Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Waldraff, für die Begründung des Gesetzes. Ich danke dem Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1922. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1922 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag), Drucksache 17/1959, in seiner 44. Sitzung am 21. Januar 2026 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Um Onlineanträge für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen einfacher und schneller zu machen, sollen vorhandene Registrierdaten in der Verwaltung besser genutzt werden. Diese Daten sollen für digitale Antragsverfahren zugänglich sein, damit Informationen nicht mehrfach bei verschiedenen Behörden eingerichtet werden müssen. Das folgt dem sogenannten „Once-Only-Prinzip“ und trägt dazu bei, Verwaltungsprozesse effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Der von Bund und Ländern Ende 2024 beschlossene NOOTS-Staatsvertrag schafft dafür die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen. Er ermöglicht den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur für ganz Deutschland. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 04. Februar 2026 gelesen und beschlossen, auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes über Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag), Drucksache 17/1959, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU.)
