Sebastian Schorr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zu Beginn möchte ich ebenfalls, wie der Herr Minister das schon aufgeführt hat, einen zentralen Zusammenhang deutlich machen: Wir sprechen heute nicht nur über eine redaktionelle Änderung, die sich aufgrund von Bundesregelungen ergeben hat, sondern über das Zusammenspiel zwischen Landesplanungsgesetz und der Verordnung, sprich dem Landesentwicklungsplan. Das Gesetz gibt, wie immer, den rechtlichen Rahmen vor, der Landesentwicklungsplan hingegen setzt ihn konkret (Abg. Schorr (CDU)) um. Genau dieser LEP befindet sich aktuell in der Anhörung beziehungsweise in der Auswertung. Der LEP ist kein unverbindliches Planungsdokument, sondern das zentrale Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung im ganzen Saarland. Er legt verbindlich fest, wo und was gebaut werden darf, wie viel und unter welchen Voraussetzungen gebaut werden darf. Er wirkt unmittelbar in die kommunale Planung hinein; Flächennutzungspläne und Bebauungspläne müssen an seine Ziele angepasst werden. Das bedeutet, die kommunale Planungshoheit bleibt zwar formal bestehen, wird aber inhaltlich deutlich geschwächt. Vor diesem Hintergrund ist der Zeitpunkt dieser Gesetzesänderung zumindest bemerkenswert, denn im Gesetzentwurf wird ausgeführt, dass eine gesetzliche Grundlage für die Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte geschaffen werden muss, um dem Vorbehalt des Gesetzes gerecht zu werden. Gleichzeitig sehen wir, dass genau diese Instrumente im Landesentwicklungsplan bereits eine zentrale Rolle spielen und dieser Plan sich bereits in der zweiten Anhörung befindet. Das wirft zumindest Fragen auf. Eigentlich würde man erwarten, dass die gesetzliche Grundlage klar geregelt ist, bevor ein Plan mit einer solchen Steuerungswirkung diese Instrumente verbindlich voraussetzt. Der gewählte Zeitpunkt verwundert, gerade mit Blick auf die Tragweite für die kommunale Planung. Hinzu kommt, dass die Kritik nicht nur aus der Opposition kommt, sondern vielmehr aus der Praxis. Die saarländische Wirtschaft fordert Klarheit, Verlässlichkeit und schnelle Verfahren. Genau daran bestehen derzeit Zweifel. (Beifall von der CDU.) Der Saarländische Städte- und Gemeindetag macht deutlich, dass insbesondere die Wohnsiedlungsentwicklungskonzepte mit erheblichem zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Auch aus den Städten und Gemeinden selbst hören wir: Es gibt große Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung. Wenn Wirtschaft und Kommunen gleichermaßen vor zu viel Bürokratie und zu wenig Planungssicherheit warnen, dann sollte das der Landesregierung zu denken geben. Noch bemerkenswerter wird es, wenn man das Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und Verordnung bemerkt, was Herr Minister eben - ich glaube, unabsichtlich - nicht erwähnt hat. Im Gesetz heißt es nämlich, dass die Aufstellung von Wohnsiedlungsentwicklungskonzepten vorgesehen werden kann. - Das klingt nach einer Option. Schaut man jedoch in den Landesentwicklungsplan, ergibt sich ein anderes Bild. Dort wird faktisch eine Verpflichtung daraus: Die Gemeinden haben entsprechende Konzepte aufzustellen, um eine nachhaltige Raumentwicklung sicherzustellen. - Damit wird aus einem Kann in der Praxis ein Muss. Das ist keine juristische Feinheit, sondern ein grundlegendes Problem, denn es schafft Unsicherheit, und Unsicherheit ist das Gegenteil von Planungssicherheit. Die Kommunen müssen umfangreiche Datenerhebungen durchführen, Bedarfsanalysen erstellen, Abstimmungen organisieren und diese Konzepte regelmäßig fortschreiben. Das ist keine marginale Änderung, das ist eine dauerhafte zusätzliche Belastung. Damit kommen wir zum nächsten Punkt, zur Konnexität. Darauf ist der Herr Minister nicht eingegangen. Das Konnexitätsausführungsgesetz ist hier eindeutig: Wenn den Kommunen neue Aufgaben übertragen werden, muss auch die finanzielle Belastung bewertet und ausgeglichen werden. Noch wichtiger: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Beteiligungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt wird, um zu einer einvernehmlichen Bewertung der finanziellen Folgen zu kommen. Ein Blick in das Schreiben des Saarländischen Städte- und Gemeindetages von gestern zeigt jedoch ein anderes Bild. Dort wird ausdrücklich festgehalten, dass die vorgelegte Kostenberechnung nicht nachvollziehbar ist, dass wesentliche Annahmen - etwa zum Arbeitsaufwand oder zur Zahl der betroffenen Kommunen - nicht ausreichend begründet sind und dass eine belastbare Kostenfolgeabschätzung fehlt. Noch deutlicher wird ein weiterer Punkt: Der Städte- und Gemeindetag stellt fest, dass das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gemäß Konnexitätsausführungsgesetz bislang gerade nicht stattgefunden hat. