Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Scharf, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2017. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2017 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2017 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (Drucksache 17/1922) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Patrick Waldraff, das Wort. Abg. Waldraff (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat das von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes, Drucksache 17/1922, in seiner 43. Sitzung am 9. Dezember 2025 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Vorschriften im Landtagswahlrecht mit den Bestimmungen im Bundestagswahlrecht harmonisiert und Anpassungen bei der Aufteilung der (Abg. Waldraff (CDU)) Vorschriften auf Landtagswahlgesetz und Landeswahlordnung sowie eine Erhöhung der festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung vorgenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport hat den Gesetzentwurf gelesen und die im Rahmen einer Anhörung eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes wurde einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen die Annahme des Gesetzes Drucksache 17/1922 in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
