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Anke Rehlinger

18.03.2026 Sitzungen 17/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Medienrechts beinhaltet Änderungen, die eine große Bandbreite haben. Zum einen sind es Änderungen sehr technischer Natur, redaktioneller Art, aber es sind auch Änderungen darin enthalten, die sehr grundsätzlicher Natur sind. Was ist der Ursprung insbesondere für die Änderungen technischer Natur? Der Ursprung liegt darin, dass im Bund das Digitale-Dienste-Gesetz das bisher geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz abgelöst hat und sich damit schlicht und ergreifend eine Reihe von Verweisen, die auch bis ins Saarländische Mediengesetz reichen, verändert haben. Das gilt es anzupassen, damit die Medienanstalt eine korrekte Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeiten hat und sich auch auf die richtigen Normen beziehen kann, zum Beispiel, wenn sie Verstöße gegen die Impressumspflicht im Netz ahndet und ihnen nachgeht. Wir haben darüber hinaus die Gelegenheit genutzt, um gemeinsam mit der LMS und dem Saarländischen Rundfunk einen Blick darauf zu werfen, wo es im Gesetz darüber hinaus Bedarfe für technische Anpassungen und Veränderungen gibt. Auch diese finden sich in diesem Änderungsgesetz. Wir haben dies in unseren Gesetzentwurf übernommen. Natürlich haben wir die Gelegenheit genutzt zu kucken, was man in Sachen Entbürokratisierung mit diesem Gesetz auf den Weg bringen kann. Die LMS und der SR - wir wissen das - sind insbesondere aufgrund ihrer Größe und des überschaubaren Personalkörpers ganz dringend auf effiziente Regeln angewiesen. Gerade als kleinere Einheiten können sie sich eine überbordende Bürokratie nicht leisten. Deshalb ist das eine gute Gelegenheit und ein guter Anlass, hier noch einmal zu kucken, wo Vereinfachungen vorgenommen werden können, zum Beispiel bei den Berichtspflichten von SR und LMS, damit letztendlich auch Kosten und Aufwand gespart werden können und weniger bürokratische Hürden bestehen. Auch das ist Bestandteil dieses Gesetzes geworden. Nicht zuletzt schlagen wir Änderungen bei den Regelungen für das Direktorium der LMS und den Qualifikationen vor, die es dafür vorzuweisen gilt. Künftig müssen zwingend Kenntnisse im Medienrecht für die Leitung der LMS nachgewiesen werden. Mit dem Anforderungsprofil Volljurist mit Medienrechtskenntnissen sind wir nicht allein, andere Bundesländer haben solche Regelungen bereits länger in ihren Gesetzestexten stehen und sind damit gut gefahren. Als Beispiele seien Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein genannt. Gleichzeitig war es wichtig, darauf zu achten, dass die Pluralität des Aufgabenstraußes der LMS gut abgebildet ist und man ihr gerecht werden kann. Insofern lockern wir die Anforderungen für die stellvertretende Direktorin beziehungsweise den stellvertretenden Direktor, damit sich das ganze Spektrum der Aufgaben im Direktorium widerspiegelt. Das ist ein Vorgehen, das an das anschließt, was wir beim sogenannten SR-Gesetz auf den Weg gebracht haben. Diese Entwicklung wollen wir fortführen, denn es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das ein guter Weg gerade für uns als Saarland ist, der angesichts der Herausforderungen, vor denen die Landesmedienanstalt steht, angezeigt ist, um auf diese zu reagieren. Die LMS ist aufgrund dieser Entwicklungen zunehmend zu einer rechtsanwendenden Behörde geworden. Sie wendet medienrechtliche Regelungen an, wobei diese Regelungen zunehmend komplexer werden und zunehmend stärker im europarechtlichen Kontext zu sehen sind. Sie tut das hier im Land, sie tut es aber auch im Verbund mit den anderen Medienanstalten. Man muss feststellen, dass die LMS und alle anderen Landesmedienanstalten ihre Aufgaben in einem durchaus ambitionierten Umfeld zu erledigen haben. Es geht auch um die Frage, mit wem man es zu tun hat: Man hat es mit globalen und milliardenschweren Plattformen zu tun. Bedauerlicherweise haben nicht nur wir, sondern auch andere bereits allzu oft die Erfahrung gemacht, wie es ist, wenn man diesen milliardenschweren Plattformen auf die Füße tritt. Dann kommt nicht die nette Anwaltskanzlei von nebenan, sondern es kommt eine Armada von Rechtsanwälten aus allen Teilen der Welt, die mit allen Tricks arbeitet und mit allen Wassern gewaschen ist. Ich glaube, man muss sich bestmöglich aufstellen, denn sonst ist das Wasser auf die Mühlen von