am tatsächlichen Bedarf, bedarfsgerechte Neubaugebiete bleiben möglich und starre Obergrenzen für Wohnbauflächen entfallen. Die neuen Wohnsiedlungsentwicklungspläne sorgen dabei für eine einheitliche, belastbare Grundlage und für bessere Entscheidungen vor Ort. Auch hier gilt, wir bauen auf bestehende Strukturen. Viele Kommunen arbeiten bereits heute mit entsprechenden Datengrundlagen und Konzepten, zum Beispiel St. Ingbert und Eppelborn. Es gibt viele, die das schon getan haben. Der zusätzliche Aufwand ist daher überschaubar. Der LEP ist kein starres Dokument. Es gibt die Möglichkeit, von Vorgaben im Einzelfall auch abzuweichen. Meine Damen und Herren, der Landesentwicklungsplan steht für einen klaren Ansatz weg von rein technokratischen Vorgaben hin zu einer strategischen, nachhaltigen Gesamtentwicklung. Er verbindet Planungssicherheit, kommunale Gestaltungsspielräume und die Verantwortung für kommende Generationen. Genau dafür braucht es heute dieses Gesetz. Wir schaffen die notwendige Ermächtigungsgrundlage, damit der Landesentwicklungsplan rechtssicher beschlossen und umgesetzt werden kann. Wer eine moderne, verlässliche und zukunftsorientierte Landesentwicklung will, muss heute die rechtliche Grundlage dafür legen. Ich bitte daher um Zustimmung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