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang der Landesregierung. (Beifall von der CDU.) Bei dem letzten Punkt geht es nämlich nicht nur um eine politische Bewertung, sondern um die Einhaltung eines gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens. Gleichzeitig kommt die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Mehrbelastungen entstehen. Ich sage Ihnen offen: Diese Einschätzung ist für uns auch nicht schlüssig. Wenn die kommunale Seite klar sagt, dass die Berechnungen nicht nachvollziehbar sind, dass der Aufwand erheblich ist und vorgeschriebene Beteiligungsverfahren noch nicht einmal ordnungsgemäß durchgeführt wurden, dann kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. An dieser Stelle möchte ich auf Anlage 8 des Landesentwicklungsplans verweisen: Dort ist aufgeführt, welche Vorgehen bei einer Mobilisierungsstrategie mindestens gefordert werden. Ich rede jetzt nicht von dem kompletten Wohnsiedlungsentwicklungskonzept im Gesetz, sondern lediglich von einem Teilverfahren, (Abg. Schorr (CDU)) sprich der Demobilisierungsstrategie. Dort wird gefordert: Ermittlung aller verfügbaren Entwicklungsmöglichkeiten - potenzielle Bauflächen, Baulücken/Brownfields - seitens der Kommunen. Ermittlung möglicher landesplanerischer, naturschutzrechtlicher, topografischer, bergbaurechtlicher, immissionsrechtlicher, technisch-infrastruktureller oder sonstiger Gründe, die eine Grundstücksbebauung verhindern oder zumindest erheblich erschweren. Entsprechende Flächensteckbriefe mit Kartendarstellung sind von den Kommunen vorzulegen, dann natürlich auch abzustimmen mit der Landesplanung und dem Umweltministerium. Außerdem wird gefordert: Ermittlung aller privaten Eigentümer der verbleibenden potenziell bebaubaren Grundstücke seitens der Kommunen und schriftliche Kontaktaufnahme mit all den Eigentümern. Am Ende ist noch ein Fragebogen auszufüllen, nachvollziehbare Darlegung entsprechender kommunaler Anstrengungen zum Grundstückserwerb, last but not least, zumindest bei diesem Teilbereich, wird eine Prüfung der Einführung der Grundsteuer C seitens der Gemeinde gefordert. - Man könnte bei dieser Aufzählung schon fast die These aufstellen, dass alleine bei den Druck- und Portokosten für die Kommunikation mit den verschiedenen Behörden und den Eigentümern die Schwelle der Konnexität erreicht wird. (Beifall von der CDU.) Konnexität bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur, eine Zahl unter eine Schwelle zu rechnen. Konnexität bedeutet, die tatsächlichen Belastungen der Kommunen ernst zu nehmen und transparent zu bewerten. Hinzu kommt, dass viele Regelungen derzeit in der praktischen Anwendung unklar bleiben: Wie wird der Wohnbedarf konkret berechnet? Welche Kriterien sind maßgeblich? Welche Spielräume haben die Kommunen am Ende des Tages tatsächlich? - Diese Unklarheiten führen zu einem zusätzlichen Abstimmungsbedarf, zu Verzögerungen und zu Unsicherheit, auch bei Investoren. Wir diskutieren gleichzeitig über Wohnraummangel, steigende Baukosten und die Notwendigkeit schneller Genehmigungsverfahren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Schaffen wir wirklich mehr Tempo mit diesem Gesetz oder bauen wir neue Hürden auf? - Wir als CDU-Fraktion sagen klar, wir brauchen eine moderne Landesplanung, aber sie muss praxistauglich und kommunalfreundlich sein. Das bedeutet: klare Regelungen, transparente Kosten und Verfahren, die die Kommunen unterstützen und nicht zusätzlich belasten. Denn eines sollte zumindest klar sein: Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was sie brauchen. Die Planungshoheit liegt zu Recht bei den Kommunen und nicht in den Ministerien in Saarbrücken, egal, ob es die gewünschte Siedlung mit freistehenden Einfamilienhäusern oder das notwendige Gewerbegebiet für die Handwerker vor Ort ist. Dieser Gesetzentwurf wirft aus unserer Sicht noch zu viele Fragen auf, insbesondere bei der praktischen Umsetzung und bei den finanziellen Auswirkungen. Daneben stehen ergänzend das völlig verfehlte Verfahren und der Konnexitätsverstoß seitens der Landesregierung. Daher werden wir das Gesetz in dieser Form ablehnen. (Beifall von der CDU.)