Kräften, die wir sicherlich nicht unterstützen wollen. Was wir wollen, ist, dass es die Medienanstalten gemeinsam mit der EU-Kommission auf Augenhöhe mit den Plattformen aufnehmen können. Wir müssen sie deshalb stärker und schlagkräftiger machen und sie unterstützen, damit im Interesse unserer Gesellschaft und insbesondere derjenigen, die wir in der Gesellschaft schützen wollen, Waffengleichheit hergestellt werden kann. Mit diesen Anforderungen an das Direktorium der LMS setzen wir auch eine andere Linie fort, die wir bereits mit der Medienrechtsnovelle 2023 begonnen haben, Sie mögen sich daran erinnern. Es geht gerade in komplizierten und herausfordernden Zeiten darum, dass man sich auf Kernaufgaben konzentriert und bei diesen Kernaufgaben mit aller Schlagkraft unterwegs ist. Wenn man sich das alles ernsthaft vornimmt, wird es nicht möglich sein, dass man alles so lässt, wie es ist. Ich finde, das wäre wenig sinnvoll. Das wäre keine verantwortungsvolle Politik, auch wenn es vielleicht mit weniger Debatten verbunden wäre. Wir haben uns vorgenommen, verantwortungsvolle Politik zu machen. (Beifall von der SPD.) Drittens sollte man nicht nur versuchen, sich schlagkräftig aufzustellen, auf Kerne zu konzentrieren und Dinge anzupacken und zu verändern, vielmehr muss man zusätzlich versuchen, vor die Welle zu kommen. Das ist uns im Zusammenhang mit der Medienrechtsnovelle gelungen. Der eine oder andere mag sich an die Debatten hier im Hause noch erinnern. Von einigen für einiges kritisiert können wir heute feststellen, dass sich heute sehr vieles von dem, was wir damals als Pioniere auf den Weg gebracht haben, in vielen landesrechtlichen Regelungen wiederfindet. In meinen Augen hat uns das auch dabei geholfen, aus dem schwierigen Fahrwasser der Infragestellung des Saarländischen Rundfunks heraus zu manövrieren, denn wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, ist man weniger angreifbar, als der eine oder andere es sich wünschen würde, der vorhat anzugreifen. Ich finde, das sollten wir bei der Landesmedienanstalt genauso tun. Beim Saarländischen Rundfunk hat es mit teilweise stark diskutierten, am Ende aber sehr überzeugenden Änderungen funktioniert. Wir haben feststellen können, dass sich viele darangemacht haben, das zu übernehmen, was wir vorgedacht haben. So wollen wir es auch bei diesem Thema tun, denn es gibt eine aktuelle Debatte, wie der Reformprozess der Medienanstalten vorangetrieben werden kann. Wir wollen wieder vor der Welle sein oder zumindest in die Welle kommen, in der andere schon sind. Ich habe eben schon Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg genannt. Damit wollen wir uns schlagkräftig aufstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Wenn wir das tun, geht es nicht nur um Strukturen und darum, wer was wo an welcher Stelle zu tun hat, sondern auch darum, was letztendlich zu tun ist. In den letzten Wochen und Monaten hatten wir eine durchaus virulente Debatte und ich finde es notwendig, dass wir diese spätestens jetzt politisch miteinander führen. Es geht um die Frage, wie schlagkräftige Regeln aussehen, die wiederum von einer schlagkräftigen Landesmedienanstalt und von anderen an anderen Stellen als Grundlage für ihr Handeln und ihre Entscheidungen herangezogen werden können. Dadurch sind wir schnell bei der Debatte um Plattformen, soziale Medien und darum, was sonst alles so im Netz passiert. Wir müssen feststellen, dass Plattformen heute durch den europarechtlichen DSA geregelt sind. Der Digital Service Act ist mittlerweile zu einem bekannten Begriff geworden. Wir haben als Ländergemeinschaft darüber hinaus den Medienstaatsvertrag, bewegen uns insofern nicht nur auf der europäischen Ebene. Wir haben auch den Jugendmedienschutz schon länger im Blick, der Bund ist aktiv im Jugendschutz und im Gesundheitsschutz. Es gibt also bereits Felder, auf denen Regelungen getroffen worden sind, aber wir stehen heute an einem Punkt, an dem man sich fragen muss, ob die Regelungen, die getroffen worden sind, ausreichend sind, um den Schutz erreichen zu können, den ein großer Teil der Gesellschaft ernsthaft anstrebt. Dass dabei alle an einem Strang ziehen müssen, versteht sich von selbst. Mittlerweile sind sich weite Teile der Gesellschaft außerdem bewusst, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben es heute mit einer Generation zu tun, die in ihrer Mediennutzung durch die Algorithmen der Plattformen geprägt ist. Diese Algorithmen bestimmen mehr über unser Leben, als uns lieb ist, und vielleicht sogar mehr, als dem einen oder anderen bewusst ist. Die Algorithmen sind so ausgelegt, dass sie eine möglichst lange Nutzungsdauer provozieren. Diesen Mechanismus nennt man unendliches Scrollen. Wenn man unterwegs ist und die typischen Handbewegungen sieht, weiß man, was damit gemeint ist und wie unendliches Scrollen in unserer Gesellschaft aussieht. Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass unendliches Scrollen vielleicht nur ein Euphemismus für Mechanismen ist, die schlicht und ergreifend einen wesentlichen Teil unserer Gesellschaft, unserer Kinder und Jugendlichen, süchtig machen. Es ist ein Mechanismus, der dafür verantwortlich ist, dass Jugendliche heute durchschnittlich vier Stunden täglich auf das Smartphone gucken. Vier Stunden im alltäglichen Leben wird auf dieses Smartphone geguckt! Das sind vier Stunden, in denen auf die Psyche, auf das Verhalten und auf den Charakter in einer Intensität eingewirkt wird, wie man es im Unterricht, als Erziehungsberechtigte oder in irgendwelchen Vereinen wahrscheinlich niemals wird erreichen können. Es bedarf deshalb einer besonderen Betrachtung, ob vier Stunden angemessen sind, und zusätzlich dessen, was in diesen vier Stunden so alles insbesondere an junge Menschen herangetragen wird. Wenn man sich anschaut, wie der Inhalt, der Content, zustande kommt, stellt man fest, dass der Content immer mehr Emotionen hervorrufen muss, damit er in diesen vier Stunden in den Wahrnehmungskreis gelangen kann. Die Themenauswahl und die Aufarbeitung dieser Themen müssen immer krasser werden. Dieser Effekt bewirkt dort eine Polarisierung, wo sie nicht notwendig und erst recht nicht zielführend ist. Man kann sich gut ausmalen, dass das etwas in den Köpfen unserer Kinder und Jugendlichen macht. Wir sind deshalb an einem Punkt angelangt, an dem wir eine Verantwortung dafür tragen, dass Kinder und Jugendliche nicht länger ungeschützt diesen Inhalten ausgesetzt werden dürfen. Jetzt kann man sicherlich darüber streiten, ob ein Verbot das richtige Mittel ist oder ob eine Regulierung besser wäre. - Man sollte es besser regulieren, aber solange es nicht vernünftig reguliert oder regulierbar ist, muss man über einschneidendere Maßnahmen reden. Die Plattformen müssen deutlich mehr Verantwortung für ihre Inhalte übernehmen. Das ist nicht nur im Interesse der Jugendlichen, sondern im Interesse der Gesellschaft insgesamt, im Interesse der Demokratie und der Meinungsbildung. Wir brauchen mehr Transparenz, um die Wirkungsweisen dieser Algorithmen zu verstehen. Es muss klar sein, warum etwas nach oben gespült wird, wie etwas eine Meinung beeinflusst oder wie ein bestimmtes Bild gesteuert wird. Wir haben mittlerweile eine algorithmische Steuerung, die zwanghaft geworden ist. In diesem Kontext füge ich hinzu, dass ich für eine Klarnamenpflicht bin. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber man soll nicht alle Menschen anonym beschimpfen dürfen. Das gehört für mich dazu. (Beifall von der SPD und vereinzelt bei der CDU.) Je weniger gut es uns gelingt, auf der Ebene der Regulierung zu arbeiten, desto größer ist der Druck, was das Konsumieren angeht, eingreifen zu müssen. Die Schutzmechanismen reichen bis zur strikten Altersfreigabe. Ich bin froh, dass diese Debatten jetzt geführt werden. Ich bin auch froh, dass dabei zwischen den beiden großen Volksparteien zumindest inhaltlich eine Einigung zu bestehen scheint. Ich hoffe, dass die Bundesregierung ins Handeln kommt, denn wir benötigen hier eine Veränderung. Kein 12- jähriges Mädchen soll sich auf Instagram von erwachsenen Männern anpöbeln lassen müssen. (Beifall von der SPD.) Kein 13-Jähriger sollte sich bei TikTok stundenlang den Finger wund scrollen und kein 14-Jähriger sollte bei X mit Gewaltvideos oder rechter Propaganda konfrontiert sein. Dort haben wir eine Verantwortung. Wir als die Politik müssen Jugendmedienschutz konsequent umsetzen und vorleben, wenn es die Plattformen selbst nicht schaffen. (Beifall von der SPD.) Soziale Medien müssen das sein, was sie eigentlich sein sollten, nämlich soziale Netzwerke und keine Manipulationsmaschinen, die nicht mehr der Gesellschaft dienen, sondern nur noch schädliche Geschäftsmodelle verfolgen. Sie könnten der Gesellschaft dienen, wenn sie sich an Regeln halten würden. Ich glaube, es ist ein Punkt erreicht, an dem man handeln muss. Zur Begründung will ich nennen, dass wir in der analogen Welt eine ganze Reihe von Jugendschutzgesetzen gemacht haben. Wir haben geregelt, wann und ab welchem Alter Jugendliche in Kneipen gehen dürfen. Wir haben geregelt, wann sie Alkohol trinken dürfen und wann nicht, wann sie rauchen dürfen und wann nicht. Das alles haben wir in der analogen Welt als notwendig erachtet. Und natürlich gibt es in der analogen Welt weiterhin die Verantwortung der Eltern, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Auch die Schule hat im Rahmen ihres Bildungsauftrags darauf hinzuwirken, dass man das nicht aus Zwang tut, sondern möglicherweise aus Einsicht. All das haben wir gewusst, als damals die Gesetze in der analogen Welt auf den Weg gebracht worden sind. All das bleibt auch richtig. Warum ist all das nicht mehr richtig, wenn es um die digitale Welt geht? Wir dürfen zwischen der analogen und der digitalen Welt keinen Unterschied machen, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht. Die digitale Welt soll all ihre Vorteile für uns entfalten können. Aber dort, wo sie schädlich ist, muss sie Begrenzung und Einschränkung erfahren. (Beifall von der SPD.) Beim nächsten großen Thema am Horizont der Mediennutzung dürfen wir auch nicht wieder hinterherhumpeln. Ich spreche über das Thema der Nutzung von künstlicher Intelligenz, von Sprachmodellen wie ChatGPT und anderen Modellen. Wir müssen jetzt schon feststellen, dass Jugendliche die Nutzungswerte von künstlicher Intelligenz von Jahr zu Jahr verdoppelt haben. Das sollte man nicht per se als schlecht beschreiben. Wir tun das gelegentlich. Ich vermute, dass der eine oder andere Abgeordnete beim Erstellen seiner heutigen Rede die künstliche Intelligenz genutzt hat, um seine Rede anzureichern. Das ist nicht vorwerfbar. Aber auch bei der KI-Nutzung gibt es Grenzen und auch hier braucht man Regeln. 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen nutzen KI-Anwendungen für Hausaufgaben oder zum Lernen und 70 Prozent nutzen sie zur Informationssuche. Dabei teilen sie massenhaft sehr persönlichen Daten. Auch das ist eine Gefahr, mit der man umzugehen hat. Dabei bleibt es völlig offen, woher die KI ihre Informationen bezieht und nach welchen Mustern sie politische Einstellungen vermittelt. Das ist eine Aufgabe, der wir uns zu stellen haben, die neue Regeln zu beinhalten hat. Das wird in die entsprechenden Gesetzgebungen, auch in das, was die Länder mit auf den Weg zu bringen haben, Eingang finden. Die beste Lösung für all diese Fragen ist sicherlich keine landesspezifische und auch keine alleinige bundesrepublikanische Lösung, aber immerhin Letzteres sollte man tun. Es muss eine europäische, bestenfalls eine weltweite Lösung sein. Es ist eine Lösung, an der noch gearbeitet werden muss, damit man das Richtige tut. Ich nenne abschließend das Beispiel, dass wir als Staatskanzlei in diesem Bereich ein Projekt fördern. Es handelt sich um ein Projekt des DFKI und der LMS, welches gerade mehr darüber herausfinden soll, wie sich die Mechanismen von KI auf Journalismus und Meinungsbildung auswirken. Dort geht die aktuelle Debatte um die Frage der Meinungsbildung und weniger um Kinder und Jugendschutz. Es geht um die Frage, inwiefern die KI etwas in Berichten, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu tun hat. Es scheint mir, dass wir dort noch etwas zu tun haben, selbst wenn man eigene Regelungen hat. Man muss sich überlegen, ob man dem Ganzen einen Rahmen setzt. Die Macht der Bilder ist mittlerweile so groß geworden, dass wir sie vor allem nutzen sollten, um nur die Realität abzubilden. Wir sollten nicht glauben, eine neue Realität mit künstlicher Intelligenz schaffen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD.) Wir dürfen vor der Dynamik nicht kapitulieren. Wir müssen Gas geben. Wir müssen Klarheit schaffen. Medienvielfalt, Qualitätsjournalismus und Jugendmedienschutz dürfen nicht unter die Räder kommen. Wir stehen dabei in der Verantwortung. Diese Verantwortung wollen wir als Diskutierende im politischen Raum, aber auch als unmittelbar Verantwortliche in Form der saarländischen Landesregierung wahrnehmen. Als Ländergemeinschaft nehmen wir diese über die Rundfunkkommission und an anderen Stellen wahr. Dazu soll dieser Gesetzentwurf einen Beitrag leisten. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)

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